NRW: Wechsel von Ersatzschule zu öffentlicher Schule

  • Hallo,


    hat jemand Erfahrungen mit dem Wechsel als Planstelleninhaber (auf Lebenszeit) einer Ersatzschule zu einer staatlichen Schule?


    Muss man erneut zum Amtsarzt? Wie ist das im Falle einer Kündigung (wenn man keine Freigabe bekommt)?


    Werden die Erfahrungsstufen angerechnet?


    Wo kann ich aktuelle gesetzliche Regelungen hierzu nachlesen?


    Mündliche Aussagen von der Bzrg. würde ich pauschal erstmal mit Vorsicht genießen.


    Hat jemand Informationen aus erster Hand?


    Danke sehr! :gruss:

  • Bei Kündigung gehst du durchs normale Neueinstellungsverfahren inkl. Amtsarzt.


    Die Erfahrungsstufen-Frage finde ich in dem Fall auch interessant. Ich persönlich würde nur unterschreiben und kündigen, wenn eine schriftliche Zusicherung der Übernahme seitens der einstellenden Behörde vorliegt.

  • Bei Kündigung gehst du durchs normale Neueinstellungsverfahren inkl. Amtsarzt

    Echt? Als Planstelleninhaber? Weird, aber bei Ersatzschulen macht eh jedes BL was anderes.

  • Ich hab mir das auch einfacher vorgestellt, denn ich bin den Weg ja umgekehrt vom Land zu einem privaten Träger gegangen und das lief unter Anerkennung sämtlicher Vordienstzeiten völlig naht- und problemlos.



    Die Wechseloptionen von Ersatzschulen in den Landesdienst OHNE eigene Kündigung finde ich sehr undurchsichtig.

  • Ich habe mich in RLP aus dem Dienst entlassen und mich in NRW wieder als Beamtin neu einstellen lassen. Ich musste erneut zum Amtsarzt und auch die Erfahrungsstufen wurden neu berechnet, was bei mir allerdings mehr als positiv war.

    Fraglich ist eigentlich die Rente/Pension im Falle der Kündigung bei dir. Ich werde jetzt gesetzlich nachversichert, aber wie es als Planstelleninhaber ist? Du bist ja kein Landesbeamter.

  • Bei Kündigung gehst du durchs normale Neueinstellungsverfahren inkl. Amtsarzt.


    Die Erfahrungsstufen-Frage finde ich in dem Fall auch interessant. Ich persönlich würde nur unterschreiben und kündigen, wenn eine schriftliche Zusicherung der Übernahme seitens der einstellenden Behörde vorliegt.

    Hey, weißt du das aus erster Hand? Bzw. wo kann ich das nachlesen? In einer Rechtsberatung wurde mir bspw. gesagt, dass es keinen Unterschied zwischen einer Kündigung und einer Freigabeerklärung beim Wechsel gibt. Es ist quasi nur der Nachweis dafür, dass ich frei zur Verfügung stehe.


    Ich hab mir das auch einfacher vorgestellt, denn ich bin den Weg ja umgekehrt vom Land zu einem privaten Träger gegangen und das lief unter Anerkennung sämtlicher Vordienstzeiten völlig naht- und problemlos.



    Die Wechseloptionen von Ersatzschulen in den Landesdienst OHNE eigene Kündigung finde ich sehr undurchsichtig.

    Darf ich fragen, warum du dich dafür entschieden hast an eine Ersatzschule zu gehen? Bereust du es? Ich persönlich sehe viele Nachteile (zusammengefasst: mehr Arbeit aber schlechter vergütet, da weniger Beförderungen, geringere Anzahl an Entlastungsstunden und häufig nicht ausgezahlte Vertretungsstunden), an einer Ersatzschule zu arbeiten. Den einzigen Vorteil sehe ich darin, dass man nicht abgeordnet werden kann (was ja zumindest in NRW ein häufiges Phänomen zu sein scheint, aus anderen Bundesländern (weil sie vielleicht nicht so dicht besiedelt sind) kenne ich das in der Häufigkeit nicht))

  • Ich bin zwar nicht Maylin85, aber vielleicht sind meine Gründe auch ganz interessant für dich:

    Ich habe mich für eine Ersatzschule entschieden, weil ich das Schulkonzept, die flache Hierarchie und die Arbeitsatmosphäre sehr schätze. Die Parameter wie Gehalt, Beförderungsstellen, Entlastungsstunden, Vertretungsstunden sind bei uns exakt die gleichen wie an staatlichen Schulen derselben Schulform.

