NRW - Beamtenbesoldung soll vom Einkommen des Partners abhängen

  • Auch nicht für das gleiche Geld, nur ohne den Status?

    Der Status ist mir egal. Gleiches Geld gibt es ja nicht, besonders die Versorgung müsste ja auch ausgeglichen werden. E16 reicht da schon fast nicht mehr.


    Bzw. ist mir der Status nur wichtig, weil ich nicht mehr Teil der Sozialversicherung sein will. Besonders die DRV ist für mich zum scheitern verurteilt.

  • Ich hab mich mit der Verbeamtung immer unwohl gefühlt und würde im nächsten Leben keine mehr wollen. Ein Angestelltenverhältnis mit ähnlichem Netto wäre mir lieber.

  • Ein Angestelltenverhältnis mit ähnlichem Netto wäre mir lieber.

    Aber da liegt doch der Hase im Pfeffer begraben. Um wirklich das gleiche Netto zu bekommen, auch was die dann notwendige private Altersvorsorge angeht, müsste unser Arbeitgeber die Löhne ordentlich steigern. Eben wurde ja schon E16 mit A13 verglichen.

    Und auch mit E16 werden sie wohl kaum hinkommen. Die Löhne müssen halt mit dem mithalten können, was VW und Co für Maschinenbau Ingenieure zahlt bzw. sogar noch darüber liegen, um die Nachteile des Systems „Schule“ wettzumachen, was die fehlende Flexibilität, Home Office, Firmenwagen, Aktienpakete, Jahres-Boni, … und die ganzen anderen Dreingaben angeht. Ansonsten wird es bei der Lehrkräfteversorgung in Zukunft noch gruseliger.

  • Ja, ist so. Deswegen glaube ich auch nicht daran, dass man die Verbeamtung fallen lassen wird. Wäre auch in Bezug auf Streik, Abordnen/Versetzen oder ganz schnöde Berufsausstieg kein Vorteil für den Arbeitgeber.

  • Um da in etwa gleichgestellt mit den verbeamteten Kollegen zu sein, müsste es in der Tat Eg 16 sein. Aber auf der anderen Seite ist Eg 13 ein normales Gehalt im öffentlichen Dienst für Menschen mit einem universitären Abschluss. Und egal ob es die Aufsichtsperson bei der Unfallkasse ist oder der Chemiker im Lebensmitteluntersuchungsamt ist. Wenn keine Beamtenstelle ausgeschrieben ist, fangen die alle mit Eg 13 an. Eg 14 und 15 ist dann schon Führunspositionen vorbehalten.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Wenn keine Beamtenstelle ausgeschrieben ist, fangen die alle mit Eg 13 an. Eg 14 und 15 ist dann schon Führunspositionen vorbehalten.

    Und werden bei der Behörde über kurz oder lang beamtet, wenn nicht zu alt.

    Aber auf der anderen Seite ist Eg 13 ein normales Gehalt im öffentlichen Dienst für Menschen mit einem universitären Abschluss.

    Ist richtig. Würde ich niemals machen. Da bin ich wieder in der Industrie unterwegs und brauche mich nicht mehr mit dem Bürokratieungetüm herum ärgern.

  • Und werden bei der Behörde über kurz oder lang beamtet, wenn nicht zu alt.

    Ich kenne viele Chemiekollegen in den unteren Abfall und Wasserbehörden. Die wenigsten sind verbeamtet worden.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Der Status ist mir egal. Gleiches Geld gibt es ja nicht, besonders die Versorgung müsste ja auch ausgeglichen werden. E16 reicht da schon fast nicht mehr.

    Achso, ja klar. Ich meine natürlich, wenn das Gehalt entsprechend (inklusive erwartbarer Pension) angeglichen wäre.


    Hätte man mich nicht verbeamtet, hätte ich mich beruflich augenblicklich umorientiert.

  • Aber auf der anderen Seite ist Eg 13 ein normales Gehalt im öffentlichen Dienst für Menschen mit einem universitären Abschluss.

