Versetzung aus Elternzeit / Adresse wann und wie notwendig? (NRW)

  • Liebes Forum,


    mein Mann und ich planen den Hausbau in der Heimatstadt meines Mannes. Ich befinde mich derzeit in Elternzeit mit unserer zweiten Tochter und würde mich aus der Elternzeit heraus versetzen lassen wollen. Die Entfernung zu meiner bisherigen Schule liegt bei deutlich über 80km.

    Meine Frage ist, ob für den Antrag auch die Adresse unseres Grundstücks ausreicht, oder was letztlich gefordert wird. Wir würden wahrscheinlich erst Mitte 2025 in eine Mietwohnung dort ziehen, damit es mit der Einschulung meiner älteren Tochter klappt. Allerdings muss ich den Antrag ja schon bald stellen und noch haben wir lediglich die Adresse des Grundstücks.


    Vielen Dank für eure Hilfe. :)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo und herzlich willkommen in diesem Forum.


    Das würde ich ganz konkret bei der für Dich zuständigen BR nachfragen. Grundsätzlich ist eine Versetzung mit Rückkehr aus der Elternzeit kein Problem - auch ein Wechsel der BR ist möglich. (Wir haben das seinerzeit so "erzwungen.")

  • Danke für deine Antwort.

    Für die Versetzung reicht anscheinend die Adresse des Grundstücks.


    Der Zielort befindet sich am Zipfel des derzeitigen Regierungsbezirkes und wir würden gerne im Regierungsbezirk bleiben, da es alternativ ins Ruhrgebiet mit entsprechenden Pendelzeiten gehen würde. Schaut der bisherige Regierungsbezirk erst einmal im „eigenen Haus“ oder hat er auch direkt Übersicht über Bedarfe der anderen Regierungsbezirke?


    Wird mit zwei Kindern tatsächlich auf wohnortnahen Einsatz geachtet, oder ist das eine Floskel, die sich auf die 50km bezieht?

  • Ich habe vom PR gesagt bekommen, dass die Bezirksregierungen ungern Abgeben, das sollte für dich ein Vorteil sein. Du kannst das ganze sehr gut forcieren/ in die gewünschte Richtung lenken, indem du proaktiv nach einer Schule suchst, die dich haben möchte. Bei mir hat das extrem geholfen, dass ich dort lande, wo ich hin wollte.

  • Danke für die Rückmeldung, es gab bei uns ein ziemliches hin- und her.. das abgebende Schulamt sagte, dass eine Versetzung gar nicht möglich sei, weil keine freien/offenen Stellen am Wunschort vorhanden seien, wodurch nur die Möglichkeit des langen Pendelweges oder der Kündigung bliebe. Ein Mitarbeiter der Bezirksregierung bestätigte allerdings in einem weiteren Telefonat, dass die Versetzung aus Elternzeit möglich sein würde und sie dann schauen würden, wo ich eingesetzt werde.. ich bin ziemlich baff, dass von unterschiedlichen Stellen so weit auseinanderliegende Antworten kommen und bin deutlich verunsichert.

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    • Offizieller Beitrag

    Danke für die Rückmeldung, es gab bei uns ein ziemliches hin- und her.. das abgebende Schulamt sagte, dass eine Versetzung gar nicht möglich sei, weil keine freien/offenen Stellen am Wunschort vorhanden seien, wodurch nur die Möglichkeit des langen Pendelweges oder der Kündigung bliebe. Ein Mitarbeiter der Bezirksregierung bestätigte allerdings in einem weiteren Telefonat, dass die Versetzung aus Elternzeit möglich sein würde und sie dann schauen würden, wo ich eingesetzt werde.. ich bin ziemlich baff, dass von unterschiedlichen Stellen so weit auseinanderliegende Antworten kommen und bin deutlich verunsichert.

    Mist wie dieser war für mich die Initialzündung dafür, dass ich so etwas immer selbst durchblicken und wissen wollte. Solche Infos - und natürlich war es hinterher niemand - können einem wirklich das Leben schwer machen.

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