    Es könnte alles so einfach sein - ist es aber nicht.

  • Hey, weißt du das aus erster Hand? Bzw. wo kann ich das nachlesen? In einer Rechtsberatung wurde mir bspw. gesagt, dass es keinen Unterschied zwischen einer Kündigung und einer Freigabeerklärung beim Wechsel gibt. Es ist quasi nur der Nachweis dafür, dass ich frei zur Verfügung stehe.

    Ein Ex-Kollege ist den Weg über Kündigung/Neueinstellung gegangen.

    Mit Freigabeerklärung kann man sich meines Wissens nach alternativ auch auf die Stellen in STELLA bewerben (meine ich).


    Zitat

    Darf ich fragen, warum du dich dafür entschieden hast an eine Ersatzschule zu gehen? Bereust du es? Ich persönlich sehe viele Nachteile (zusammengefasst: mehr Arbeit aber schlechter vergütet, da weniger Beförderungen, geringere Anzahl an Entlastungsstunden und häufig nicht ausgezahlte Vertretungsstunden), an einer Ersatzschule zu arbeiten. Den einzigen Vorteil sehe ich darin, dass man nicht abgeordnet werden kann (was ja zumindest in NRW ein häufiges Phänomen zu sein scheint, aus anderen Bundesländern (weil sie vielleicht nicht so dicht besiedelt sind) kenne ich das in der Häufigkeit nicht))

    Ich wollte primär die Schulform wechseln. Meine Schule ist super, ich hab den Wechsel keinen Tag bereut und würde hier auch niemals freiwillig aussteigen wollen. Auch die beiden Ersatzschulen, an denen ich vorher zwischendurch mal kurz gearbeitet habe, fand ich von Rahmenbedingungen und Arbeitsklima her deutlich angenehmer als das, was ich im Landesdienst erlebt habe. Ich kann wirklich nichts Negatives zu Ersatzschulen sagen (zum Landesdienst dafür umso mehr).

  • Ich kann wirklich nichts Negatives zu Ersatzschulen sagen (zum Landesdienst dafür umso mehr).

    Da kann man solche und solche erwischen. Es gibt auch ganz furchtbare Ersatzschulen und gute öffentlichen.


    Ich würde niemals an eine Ersatzschule gehen. Das liegt aber insbesondere auch daran, dass die meine Fächer nicht anbieten.

  • Ich bin zwar nicht Maylin85, aber vielleicht sind meine Gründe auch ganz interessant für dich:

    Ich habe mich für eine Ersatzschule entschieden, weil ich das Schulkonzept, die flache Hierarchie und die Arbeitsatmosphäre sehr schätze. Die Parameter wie Gehalt, Beförderungsstellen, Entlastungsstunden, Vertretungsstunden sind bei uns exakt die gleichen wie an staatlichen Schulen derselben Schulform.

    Hi Miss Othmar, danke für deine Rückmeldung. Bei uns ists etwas intransparenter hinsichtlich der genannten Parameter. Trotzdem gut zu wissen, dass es an anderen Ersatzschulen scheinbar vergleichbar mit dem Staatsdienst ist.

  • Ich arbeite definitiv nicht mehr, aber das ist eben auch Erwachsenenbildung. Bei uns gibt es keine Vertretungen, keine Aufsichten, ein geringeres Deputat... und hier, unter diesen Bedingungen bin ich auch gerne Fachschaftsvorsitz und in Schulkonferenz und Teilkonferenz, weil das in meiner vertraglichen Arbeitszeit alles absolut machbar ist. Ganz grundsätzlich habe ich aber auch im Landesdienst Leute gesehen, die sich über Jahre in diversen Funktionen den Hintern aufgerissen haben und die sehr sehr lange auf eine Beförderung dafür warten mussten. Und in einigen Fällen lief es blöd und ein externer Bewerber hat die Beförderung weggeschnappt. Weiß nicht, ob da alles rosiger ist.


    Wieso werden Vertretungsstunden bei euch nicht ausgezahlt? Ist das rechtlich zulässig?


