Man kann sowas und andere Ausgaben nicht "via Steuer" abrechnen.
Dann erklär mir mal warum Kollegen das regelmäßig machen und die Kosten für die Fahrt dann im Zuge der Rückzahlungshöhe berücksichtigt werden
Man kann sowas und andere Ausgaben nicht "via Steuer" abrechnen.
Dann erklär mir mal warum Kollegen das regelmäßig machen und die Kosten für die Fahrt dann im Zuge der Rückzahlungshöhe berücksichtigt werden
In Brandenburg ist der Verzicht/Abrechnung via Steuer bzw. das Genehmigen über das Budget hinaus an vielen Schulen Usus.
Ich möchte darauf hinweisen, dass dies sogar von der damaligen Bildungsministerin Britta Ernst in ihrem öffentlichen Brief so mitgeteilt wurde, dass sich während Corona die Lehrer doch die Kosten für die Masken über die Steuer wiederholen könnten und daher das Land keine stellt.
Auf offiziellen Seiten zu lesen gewesen, einfach nur peinlich, aber dann braucht man sich doch nicht wundern, warum viele das als normal ansehen.
Man kann sowas und andere Ausgaben nicht "via Steuer" abrechnen.
Natürlich kann man das.
Dann erklär mir mal warum Kollegen das regelmäßig machen und die Kosten für die Fahrt dann im Zuge der Rückzahlungshöhe berücksichtigt werden
Weil sie auch Möbel fürs Klassenzimmer bezahlen, die eigentlich der Schulträger bezahlen müsste. Weil sie nicht rechnen können und von Steuerrecht keine Ahnung haben. Weil sie einem Druck ausgesetzt sind, private Mittel für Unzulänglichkeiten der Schulträger/Dienstherren einzusetzen.
Aufzählung beliebig erweiterbar.
Eine genehmigte Klassenfahrt muss vom Dienstherren getragen werden. O. Meier hat schon Recht, dass das keine Vorteilsnahme durch die Lehrperson ist sondern durch den Dienstherrn.
Weil sie nicht rechnen können und von Steuerrecht keine Ahnung haben.
Tja, es soll tatsächlich Leute geben, die Ahnung davon haben und wissen, dass es nur einen Bruchteil zurück gibt und das einplanen.
Tja, es soll tatsächlich Leute geben, die Ahnung davon haben und wissen, dass es nur einen Bruchteil zurück gibt und das einplanen.
Das war ja auch ein ein Teil der Aufzählung. Wie ich das Verhalten finde, ist ja hinlänglich bekannt. Ist genauso wie andere Ausgaben aus meinem privaten Säckchen für Dinge, die der Dienstherr von mir fordert, aber nicht bezahlen will.
Ich will mich aber nicht beschweren. In NRW ist das kein Problem mehr. Kosten genehmigter Fahrten werden übernommen. Freiplätze annehmen ist auch völlig ok. Wir können uns gern darüber streiten, ob das in Ordnung ist, aber anscheinend regt sich da keiner der Eltern auf.
Wenn eine Fahrt genehmigt ist und ich sie entsprechend durchführe, habe ich ohne wenn und aber Anspruch auf die Kostenerstattung.
Nur gegen wen? Wenn das zu knappe Budget in Berlin nicht reicht, zuckt der Dienstherr jetzt mit den Schultern. Selbst schuld.
Nur gegen wen? Wenn das zu knappe Budget in Berlin nicht reicht, zuckt der Dienstherr jetzt mit den Schultern. Selbst schuld.
Dann fährt man eben nicht! Was ist daran diskutabel?
as war ja auch ein ein Teil der Aufzählung.
Das war aber der entscheidende Teil zu der Ursprungsbehauptung, dass das gar nicht über die Steuer abzurechnen geht und das geht es natürlich und ja, wie du das findest ist dabei wirklich überhaupt nicht interessant.
Weil sie auch Möbel fürs Klassenzimmer bezahlen, die eigentlich der Schulträger bezahlen müsste. Weil sie nicht rechnen können und von Steuerrecht keine Ahnung haben. Weil sie einem Druck ausgesetzt sind, private Mittel für Unzulänglichkeiten der Schulträger/Dienstherren einzusetzen.
Aufzählung beliebig erweiterbar.
Eine genehmigte Klassenfahrt muss vom Dienstherren getragen werden. O. Meier hat schon Recht, dass das keine Vorteilsnahme durch die Lehrperson ist sondern durch den Dienstherrn.
Wenn Kollegen meinen die Aufgaben des Dienstherren zu übernehmen, sind sie zunächst erst einmal selber schuld. Der Druck den du ansprichst ist ein subjektiv Angenommener, niemand verpflichtet mich diesen Druck nachzukommen.
Ich kann im Einzelfall als Dienstherr die Annahme von Zuwendungen Dritter genehmigen, ist aber nicht die Regel. Wenn also Förderverein X mir als Lehrer Y Kohle für die Klassenfahrt gibt ohne das die Genehmigung dazu vorliegt, habe ich die Vorteilsnahme weil mein Dienstherr mich sonst einfach stehen lassen würde finanziell für eine genehmigte Dienstreise.
Dann fährt man eben nicht! Was ist daran diskutabel?
Richtig. Oder man geht eben mit keinem Cent in Vorleistung.
Es waren die Schulleiter, die erwirkt haben, dass die Budgets geöffnet werden und damit die Lage verunklart haben, weil sie wollten, dass die Fahrten in jedem Fall stattfinden. Auch wenn dann immer noch nicht genug Geld da ist. Ich bin mir sicher, dass viele Kollegen nicht die kompletten Reisekosten erstattet bekommen werden.
niemand verpflichtet mich diesen Druck nachzukommen.