    Da sind wir wieder bei der Tatsache, dass die IG Metall in der Wirtschaft in den letzten Jahrzehnten wesentlich bessere Abschlüsse rausgeholt hat als Verdi im öffentlichen Dienst.


    —> https://oeffentlicher-dienst.i…/gehaltsentwicklung-2.png


    Auch wenn es jetzt manche Kollegen an den allgemeinbildenden Schulen nicht hören wollen, so konkurrieren wir am technischen Berufskolleg als Arbeitgeber aber eben genau mit den Betrieben, in denen die IG Metall die Tarkfabschlüsse eingefahren hat, um das Fachpersonal. Da entspricht das Lohnplus der Metallindustrie schon so ungefähr dem Unterschied von E13 zu E16. Oder anders: E16 im öffentlichen Dienst ist auch nicht mehr als „E13 in der Metallindustrie“.

  • Ich finde an der vorgeschlagenen Änderung mies, dass sie eine verkappte Sparmaßnahme ist.


    Guckt man jetzt aber mal auf die Lebensrealität (nur noch ca. 40% Alleinverdiener) und das Ausweiten des Betreuungsanspruchs für Kinder, dann geht der gesellschaftliche Trend ganz klar weg vom Alleinverdienermodell. Entsprechend macht es auch Sinn die Basis der Alimentierung auf diese veränderte Realität anzupassen.


    Schön wäre halt, wenn dem ein ganzheitliches Konzept zugrunde läge, was den ganzen Versorgungskomplex umfasst und nachjustiert und auch über die Beamten hinaus ginge.


    So hinterlässt es halt einen faden Beigeschmack einer singulären Sparmaßnahme.

  • Schlaubi Schlau Nur, damit das nicht aus dem Zusammenhang gerissen ist:

    Logischer wäre, die Familienzuschläge wegzustreichen und dem Beamten, nicht seiner Familie, ein angemessenes Gehalt zu zahlen. Alles andere ist völlig antiquiert und verdreht.

    Maylin85 das würde gegen die Verfassung verstoßen, die müsste dann sowohl auf Bundes- und Landesebene geändert werden, zudem wäre noch fraglich ob die Grundsätze des Berufsbeamtentums verletzt würden (…) ich meine, dass euer Nachbarbundesland NDS bereits ein Modell entwickelt und die Verordnung verabschiedet hat, geklagt wird dort bereits auch…das wird wieder vor das BvfG gehen und zehn Jahre dauern, es hilft nur, Widerspruch jährlich und fristgemäß einzulegen…

    Nein, auch in NDS gibt es nach wie vor die Familienzuschläge. Die letzte Änderung am Modell gab es Anfang 2023 mit einer nur sehr moderaten Erhöhung der Familienzuschläge bei den niedrigeren Besoldungsgruppen, die weit weit weg von dem ist, was z.B. Thüringen und insbesondere NRW umgesetzt hatten. Das steht auf dem Prüfstand.

    Der Familienergänzungszuschlag - der wie von mir erwähnt zum 01.01.2023 eingeführt wurde - hat an dem grundlegenden System der Familienzuschläge nichts wesentliches geändert. Dein Beitrag suggerierte im Zusammenhang mit der Replik auf Maylin85, es habe in NDS Überlegungen zur Streichung der Familienzuschläge gegeben. Das ist nicht korrekt und war mir wichtig klarzustellen.


    Mit der Grundproblematik der Einhaltung des Abstandsgebots zur Grundsicherung insbesondere in den unteren Besoldungsgruppen schlagen sich Bund, Länder und Kommunen ja schon lange herum. Bisher war die Standardantwort, die jeweils niedrigste Besoldungsgruppe wegzustreichen, nun wird das eben über solche künstlichen Anhebungen versucht in den Griff zu bekommen.


    Spannend wird es, wenn damit das Abstandsgebot der Besoldungsgruppen untereinander in Widerspruch kommt. Mal schauen, wie das gelöst wird ;)

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