• Das war ja auch ein ein Teil der Aufzählung. Wie ich das Verhalten finde, ist ja hinlänglich bekannt. Ist genauso wie andere Ausgaben aus meinem privaten Säckchen für Dinge, die der Dienstherr von mir fordert, aber nicht bezahlen will.


    Ich will mich aber nicht beschweren. In NRW ist das kein Problem mehr. Kosten genehmigter Fahrten werden übernommen. Freiplätze annehmen ist auch völlig ok. Wir können uns gern darüber streiten, ob das in Ordnung ist, aber anscheinend regt sich da keiner der Eltern auf.

    Bist du sicher, dass sich Eltern über die Inanspruchnahme von Freiplätzen nicht aufregen?

    Viele halten sich sehr zurück, damit dem Kind keine Nachteile entstehen. So war es damals auch bei uns.


    Viele Kolleginnen und Kollegen haben keine Vorstellung davon, welche Belastung es selbst für Normalverdiener darstellt, wenn 500€ und mehr+ Taschengeld+ Ausrüstung fällig werden.

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    Kapa, da ist deine Antwort.


    <Mod-Modus>

    O. Meier, vielleicht wäre es dir einmal möglich, bei Diskussionen bei der Sachebene zu bleiben und nicht den Diskussionspartner wegen formaler Probleme anzumachen. Diese "Ablenkungsmanöver" sind nicht nötig.


    Und im Anschluss dann seine ganzen Beiträge aus dem Thread zu entfernen ist auch kontraproduktiv.


    kl. gr. frosch, Moderator


    P.S.: Rückfragen bitte per PN. Danke.

  • Das ist eine spannende Rechtsauffassung. Hast Du dafür irgendwelche Belege oder Urteile?

    Ich mach das mal ganz einfach. Der Förderverein überweist einfach den Betrag XY an die Schule sprich das Land als Zuschuss zur Klassenfahrt Y. Die Schule zahlt aus ihrem nun erhöhten Budget die Reisekosten aus. Ist wahrscheinlich die sauberste Lösung. Wer macht sich nun wie strafbar? Das Land, wenn es die Zahlung annimmt?

    Wenn der Förderverein das Geld an den Schulträger überweist (in der Regel Haben Brandenburgs Schulen kein eigenes Konto) mit der Zweckbindung von Fahrten, wäre es durchaus legitim.

    • Nicht, wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. -Machiavelli-
    • Zwei Mächte gehen durch die Welt, Geist und Degen, aber der Geist ist der mächtigere. -Napoleon-
    • In dir muss brennen, was du in anderen entzünden willst! -Augustinus-
  • Wenn der Förderverein das Geld an den Schulträger überweist (in der Regel Haben Brandenburgs Schulen kein eigenes Konto) mit der Zweckbindung von Fahrten, wäre es durchaus legitim.

    Also grundsätzlich ist die Frage aus meiner Sicht sind nicht bundeslandspezifisch. Der Schulträger wird in der Regel nicht die Reisekosten bezahlen. Daher hätte ich es eher an das Land überwiesen. Wohin überweisen denn die Eltern?

    Aber letztlich sind das nur organisatorische Feinheiten. Inhaltlich ist es so, dass ein Förderverein durchaus finanzielle Zuwendungen zu einer Klassenfahrt/Tagesausflug/etc. machen kann und damit Reisekosten decken kann. Beim ERASMUS-Programm gibt es das beispielsweise auch.


    Losgelöst davon steht natürlich die Frage, ob der Förderverein es will. Ich würde es schon als Elternteil komisch finden, wenn ich den Förderverein dafür beitrete, dass dieser Landesaufgaben übernimmt.

  • Also grundsätzlich ist die Frage aus meiner Sicht sind nicht bundeslandspezifisch. Der Schulträger wird in der Regel nicht die Reisekosten bezahlen. Daher hätte ich es eher an das Land überwiesen. Wohin überweisen denn die Eltern?

