Hallo,
kaum ist die Revision länger als einen Monat her, vergisst man die Hälfte -eher mehr- dessen was man sich reingeprügelt hat.
Ich meine damals irgendwo gelesen zu haben, das KuK die Abrechnung bis zu 3 Jahre rückwirkend machen können, finde das aber gerade nicht in meinen Unterlagen wieder.
Gerade finde ich im Netz nur Verweise auf § 195 BGB.
Kann mir jemand helfen.