• Das muss man sich aber um 20 Ecken verbiegen, dies als Vorteil zu definieren. Vor Gericht wird sowas niemals Bestand haben.


    Versteh mich nicht falsch, ich fände es unmöglich wenn der Förderverein die Kosten einer Lehrkraft übernimmt. Rechtlich sehe ich da dieses Problem aber überhaupt nicht.

    Ich beruf mich an der Stelle einfach auf die Info die wir als Schulleitungsteam im Zuge der Schulentwicklung unserer Schule im Hinblick auf das Fahrtenkonzept von unsrer zuständigen Rechtsstelle bekommen haben:


    - keine Bezahlung durch dritte, es sei denn im Zuge von Schul/-Trägerpatenschaften ins Ausland und dann darf Dritter auch nur der Träger selbst sein.


    - Förderverein kostenübernahme strikt untersagt (mit Hinweis auf Vorteilsnahme und entsprechenden dienstrechtlichen Folgen


    - keine Abgeltung über Steuer


    - Genehmigung nur über PTravel und nur im rahmen des schulfahrtenbudgets

    • Nicht, wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. -Machiavelli-
    • Zwei Mächte gehen durch die Welt, Geist und Degen, aber der Geist ist der mächtigere. -Napoleon-
    • In dir muss brennen, was du in anderen entzünden willst! -Augustinus-
  • Bist du sicher, dass sich Eltern über die Inanspruchnahme von Freiplätzen nicht aufregen?

    Viele halten sich sehr zurück, damit dem Kind keine Nachteile entstehen. So war es damals auch bei uns.

    Ich meine, dass ich bisher aus dem Landeselterbeirat nichts davon gehört habe. Da müsste ja ein Vorstoß her kommen. Ob sie sich zuhause oder am Elternstammtisch aufregen, weiß ich natürlich nicht. Würde aber nichts nützen.

  • - Förderverein kostenübernahme strikt untersagt (mit Hinweis auf Vorteilsnahme und entsprechenden dienstrechtlichen Folgen

    Das solltet ihr dann vielleicht noch mal prüfen. Ich habe gerade gesehen, dass in Niedersachsen sogar auf dem Reisekostenformular direkt eingetragen werden kann, welche Zuschüsse von Dritten gewährt werden. Ich würde mal vermuten, dass hier jemand es sehr genau nimmt und verschiedene Aspekte durcheinander wirft.

    Ich gebe dir Recht, dass es nicht in Ordnung ist, wenn der Lehrkraft privat irgendwie mit dem Förderverein eine Kostenübernahme, die womöglich sogar über den Erstattungssätzen liegt vereinbart.

    Aber das sicherlich kein grundsätzlich Problem. In der Praxis wird der Förderverein diese Förderung erstmal in irgendeiner Form per Satzung, Ordnung oder Beschluss der Organe festlegen. Das könnte z.B. lauten: Der Förderverein unterstützt Klassenfahrten mit einem Betrag von XY. Dieses Geld soll zur Finanzierung der Reisekosten verwendet werden.

    Dann wird doch ein solcher Beschluss immer mit der SL besprochen. An dieser Stelle wäre ich als einzelne Lehrkraft in der Regel sowieso raus. Wenn die SL hier eine offizielle Absprache mit dem Förderverein trifft, kann ich davon ausgehen, dass es genehmigt wurde.

    Und selbst wenn nicht, mache ich mich auch nicht strafbar wenn ich es gemäß §331 (3) sofort anzeige. Förderverein sagt also mir die Kostenübernahme zu und ich teile das der Schule mit. Die Schule/Behörde genehmigt es entweder oder lehnt es ab. Alles kein Problem für die Lehrkraft.


    Davon losgelöst stellt sich natürlich auch die Frage, ob überhaupt eine Vorteilsnahme entsteht. Aufgrund des gesetzlichen Anspruches auf Kostenerstattung kann eine Vorteilsnahme aus meiner Sicht nur entstehen, wenn die Lehrkraft zusätzliche Gelder erhält.

  • Eine aktuelle Anfrage ans Ministerium in NRW zum Thema "Klassenkasse" bzw. Schulgirokonto führt zu denselben Ausreden wie immer und zeigt deutlich das Desinteresse der Ministerin. Aber gut, dass es (mal wieder) öffentlich geagt wird.

    Zusammengefasst in allerlei Tageszeitungen von heute:

    Zitat

    Lehrer müssen oft ihr eigenes Konto nutzen, um Zahlungen etwa für Klassenfahrten

    abzuwickeln. Das ruft laute Kritik hervor. Was sagt das Schulministerium?


  • Damit ist’s doch geklärt. Frau Ministerin sagt: „Seitens der Landesregierung wird bereits seit vielen Jahren davon abgeraten, dass Lehrkräfte ihre Privatkonten für die Verwaltung von schulischen Geldern nutzen, […]“


    Also, nicht machen.

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