Das muss man sich aber um 20 Ecken verbiegen, dies als Vorteil zu definieren. Vor Gericht wird sowas niemals Bestand haben.
Versteh mich nicht falsch, ich fände es unmöglich wenn der Förderverein die Kosten einer Lehrkraft übernimmt. Rechtlich sehe ich da dieses Problem aber überhaupt nicht.
Ich beruf mich an der Stelle einfach auf die Info die wir als Schulleitungsteam im Zuge der Schulentwicklung unserer Schule im Hinblick auf das Fahrtenkonzept von unsrer zuständigen Rechtsstelle bekommen haben:
- keine Bezahlung durch dritte, es sei denn im Zuge von Schul/-Trägerpatenschaften ins Ausland und dann darf Dritter auch nur der Träger selbst sein.
- Förderverein kostenübernahme strikt untersagt (mit Hinweis auf Vorteilsnahme und entsprechenden dienstrechtlichen Folgen
- keine Abgeltung über Steuer
- Genehmigung nur über PTravel und nur im rahmen des schulfahrtenbudgets