Versorgungszuschlag als Ortslehrkraft nach dem Ref

  • Hallo Leute,


    ich bin noch im Ref und werde direkt im Anschluss an eine Deutsche Schule als Ortslehrkraft ins Ausland gehen. Die Schule im Ausland will, dass ich mir vom Kultusministerium bestätigen lasse, dass keine Übernahme der Altersvorsorge durch Bund und Länder für beurlaubte bzw. tarifbeschäftigte Ortslehrkräfte gegeben ist. Die Schulleitung meiner derzeitigen Schule in Deutschland meint aber, dass ich dann erstmal gar nichts mit dem KM zu tun haben werde , weil ich ja direkt nach dem Ref als Ortslehrkraft tätig sein werde und somit gar nicht im Dienst bin. Da die Schule im Ausland aber darauf besteht, dass ich mir bestätigen lassen muss, dass ich keine Altersversorge durch Bund und Länder erhalte, weil sie mir sonst keine Altersvorsorge zahlt, bin ich jetzt ziemlich verwirrt. Kann mir hier jemand weiterhelfen?


    Viele Grüße,

    Hendrik

  • HendrikS

    Hat den Titel des Themas von „Ortszuschlag als Ortslehrkraft nach dem Ref“ zu „Versorgungszuschlag als Ortslehrkraft nach dem Ref“ geändert.
  • Deine Schulleitung hat recht. Nach dem Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis auf Zeit bist du in überhaupt keinem Beschäftigungsverhältnis mehr. Natürlich kannst du trotzdem nach irgendeiner Bescheinigung beim KM fragen, ich verstehe allerdings nicht, was die bringen sollte, denn dann müsstest du dir das eigentlich konsequenterweise von allen 16 Bundesländern bescheinigen lassen, du könntest ja nach dem Ref auch irgendwo anders eine Stelle angenommen haben.


    Ich würde mal mit der Auslandsschule klären, ob sie deinen Status richtig verstanden haben, ich vermute, dass die von irgendeiner Art der Beurlaubung ausgehen.


    Davon abgesehen sollte dir klar sein, dass dieses Modell ausgesprochen unattraktiv ist (je nach Zielland), da du nach den Ortsbedingungen beschäftigst wirst. Ich bin auch nicht sicher, ob dir die Altersversorgung da überhaupt etwas bringt, weil es vermutlich eine Altersversorgung im Zielland sein wird und kein deutscher Rentenanspruch oder vergleichbares.

  • Vielleicht genügt es, das Ende des Referendariats nachzuweisen, um plausibel zu machen, dass du dann kein beurlaubter Beamte bist?


    Wie Möbius halte auch ich es für schwierig bzw. unmöglich einen Nachweis vom KM zu erhalten. Sie sind dann für dich doch auch nicht mehr zuständig, wenn du entlassen bist.


    Ich hätte eher erwartet, dass sich im BVA in Köln die Abteilung, die für die Auslandsschulen zuständig ist, auskennt. Für ADLK und BPLK sind sie zuständig. Keine Ahnung ob sie auf Wunsch auch Ortslehrkräfte beraten.

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