Und genau hier verkennst Du, wie so ein Druck aussehen kann. Und dass ihn nicht jeder aushalten kann wie Du. Das kann nicht den betroffenen KuK zugeschrieben werden. Ich will hier nicht von Täter und Opfer sprechen, aber im Kern wird hier das Versäumnis des Dienstherrn den KuK zugeschoben. Ziemlich geschickt! Und aus unseren Reihen wird das noch unterstützt mit "selbst Schuld".
Und genau hier verkennst Du, wie so ein Druck aussehen kann. Und dass ihn nicht jeder aushalten kann wie Du. Das kann nicht den betroffenen KuK zugeschrieben werden. Ich will hier nicht von Täter und Opfer sprechen, aber im Kern wird hier das Versäumnis des Dienstherrn den KuK zugeschoben. Ziemlich geschickt! Und aus unseren Reihen wird das noch unterstützt mit "selbst Schuld".
Verkennen nicht wirklich, aber regelmäßig mit dem Kopf schütteln wenn es wieder ein Kollege über die moralische Druckschiene versucht.
In meinem Arbeits-Kosmos sind die KuK alle studierte A13er, in der Regel gestandene Personen. Es ist recht traurig wenn sich jemand mit einer A13 dann nicht einmal hinsichtlich seiner Rechte und Pflichten auskennt und nicht bereit ist diese einzufordern.
Es ist meine Pflicht, mich rechtlich auszukennen was meinen Status als Beamter angeht und wenn ich dann nicht einmal weiß das ich nicht versichert bin wenn ich in Brandenburg meine Dienstreise nicht auf dem digitalen PTravelweg genehmigen lasse….dann muss ich mich nicht wundern wenn ich dafür rangezogen werde wenn das rauskommt.
Ist eine Fahrt genehmigt, hat sie der Dienstherr zu zahlen (da gibt es auch nur wenige Ausnahmen).
Wird eine Zahlung vom Dienstherren von vornherein ausgeschlossen, dann fahre ich nicht, denn dann steht die Fahrt nicht im dienstlichen Interesse.
Wenn ich mich als erwachsener Mensch moralisch von Kollegen oder Eltern oder Schulleitung erpressen lasse, muss ich mit den Kosten rechnen.
Dann erklär mir mal warum Kollegen das regelmäßig machen und die Kosten für die Fahrt dann im Zuge der Rückzahlungshöhe berücksichtigt werden
Ich kenne deine Kollegen nicht, ich weiß nicht was sie regelmäßig machen und was sie glauben zu machen. Man kann die Ausgaben bestimmt absetzen, aber dadurch mindert man nur sein zu versteuerndes Einkommen, kriegt also in jedem Fall nicht alles zurück. Zudem kann davon auch nur Gebrauch machen, wer Steuern zahlt. Das wird zwar so gut wie jede Lehrkraft betreffen, aber eben nicht jede.
Nur gegen wen?
Gegen die Dienstherrin. Die wird gegenüber den Lehrerinnen von der Schulleiterinnen vertreten, welche darauf zu achten hat, nur zu genehmigen, was auch bezahlt werden kann.
Wenn, wie in Berlin, das Ministerium, also die oberste Aufsichtsbehörde, sagt, man könne sich Geld für Klassenfahrt vom Förderverein geben lassen, klingt mir das nicht nach der Notwendigkeit einer Einzelfallprüfung.
Ich bin mir auch nicht sicher, ob andere Gelder, die der Förderverein der Schule gibt, von der „ Dienstbehörde“ Einzelfallgeprüft werden
Wenn mir das Ministerium das als Lehrkraft schriftlich als Blankogenehmigung oder Dienstanweisung gibt ist es rechtens. Wenn es bei einer undifferenzierten Aussage bleibt (wie bei dem Beispiel mit Britta Ernst) ist es nicht rechtsverbindlich.
Und nur weil etwas dienlicher Usus ist, heißt es nicht, dass es rechtmäßig ist. Beste Beispiel: Es ist Usus, dass Kollegen ihre Fahrten lediglich steuerlich absetzen. Ist nicht rechtskonform.
Gegen die Dienstherrin. Die wird gegenüber den Lehrerinnen von der Schulleiterinnen vertreten, welche darauf zu achten hat, nur zu genehmigen, was auch bezahlt werden kann.
Ja, sicher.
Es klang ja in der Presse schon an, dass die Schulleitungen es mit der Budgetfreiheit jetzt aber bitte schön nicht übertreiben sollen, dass man genau kontrollieren werde, was sie tun. Größere Summen für Reisekosten werden natürlich moniert werden. Dann gibts halt, leider, leider, doch eine Unterdeckung, selbst wenn die SL vorher korrekt gerechnet haben sollte. Dann hat man als Lehrkraft die Wahl: Geld verlieren oder Zeit und Nerven (oder auch Zeit, Geld und Neven). Ich hoffe, viele wehren sich.
Kollege plant Klassenfahrt + lässt sich diese genehmigen —> Kisten werden nicht vom Dienstherr übernommen trotz Genehmigung—> Kollege lässt sich Fahrt vom Förderverein zahlen statt einfach nicht zu fahren = profitieren von der Kostenübernahme
Inwiefern ist der hier zitierte Teil „mutwillig unverständlich formulierte Satzbruchstücke schon respektlos.„?
Es ist die Zusammenfassung dessen worüber wir bereits schon länger diskutieren. Kurz und prägnant zusammengefasst da bei den längeren Ausführungen bereits viele Sachen einfach ignoriert wurden.
Kriegen wir einen respektvollen Umgang mit einander hin oder möchtest du weiter auf dieser Art kommunizieren?
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