NRW: Wechsel von Ersatzschule zu öffentlicher Schule

  • Hallo,


    hat jemand Erfahrungen mit dem Wechsel als Planstelleninhaber (auf Lebenszeit) einer Ersatzschule zu einer staatlichen Schule?


    Muss man erneut zum Amtsarzt? Wie ist das im Falle einer Kündigung (wenn man keine Freigabe bekommt)?


    Werden die Erfahrungsstufen angerechnet?


    Wo kann ich aktuelle gesetzliche Regelungen hierzu nachlesen?


    Mündliche Aussagen von der Bzrg. würde ich pauschal erstmal mit Vorsicht genießen.


    Hat jemand Informationen aus erster Hand?


    Danke sehr! :gruss:

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