Nebentätigkeit im Referendariat weiterführen

  • Liebes Forum,


    im November beginne ich mein Referendariat in NDS. Aktuell habe ich noch einen Nebenjob, den ich bereits seit mehreren Jahren ausübe (im pflegerischen Bereich). Nun stelle ich mir die Frage, ob ich diesen neben dem Ref behalten "darf", also ob mir dieser wohl genehmigt wird. Ich arbeite nur nachts und kann mir die 2 Dienste im Monat frei auswählen. Ich bin mir nun unsicher, ob ich mit der Anzeige der Nebentätigkeit im Studienseminar noch die nächsten 2 Wochen abwarte oder ob ich das lieber jetzt schon tun sollte. Was mir zu denken gibt, ist, dass ich mehrfach gelesen habe, dass der Verdienst keine Rolle spielt, in dem Antrag, den ich mir bereits beim Studienseminar herunterladen konnte, stehen jedoch Verdienstgrenzen drin, allerdings ist das Formular von 2015, weshalb ich mit den 520€ natürlich darüber liege. Ist der Verdienst nun egal oder wird das darüberliegende Gehalt anders abgerechnet?

  • Ich kenne mich mit Nebentätigkeiten nicht wirklich gut aus, aber Höchstgrenzen beim Nebenverdienst gibt es schon. Gemäß der nds. Nebentätigkeitsverordnung darfst du als Beamtin der Besoldungsgruppe A 13 in einem Kalenderjahr 5400 Euro dazuverdienen (siehe hier: NNVO,NI - Niedersächsische Nebentätigkeitsverordnung | Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS) (wolterskluwer-online.de)).

    Das gilt meines Wissens auch für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst. Bestätigt sehe ich das z. B. auf der Website des Studienseminars BBS in Stade, wo das allgemeingültige Formular zur Anzeige einer Nebentätigkeit heruntergeladen werden kann: Allgemein | Studienseminar Stade für das Lehramt an berufsbildenden Schulen (bbsseminarstade.de))


    Aber vielleicht können andere User*innen aus NDS dir dazu noch Genaueres sagen!

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Ich kenne mich mit Nebentätigkeiten nicht wirklich gut aus, aber Höchstgrenzen beim Nebenverdienst gibt es schon. Gemäß der nds. Nebentätigkeitsverordnung darfst du als Beamtin der Besoldungsgruppe A 13 in einem Kalenderjahr 5400 Euro dazuverdienen (siehe hier: NNVO,NI - Niedersächsische Nebentätigkeitsverordnung | Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS) (wolterskluwer-online.de)).

    Das gilt meines Wissens auch für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst. Bestätigt sehe ich das z. B. auf der Website des Studienseminars BBS in Stade, wo das allgemeingültige Formular zur Anzeige einer Nebentätigkeit heruntergeladen werden kann: Allgemein | Studienseminar Stade für das Lehramt an berufsbildenden Schulen (bbsseminarstade.de))


    Aber vielleicht können andere User*innen aus NDS dir dazu noch Genaueres sagen!

    Ablieferung gilt nur für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst.

    Zitat


    (1) 1Erhält eine Beamtin oder ein Beamter Vergütungen für eine oder mehrere Nebentätigkeiten, die im öffentlichen Dienst oder auf Verlangen, Vorschlag oder Veranlassung der oder des Dienstvorgesetzten ausgeübt werden, so sind die Vergütungen an den Dienstherrn insoweit abzuliefern, als sie für die in einem Kalenderjahr ausgeübten Tätigkeiten die Höchstbeträge nach den Absätzen 2 oder 3 übersteigen. 2Ist eine Beamtin oder ein Beamter für die Wahrnehmung einer Nebentätigkeit im Hauptamt entlastet, so ist eine von dritter Seite gewährte Vergütung in voller Höhe an den Dienstherrn abzuliefern.

  • Anmeldung der Nebentätigkeit auf dem Dienstweg ist Pflicht. Das kann formlos erfolgen. Die Tätigkeit im pflegerischen Bereich ist genehmigungspflichtig. Es kommt vor allem auf die zeitliche Belastung an.
    Einige Hinweise hab' ich (ohne Rechtssicherheit) hier zusammengefasst. Da hat jedes Bundesland eigene Regelungen, die jedoch über das Bundesbeamtengesetz alle ähnlich sind.
    https://www.autenrieths.de/steuer.html#nebenjob

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  • Musst du bei der Bewerbung nen Lebenslauf abgeben? Da würde ich es auf jeden Fall schonmal mit angeben. Und dann natürlich den offiziellen Genehmigungsweg gehen. Wobei ich nicht so recht sehe, dass sie es einem dann noch verbieten können. Der Nebenjob war ja vorher da und sie haben dich damit eingestellt und ggf. verbeamtet. Aber anzeigen würd ichs. Und lieber in der entsprechenden Stelle anrufen und erst dann das Formular ausfüllen. Oft sind die Menschen da echt nett und es genehmigt sich leichter, wenn klar ist, was damit gemeint ist.