    Aber letztlich sind das nur organisatorische Feinheiten. Inhaltlich ist es so, dass ein Förderverein durchaus finanzielle Zuwendungen zu einer Klassenfahrt/Tagesausflug/etc. machen kann und damit Reisekosten decken kann. Beim ERASMUS-Programm gibt es das beispielsweise auch.


    Losgelöst davon steht natürlich die Frage, ob der Förderverein es will. Ich würde es schon als Elternteil komisch finden, wenn ich den Förderverein dafür beitrete, dass dieser Landesaufgaben übernimmt.

    Schulträger trägt bei uns zB für bestimmte Fahrten die Kosten, ist immer eine Frage der Mitarbeiter die sich nen Kopf gemacht haben wie sie uns unterstützen können wenn der Dienstherr sich doof anstellt.


    Grundlegend bleibt aber halt: wenn ein Förderverein direkt der Lehrkraft die Kohle für eine genehmigte Fahrt überweist wird es kritisch. Die vorteilnahme besteht in dem Falle darin, dass hoheitliche Aufgaben des Dienstherren von Dritten übernommen werden und dies zu genehmigen ist (was in der Regel nie beantragt wird). Der Vorteil besteht dabei das ich als Lehrer fahren kann und nicht mit meinem Dienstherren in den Rechtsstreit muss wenn dieser die Zahlung nicht auslöst.

    Aber wie bereits gesagt: Recht und Usus werden zumindest von vielen Brandenburger Lehrkräften weit gedehnt und solange sich da niemand rechtlich beschwert wird das so weiterlaufen. Man meiner derzeitigen Schule gab es einen riesenaufschrei als wir unser fahrtenkonzept (rechtlich durch unsere Rechtsstelle geprüft und halt genau solche Zahlungen vom Förderverein oder über die Steuer ausschließend) vorgestellt haben.

    • Nicht, wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. -Machiavelli-
    • Zwei Mächte gehen durch die Welt, Geist und Degen, aber der Geist ist der mächtigere. -Napoleon-
    • In dir muss brennen, was du in anderen entzünden willst! -Augustinus-
  • Ja, sicher.


    Es klang ja in der Presse schon an, dass die Schulleitungen es mit der Budgetfreiheit jetzt aber bitte schön nicht übertreiben sollen, dass man genau kontrollieren werde, was sie tun. Größere Summen für Reisekosten werden natürlich moniert werden. Dann gibts halt, leider, leider, doch eine Unterdeckung, selbst wenn die SL vorher korrekt gerechnet haben sollte. Dann hat man als Lehrkraft die Wahl: Geld verlieren oder Zeit und Nerven (oder auch Zeit, Geld und Neven). Ich hoffe, viele wehren sich.

    Naja, man kann einfach verweigern in Vorleistung zu gehen, dann bleibt man auch nicht auf Kosten sitzen.

  • Bei Antritt der Reise entsteht der Lehrkraft der Vorteil, nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben.

    Das muss man sich aber um 20 Ecken verbiegen, dies als Vorteil zu definieren. Vor Gericht wird sowas niemals Bestand haben.


    Versteh mich nicht falsch, ich fände es unmöglich wenn der Förderverein die Kosten einer Lehrkraft übernimmt. Rechtlich sehe ich da dieses Problem aber überhaupt nicht.

  • In Brandenburg ist der Verzicht/Abrechnung via Steuer bzw. das Genehmigen über das Budget hinaus an vielen Schulen Usus.

    Der Verzicht hat keine Auswirkung. Die Kosten sind zu erstatten, egal welcher Erpressungszettel vorher unterschrieben wurde.


    Dann erklär mir mal warum Kollegen das regelmäßig machen und die Kosten für die Fahrt dann im Zuge der Rückzahlungshöhe berücksichtigt werden

    Unwissen, falsch verstandener Berugsethos... was auch immer es gibt reichlich Gründe für Fehlverhalten.

