Wohnortnahe Versetzung nach Abordnung

  • Hallo liebes Forum!


    Kann mir jemand erklären, wie der Ablauf ist, wenn ich in NRW nach dem Ablauf einer Abordnung an eine Universität nicht mehr an meine vorherige Schule zurückkehren möchte, sondern mir einen Neustart an einer wohnortnahen Schule wünsche?


    Muss ich schon während der Abordnung Versetzungsanträge stellen oder reicht ein Rückkehrantrag über Oliver zum Termin bevor meine Abordnung ausläuft?


    Ich bin für meine Abordnung 150 km weit umgezogen und möchte gerne anschließend in der Region meiner Universität bleiben. Die Region, in der ich jetzt lebe, ist ziemlich unterversorgt (aber nicht Gelsenkirchen), die Schule, von der ich abgeordnet bin, hat aber auch in einem meiner Fächer, das jedoch kein Mangelfach ist, wahrscheinlich wieder ein Versorgungsproblem.


    Ich bin was Schulformen anbelangt, erstmal komplett flexibel, würde halt nur gerne innerhalb der 50 km um den Wohnort eingesetzt werden. Daran von der zuständigen Bezirksregierung eine Auskunft zu bekommen scheitere ich allerdings und vorliegende Erfahrungsberichte beziehen sich leider darauf, dass man von der Abordnung direkt mit einer Beförderung über Stella an eine andere Schule geht. Ich würde mich lieber erstmal so ohne Beförderung wieder in den Schuldienst und ggf. eine neue Schulform einarbeiten wollen. Alles andere würde ich unangemessen finden und mich folglich erst später auf Beförderungsstellen bewerben wollen.


    Mein Hauptfrage ich also, ob man mich trotzdem verpflichten kann, an meine alte Dienststelle zurückzukehren, ggf. auch mit 2 schulpflichtigen Kindern, die umziehen müssten? Und falls ja: wie kann ich das ggf. am erfolgreichsten abwehren?


    Vielen Dank!

    • Neu
    • Offizieller Beitrag

    Also: Mir wurde zu Beginn meiner Abordnung die Info gegeben, ich würde meine Stelle verlieren und könnte nur zurückkehren, wenn beide Seiten zustimmen.
    Als ich in Oliver den Rückkehrantrag ausgefüllt habe (mit Wunsch, an meine Schule zurückzukehren), teilte mir die BZ, dass ich diesen ANtrag nicht gebraucht hätte, ich würde so oder so wieder zurückkehren.
    ABER: ich bin nicht umgezogen und alles ist innerhalb von einem 50km-Radius um meinen Wohnort.

    Ich vermute, du musst einen Versetzungsantrag auf wohnortnahe Versetzung stellen (du hast ja eine neue Adresse) und ich würde mich an deiner Stelle parallel um potentielle Schulen kümmern /umsehen, die Interesse haben könnten (damit die 50km nicht unbedingt ausgereizt werden).

  • Danke für deine Antwort. Das macht Sinn. Schließlich führt die alte Schule ja auch noch die Dienstakte. Ich weiß jetzt nur leider trotzdem nicht, ob ich ähnlich wie nach einer Elternzeit einen Anspruch auf Versetzung habe oder mich die alte Schule auch 5 Jahre nicht freigeben könnte. Außerdem weiß ich nicht, ob ich schon zum vorletzten Abordnungsjahr versuchen sollte, mich versetzen zu lassen.

    Vermutlich müsste ich dann ja aber von der neuen Schule neu abgeordnet werden und welche Schule sollte das mitmachen, wenn sie dann noch ein Jahr auf mich warten muss?


    Die wenigen ehemaligen abgeordneten Lehrkräfte, die ich persönlich kenne, haben danach die Schule gewechselt, aber alle in Form einer Beförderung, wo dann nur die Beurteilung noch in der alten Schule stattfand.

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