  • Musst du bei der Bewerbung nen Lebenslauf abgeben? Da würde ich es auf jeden Fall schonmal mit angeben. Und dann natürlich den offiziellen Genehmigungsweg gehen. Wobei ich nicht so recht sehe, dass sie es einem dann noch verbieten können. Der Nebenjob war ja vorher da und sie haben dich damit eingestellt und ggf. verbeamtet. Aber anzeigen würd ichs. Und lieber in der entsprechenden Stelle anrufen und erst dann das Formular ausfüllen. Oft sind die Menschen da echt nett und es genehmigt sich leichter, wenn klar ist, was damit gemeint ist.

    Ein Nebenjob gehört nicht in den Lebenslauf. Die Anmeldung des Nebenjobs kann man ja beilegen.

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  • Danke für die bisherigen Antworten!


    Mein Arbeitgeber zählt nicht zum öffentlichen Dienst, jedoch liege ich eben mit den 520€ über den monatlich erlaubten 450€..was passiert denn dann monatlich mit der Differenz? Wird das irgendwie mit den Anwärterbezügen verrechnet?


    Achso, der zeitliche Umfang liegt (im Schnitt) bei 5 Stunden/Woche.


    Einen Lebenslauf habe ich bereits beim Bewerbungsverfahren abgegeben und später auch nochmal beim Studienseminar, als das zugeteilt wurde, also dürfte es grundsätzlich bekannt sein.

    Wenn ich mich jetzt vor Beginn des Referendariats schon an die zuständige Stelle wenden möchte, ist damit die Seminarleitung gemeint oder wer genehmigt das?

    • Offizieller Beitrag

    ICH würde mich schon jetzt beim Seminar melden. Ohne vorherige Genehmigung darfst du im November keinen Dienst antreten.
    Du hast doch irgendwo geschrieben, dass du schon jetzt in der Schule arbeitest. Du kannst mit Hinweis darauf, dass du bisher die Anforderungen beider Tätigkeiten im Einklang bringen konntest und du dir dessen bewusst bist, dass im Zweifel die Ausbildung Vorrang hat, du die Dienst möglichst in der unterrichtsfreien Zeit liegst, usw..

  • Ein Nebenjob gehört nicht in den Lebenslauf. Die Anmeldung des Nebenjobs kann man ja beilegen.

    Natürlich gehört der da rein, wenn er für die Bewerbung relevant ist. Diese Relevanz sehe ich hier durchaus gegeben.


    Ich habe auch nur die relevanten Tätigkeiten bei mir aufgelistet. Mit einer Seite kommt heute eh keiner mehr hin.

  • Sehe ich anders.

    Dann schreibst du auch rein, wenn du das Gemeindeblättchen austrägst? Das käme auch auf 5 h/Woche.
    Schreibst du auch alle bislang abgeleisteten Ferienjobs in den Lebenslauf? - Dann könnte es geschehen, dass dein Lebenslauf samt Anschreiben der Ablage P zugeordnet wird.
    Eine Tätigkeit als Pflegekraft könnte für eine Bewerbung im SBBZ sinnvoll sein oder das soziale Engagement belegen. Insofern - ja. Kann rein.
    Ob es letztlich sinnvoll ist, müsste sich zeigen.

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  • Eine Tätigkeit als Pflegekraft könnte für eine Bewerbung im SBBZ sinnvoll sein oder das soziale Engagement belegen. Insofern - ja. Kann rein.

    Die TE macht ihr Ref. doch in der beruflichen Fachrichtung "Pflege(wissenschaft)" an einer BBS. Von daher ist diese - ja noch aktuelle! - Nebentätigkeit im pflegerischen Bereich auf jeden Fall relevant und sollte in ihrem aktuellen Lebenslauf vermerkt werden.

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  • In Niedersachsen gibt es keine "Genehmigung" von Nebentätigkeiten mehr, sie müssen lediglich gemeldet werden und können dann bei Konflikten mit der dienstlichen Tätigkeit untersagt werden. Ein Untersagungsgrund liegt hier meiner Meinung nach nicht vor, dies wäre der Fall, wenn 20% des Umfangs der Haupttätigkeit überschritten werden, das ist bei 5 Stunden pro Woche nicht der Fall.

  • In Niedersachsen gibt es keine "Genehmigung" von Nebentätigkeiten mehr, sie müssen lediglich gemeldet werden und können dann bei Konflikten mit der dienstlichen Tätigkeit untersagt werden. Ein Untersagungsgrund liegt hier meiner Meinung nach nicht vor, dies wäre der Fall, wenn 20% des Umfangs der Haupttätigkeit überschritten werden, das ist bei 5 Stunden pro Woche nicht der Fall.

    Das finde ich eine sehr gute Lösung

  • In Niedersachsen gibt es keine "Genehmigung" von Nebentätigkeiten mehr, sie müssen lediglich gemeldet werden und können dann bei Konflikten mit der dienstlichen Tätigkeit untersagt werden. Ein Untersagungsgrund liegt hier meiner Meinung nach nicht vor, dies wäre der Fall, wenn 20% des Umfangs der Haupttätigkeit überschritten werden, das ist bei 5 Stunden pro Woche nicht der Fall.