    Dass man Vertretungsstunden ansammeln und früher in Pension gehen kann, halte ich allerdings ja für ein Gerücht. Hab ich noch nie gehört. Als ob irgendwer früher als nötig rausgelassen würde 😄


    Dürftest du denn nicht die Schulform innerhalb des Staatsdienstes wechseln?

    Ich hab über zig Jahre keine Versetzungsfreigabe bekommen und dort, wo ich hin wollte, gibt es sowieso kaum Stellen. Dazu kam noch, dass sich abzeichnete, dass meine damalige Schule abordnen muss, was ich auch nicht unbedingt miterleben wollte. Insofern hab ich nicht lange überlegt.


    ich wüsste zu gern wo ich das nachlesen kann. Egal wo man nachfragt, bekommt man unterschiedliche Antworten...

    Stimmt leider. Wenn du was Schriftliches findest, gib Bescheid^^

    Ich weiß nur, dass von unserer Schule schon Leute in Funktionsstellen im Landesdienst gewechselt sind und anderswo Abteilungsleiter oder Schulleiter geworden sind. Das muss also irgendwie funktioniert haben.

  • Dass man Vertretungsstunden ansammeln und früher in Pension gehen kann, halte ich allerdings ja für ein Gerücht. Hab ich noch nie gehört. Als ob irgendwer früher als nötig rausgelassen würde 😄

    Wenn das mit dem "Ansammeln" so einfach wäre, würden es wohl viele machen ;) . Halte ich auch für ein Gerücht; habe ich zumindest noch nie gehört, dass das möglich ist. Ich bin zwar nicht in NRW, aber eigentlich gilt doch, dass Mehrstunden zeitnah "abgebummelt" oder halt ausgezahlt werden müssen, oder?

    oder dass man deutlich mehr Aufgaben übernimmt (Gremienarbeit, Fachschaftsvorsitz, etc.) und alles mit der eingruppierten Besoldungsstufe abgedeckt wird, während im Staatsdienst eine Beförderung damit verbunden wäre.

    Auch im Staatsdienst sind Beförderungsämter mit verschiedenen Aufgabenbereichen verbunden. Allein für einen Fachschaftsvorsitz bspw. erhält man in aller Regel keine Beförderungsstelle.


    Kleine Bitte an dich Jawoll.Nein : Zitiere bitte in Zukunft anders (das kann man auch "stückweise" machen, indem man einzelne Sätze oder Satzteile markiert und zitiert statt des kompletten Beitrags). In deinem Beitrag Nr. 13 kann man nur mit viel Mühe erkennen, welche der Sätze Zitate aus dem vorherigen Post von Maylin85 sind und was du dazu kommentiert hast.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

    • Offizieller Beitrag

    Beim Wechsel ist unbedingt zu beachten, dass mögliche Beförderungen nicht automatisch übernommen werden. Dies ist eine Ermessensentscheidung der jeweiligen BR. Bei einer Kollegin von mir war das ganz, ganz bitter, weil sie eigentlich später in die Schulleitungsebene wechseln wollte und durch die Rückstufung bei Wechsel vom Ersatzschuldienst in den staatlichen Schuldienst die A14 nicht "mitgenommen" werden konnte.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Darf ich fragen, warum du dich dafür entschieden hast an eine Ersatzschule zu gehen? Bereust du es? Ich persönlich sehe viele Nachteile (zusammengefasst: mehr Arbeit aber schlechter vergütet, da weniger Beförderungen, geringere Anzahl an Entlastungsstunden und häufig nicht ausgezahlte Vertretungsstunden), an einer Ersatzschule zu arbeiten. Den einzigen Vorteil sehe ich darin, dass man nicht abgeordnet werden kann (was ja zumindest in NRW ein häufiges Phänomen zu sein scheint, aus anderen Bundesländern (weil sie vielleicht nicht so dicht besiedelt sind) kenne ich das in der Häufigkeit nicht))

    Also an unserer Schule gibt es nicht weniger Beförderungen, evtl. gibt es weniger Entlastungsstunden, dafür wird fast jedes Zusatzamt mit einer Zulage entlohnt. Mehrarbeit wird natürlich abgerechnet.

    Im Endeffekt verdiene ich für meinen Teil mehr als ich an einer öffentlichen Schule verdienen würde.

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