Nebentätigkeit im Referendariat weiterführen

  • Vielen Dank für die ausführlichen und hilfreichen Antworten! Ich wusste gar nicht, dass es sich nicht mehr um eine Genehmigung als solche handelt, das ist doch schon beruhigend, dass die Hürden hoch sind, die Nebentätigkeit zu verbieten.


    Ich habe nun im Seminar angerufen und die Dame war sehr nett und sagte, ich soll es ruhig schon einreichen. Sie sagte allerdings auch, dass sie nicht genau sagen könne, wie lange die Bearbeitung dauert..

    Ich könnte meine Dienste im nächsten Monat theoretisch so legen, dass ich erst am Monatsende wieder arbeiten muss, sodass der Bearbeitungszeitraum von einem Monat trotzdem gegeben wäre..Würde das gehen?


    Zur Tätigkeit selbst: ich arbeite im Nachtdienst in der außerklinischen Intensivpflege, d.h. ich betreue einen schwerbehinderten Klienten 1:1. Der Klient ist aber sehr unkompliziert (benötigt nur eine CPAP Maske wegen Schlafapnoe-Syndrom) daher überlege ich, ob ich das genauer erläutere in der Anlage oder meint ihr, das wäre übertrieben? Der Gedanke kam mir, da "außerklinische Intensivpflege" doch erstmal recht abschreckend und aufwändig klingen könnte 🤔


    Und abschließend noch eine banale Frage: die Anschrift der Dienstbehörde, die im Formular gefragt ist, bezieht sich auf das Studienseminar? Oder gehört da etwas anderes hin (wie das RLSB?)😅

  • Zur Tätigkeit selbst: ich arbeite im Nachtdienst in der außerklinischen Intensivpflege, d.h. ich betreue einen schwerbehinderten Klienten 1:1. Der Klient ist aber sehr unkompliziert (benötigt nur eine CPAP Maske wegen Schlafapnoe-Syndrom) daher überlege ich, ob ich das genauer erläutere in der Anlage oder meint ihr, das wäre übertrieben? Der Gedanke kam mir, da "außerklinische Intensivpflege" doch erstmal recht abschreckend und aufwändig klingen könnte 🤔

    Diese Tätigkeit sollte tatsächlich weder dem Umfang noch dem Inhalt nach mit deinen Amtspflichten kollidieren. Ich denke, dass die Angabe "Betreuung eines Klienten in der außerklinischen Intensivpflege im Umfang von xx Stunden") das hinreichend erläutern dürfte.

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