    Dazu muss man aber schon sagen, dass diese Anzeige der Nebentätigkeit mindestens 1 Monat vor Aufnahme dieser erfolgen muss und der Dienstherr nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden kann. Es mag zwar keine "Genehmigung" in diesem Sinne mehr notwendig sein, der Dienstherr muss hier aber genug Zeit haben, die Nebentätigkeit zu püfen und ggf. zu versagen.


    Den Umfang schätze ich hier auch als unproblematisch ein, wir wissen allerdings nichts über den Inhalt der Nebentätigkeit.

  • Dazu muss man aber schon sagen, dass diese Anzeige der Nebentätigkeit mindestens 1 Monat vor Aufnahme dieser erfolgen muss und der Dienstherr nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden kann. Es mag zwar keine "Genehmigung" in diesem Sinne mehr notwendig sein, der Dienstherr muss hier aber genug Zeit haben, die Nebentätigkeit zu püfen und ggf. zu versagen.


    Den Umfang schätze ich hier auch als unproblematisch ein, wir wissen allerdings nichts über den Inhalt der Nebentätigkeit.

    Richtig darum würde ich auch direkt bei Aufnahme des Referendariats direkt anmelden. Ich hatte in der Situation auch einen bereits laufenden Nebenjob, da war das (damals noch mit Genehmigung) auch kein Problem.


    Die Hürden für eine Untersagung sind relativ hoch, der Dienstherr muss hier einen Konflikt mit der Haupttätigkeit nachweisen können. Das ist theoretisch sicher denkbar, im vorliegenden Sachverhalt für mich aber nicht erkennbar.

  • Den Umfang schätze ich hier auch als unproblematisch ein, wir wissen allerdings nichts über den Inhalt der Nebentätigkeit.

    Das Umfang ist doch das wichtige. Der Inhalt spielt keine Rolle, wenn nicht Amtsunangemessen (Prostitution o.ä.).

  • Das Umfang ist doch das wichtige. Der Inhalt spielt keine Rolle, wenn nicht Amtsunangemessen (Prostitution o.ä.).

    Auch andere Untersagungsgründe sind grundsätzlich denkbar, ich könnte zB Probleme damit kriegen, wenn ich nebenbei in einem Nachhilfeinstitut arbeite und dort die gleichen SuS betreue, die auch meine Schule besuchen.

    Für jemanden, der in der Berufsschule tätig ist, fällt mir aber spontan keine Konstellation ein, bei der eine stundenweise Arbeit in der Pflege untersagungswürdig ist, wenn man mal ganz konstruierte Fälle außen vor lässt (Pflege von jemandem, zu dem man gleichzeitig in einem dienstlichen Abhängigkeitsverhältnis steht).

    • Offizieller Beitrag

    Man darf - bei allen rechtlichen Überlegungen - aber auch nicht vergessen, dass das Ref ein Abhängigkeitsverhältnis ist.
    Ich hatte im Ref einen Monat Nebentätigkeit (mir wurden die Sommerferien eines anderen Bundeslandes bezahlt, nach einem Jahresvertrag, ich hatte also keine Minute Arbeit.) Das war kein Problem (trotzdem sofort beim Erfahren des Studienseminars beantragt, also ca. 4 Wochen vor Start des Refs.
    Im Referendariat selbst wollte ich eine Arbeitsgemeinschaft kostenlos anbieten. Eine, die ich schon als Vertretungslehrkraft angeboten hatte und keinen Aufwand bedeutete. Ich musste 1) darlegen, dass der Aufwand super minimal war (eine Stunde (!) AG UND erklären, dass die Materialien schon existierten) und 2) unterschreiben, dass ich weiß, dass diese AG meinem Ausbildungsziel möglicherweise im Wege stehe.


    (Die AG kam im ersten Jahr nicht zustande, mangels Interesse, haha)

    Im zweiten Jahr war die Seminarleitung viel lockerer drauf, kannte mich und meine Fähigkeiten UND die AG (eine andere) war quasi Teil einer Zusatzqualifikation, die ich am Seminar erwerben wollte.

    Was ich damit sagen will: JEDER Fehler meinerseits wäre sicher darauf zurückgeführt worden, dass ich zu wenig Zeit für meine Ausbildung hatte. Es war ein kleines Seminar, die Seminarleiterin war allherrschend, in allen Noten beteiligt. Ich musste einiges schlucken, bis ich gelernt hatte, unterwürfig zu sein (Trotz Zuversicht, dass jede Schule meine Genialität einsehen würde und mir einen roten Teppich ausrollen würde (Sarkasmus für diejenigen, die ihn nicht erkennen), war mir meine Endnote doch wichtig.
    Man sollte also alle Zeichen gut lesen können und zwischen Recht haben und Recht durchsetzen auch unterscheiden.

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