NRW - Beamtenbesoldung soll vom Einkommen des Partners abhängen

  • Eilverfahren kann erst beantragt werden, wenn das Gesetz beschlossen ist. Es ist ja erst auf dem Weg und ich gehe davon aus, dass sich alle Verbände dazu negativ geäußert haben. Aber schon interessant mit was für Tricks man versucht, sich einen schlanken Fuß zu machen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Hm, ich verstehe es nicht so richtig, glaube ich.


    Es ist doch nicht so, dass der verheiratete Kollege dann ab jetzt plötzlich statt Summe x - 538 € bekommt. Sondern es ist so, dass der nicht-verheiratete Kollege ab jetzt 538 € mehr auf die Alimentation angerechnet bekommt. Also: als Zuschlag, ähnlich wie das Kindergeld. Oder wie? Somit hat auch ein Single-Beamter demnächst einen Zuschlag. Oder?


    Kann mir das mal einer erklären? (Nicht dass mich inzwischen interessiert, was auf meinem Konto landet. Aber das Prinzip interessiert mich schon.

  • Die Idee ist, dass es einen Mindestabstand zwischen Sozialhilfe und Beamtenversorgung der niedrigsten Besoldungsstufen geben muss (Mindestabstandsgebot).


    Da dieser Mindestabstand derzeit nicht gewährleistet wird, gibt es vier Möglichkeiten:


    1. Sozialhilfe senken (schwierig umzusetzen)

    2. Beamtenalimentation erhöhen (Abstandsgebot umfasst den Abstand zwischen den Besoldungsstufen - es wird also über alle Besoldungsstufen richtig teuer)

    3. untere Besoldungsstufen streichen (hat z.B. BW gemacht)

    4. die bisherigen Rechengrößen ändern (kostet nichts außer Vertrauen ins System)


    Anstatt wie bislang üblich die Beamtenalimentation als hinreichend für eine vierköpfige Familie auszulegen, wird jetzt für diese fiktive Familie eine höheres Haushaltseinkommen als nur die Alimentation angenommen. Somit ist das Haushaltseinkommen weit genug von der Sozialhilfe weg und es muss nichts nachgebessert werden.


    Es ist also nur ein Rechentrick, um nicht mehr zahlen zu müssen.

  • Nein, nicht dass ich wüsste.


    Derzeit prüfen glaub ich fünf oder sechs Bundesländer die Einführung dieses fiktiven Haushaltseinkommens.


    Wer es genau wissen will, quält sich durch die letzten 50 Seiten dieses über 430 Seiten langen Threads.

  • Wie gesagt verwundert es mich, dass DBB, GEW, VLBS, … nicht auf breiter Front in den Medien dagegen Sturm laufen.

    Was hat dir denn nun dein Verband gesagt, wie sie dazu stehen und was sie tun werden?

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Sondern es ist so, dass der nicht-verheiratete Kollege ab jetzt 538 € mehr auf die Alimentation angerechnet bekommt. Also: als Zuschlag, ähnlich wie das Kindergeld. Oder wie?

    Die Landesregierung will einen schlanken Fuß machen. Entsprechend wird sie wohl eher dem verheirateten Beamten den Sold kürzen.

    Würde es Zulagen geben, um den Lebensstandard „nach oben“ anzugleichen, müsste ja auch der Beamte in der Gesetzlichen Krankenversicherung eine Zulage von ca. 500€ monatlich bekommen, zumal er nachweislich die Beihilfe weniger in Andpruch nimmt. Er muss sich ja zu 100% versichern und nicht bloß zu 50 oder gar 30%.

  • Okay. Aber ist die Konsequenz davon dann nicht, dass ledig Beamte die Differenz ausgezahlt bekommen, da sie die 538 € dann ja nicht haben, die zur Alimentierung nötig ist?

    Nein, die 538€ haben eine ganz andere Bedeutung. Es geht doch darum, dass das Alimentationsprinzip die gesamte Familie des Beamten erfasst. Da eine Familie auch höhere Lebenshaltungskosten als eine Einzelperson hat, gibt es jetzt bereits die hier viel diskutierten Familienzuschläge. Und offen gestanden: zumindest beim Familienzuschlag der Stufe 1 mache ich in Zeiten von Zweiverdienerhaushalten ein großes Fragezeichen dran.


    Wenn es um die Berechnung des nötigen Mindestabstands von Grundsicherung und Beamtenbesoldung geht, wird bisher vereinfacht die Grundsicherung des Beamten (+ Familie) seinem Einkommen inklusive der Familienzuschläge gegenübergestellt und geprüft, ob letzteres mind. 15% höher ausfällt. Zukünftig soll bei dieser Gegenüberstellung ein fiktives Einkommen des Partners von 538€ mit eingerechnet werden, sodass selbst bei Anhebung der Grundsicherung der Abstand nicht so schnell auf unter 15% abschmilzt. Ich gehe davon aus, dass Nachweise erbracht werden können, dass dieses real niedriger liegt und dann zu entsprechenden Boni in der Besoldung führt. Für die höheren Besoldungsgruppen ändert sich durch dieses fiktive Einkommen zunächst überhaupt nichts.

  • Für die höheren Besoldungsgruppen ändert sich durch dieses fiktive Einkommen zunächst überhaupt nichts.

    Warum soll sich das in unseren Besoldungsgruppen nicht niederschlagen? Wenn der Beamte in A5 weniger bekommt, bekommen wir doch in Folge auch weniger, weil es ja festgelegte Abstände zwischen den Besoldungsgruppen gibt.


    Über den Daumen gerechnet: Bekommt der A5-Beamte 538€ weniger, müsste der Kehrer in A13 ca. 1.000€ monatlich weniger in der Tasche haben.

  • Da bekommt doch niemand mehr oder weniger, der Besoldungsgeber geht einfach pauschal davon aus, dass mehr in die Haushaltskasse der Familie eingebracht wird und beziffert dies mit 538 Euro. Dadurch ist die bestehende Besoldung verfassungskonform und es muss das Alleinverdienereinkommen nicht auf 115 % angehoben werden.

  • Logischer wäre, die Familienzuschläge wegzustreichen und dem Beamten, nicht seiner Familie, ein angemessenes Gehalt zu zahlen. Alles andere ist völlig antiquiert und verdreht.

  • Maylin85 das würde gegen die Verfassung verstoßen, die müsste dann sowohl auf Bundes- und Landesebene geändert werden, zudem wäre noch fraglich ob die Grundsätze des Berufsbeamtentums verletzt würden …


    …die Thematik ist wirklich komplex und sollte sich bei Interesse erlesen werden…


    …ich meine, dass euer Nachbarbundesland NDS bereits ein Modell entwickelt und die Verordnung verabschiedet hat, geklagt wird dort bereits auch…das wird wieder vor das BvfG gehen und zehn Jahre dauern, es hilft nur, Widerspruch jährlich und fristgemäß einzulegen…

Werbung