Versetzung aus Elternzeit / Adresse wann und wie notwendig? (NRW)

  • Liebes Forum,


    mein Mann und ich planen den Hausbau in der Heimatstadt meines Mannes. Ich befinde mich derzeit in Elternzeit mit unserer zweiten Tochter und würde mich aus der Elternzeit heraus versetzen lassen wollen. Die Entfernung zu meiner bisherigen Schule liegt bei deutlich über 80km.

    Meine Frage ist, ob für den Antrag auch die Adresse unseres Grundstücks ausreicht, oder was letztlich gefordert wird. Wir würden wahrscheinlich erst Mitte 2025 in eine Mietwohnung dort ziehen, damit es mit der Einschulung meiner älteren Tochter klappt. Allerdings muss ich den Antrag ja schon bald stellen und noch haben wir lediglich die Adresse des Grundstücks.


    Vielen Dank für eure Hilfe. :)

    • Neu
    • Offizieller Beitrag

    Hallo und herzlich willkommen in diesem Forum.


    Das würde ich ganz konkret bei der für Dich zuständigen BR nachfragen. Grundsätzlich ist eine Versetzung mit Rückkehr aus der Elternzeit kein Problem - auch ein Wechsel der BR ist möglich. (Wir haben das seinerzeit so "erzwungen.")

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

Werbung