  • Das muss man sich aber um 20 Ecken verbiegen, dies als Vorteil zu definieren. Vor Gericht wird sowas niemals Bestand haben.


    Versteh mich nicht falsch, ich fände es unmöglich wenn der Förderverein die Kosten einer Lehrkraft übernimmt. Rechtlich sehe ich da dieses Problem aber überhaupt nicht.

    Ich beruf mich an der Stelle einfach auf die Info die wir als Schulleitungsteam im Zuge der Schulentwicklung unserer Schule im Hinblick auf das Fahrtenkonzept von unsrer zuständigen Rechtsstelle bekommen haben:


    - keine Bezahlung durch dritte, es sei denn im Zuge von Schul/-Trägerpatenschaften ins Ausland und dann darf Dritter auch nur der Träger selbst sein.


    - Förderverein kostenübernahme strikt untersagt (mit Hinweis auf Vorteilsnahme und entsprechenden dienstrechtlichen Folgen


    - keine Abgeltung über Steuer


    - Genehmigung nur über PTravel und nur im rahmen des schulfahrtenbudgets

    • Nicht, wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. -Machiavelli-
    • Zwei Mächte gehen durch die Welt, Geist und Degen, aber der Geist ist der mächtigere. -Napoleon-
    • In dir muss brennen, was du in anderen entzünden willst! -Augustinus-
  • Bist du sicher, dass sich Eltern über die Inanspruchnahme von Freiplätzen nicht aufregen?

    Viele halten sich sehr zurück, damit dem Kind keine Nachteile entstehen. So war es damals auch bei uns.

    Ich meine, dass ich bisher aus dem Landeselterbeirat nichts davon gehört habe. Da müsste ja ein Vorstoß her kommen. Ob sie sich zuhause oder am Elternstammtisch aufregen, weiß ich natürlich nicht. Würde aber nichts nützen.

  • - Förderverein kostenübernahme strikt untersagt (mit Hinweis auf Vorteilsnahme und entsprechenden dienstrechtlichen Folgen

    Das solltet ihr dann vielleicht noch mal prüfen. Ich habe gerade gesehen, dass in Niedersachsen sogar auf dem Reisekostenformular direkt eingetragen werden kann, welche Zuschüsse von Dritten gewährt werden. Ich würde mal vermuten, dass hier jemand es sehr genau nimmt und verschiedene Aspekte durcheinander wirft.

    Ich gebe dir Recht, dass es nicht in Ordnung ist, wenn der Lehrkraft privat irgendwie mit dem Förderverein eine Kostenübernahme, die womöglich sogar über den Erstattungssätzen liegt vereinbart.

    Aber das sicherlich kein grundsätzlich Problem. In der Praxis wird der Förderverein diese Förderung erstmal in irgendeiner Form per Satzung, Ordnung oder Beschluss der Organe festlegen. Das könnte z.B. lauten: Der Förderverein unterstützt Klassenfahrten mit einem Betrag von XY. Dieses Geld soll zur Finanzierung der Reisekosten verwendet werden.

    Dann wird doch ein solcher Beschluss immer mit der SL besprochen. An dieser Stelle wäre ich als einzelne Lehrkraft in der Regel sowieso raus. Wenn die SL hier eine offizielle Absprache mit dem Förderverein trifft, kann ich davon ausgehen, dass es genehmigt wurde.

    Und selbst wenn nicht, mache ich mich auch nicht strafbar wenn ich es gemäß §331 (3) sofort anzeige. Förderverein sagt also mir die Kostenübernahme zu und ich teile das der Schule mit. Die Schule/Behörde genehmigt es entweder oder lehnt es ab. Alles kein Problem für die Lehrkraft.


    Davon losgelöst stellt sich natürlich auch die Frage, ob überhaupt eine Vorteilsnahme entsteht. Aufgrund des gesetzlichen Anspruches auf Kostenerstattung kann eine Vorteilsnahme aus meiner Sicht nur entstehen, wenn die Lehrkraft zusätzliche Gelder erhält.

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