• Die gleiche Gehässigkeit spüre ich bei dem Australien-Vorschlag. Mir scheint es nicht darum zu gehen, das die Schülerinnen an der (Bewältigung der) Aufgabe wachsen, sondern eben um deren Scheitern. Das kann im australischianienischem Outback dann auch mal der Tod sein, aber Hauptsache lustig.

    An etwas zu scheitern (zumindest temporär) gehört auch zum Lernprozess. Spaßig finde ich das persönlich nicht. Es passiert zum Glück nicht besonders oft, aber wenn ich jemanden in der Klasse sitzen habe, der sich sehr anstrengt und trotzdem scheitert tut mir das persönlich leid. Bei faulen Schweinen habe ich wenig Mitleid (bin ja selbst eins 🤣).


    Am Ende gehört aber scheitern auch zu wichtigen und persönlichkeitsformenden Erfahrungen.

  • Ah, die wöchentliche Übertreibung. In dem Fall der diabetischen Schülerin war der Vorwurf des Gerichtes nicht, dass die Lehrerinnen die Diabetis nicht erkannt haben, sondern dass nichts von ihr wussten, weil sie sie nicht wirksam abgefragt hatten. Wenn man eine Krankheit kennt, muss man sie nicht erkennen.

    Leider stimmt das nicht. Die Lehrerinnen wären sicherlich auch verurteilt worden, wenn sie die Vorerkrankungen schriftlich und nicht nur mündlich abgefragt hätten. Dann hätte man ihnen eben etwas anderes zur Last gelegt. Der Punkt war, dass man sie im Gegensatz zum vorherigen juristischen Umgang mit solchen Fällen verurteilen wollte.


    Dass das Verfahren beim dritten Anlauf tatsächlich eröffnet wurde, markiert nämlich einen Paradigmenwechsel, den man als Lehrkraft zur Kenntnis nehmen sollte. Vor der Verurteilung der beiden Lehrerinnen war es so, dass die Gerichte vernünftige Maßstäbe angelegt haben, wenn etwas passiert ist - weil eben klar ist, dass man sich auf Klassenfahrten nur verantwortungsvoll und umsichtig verhalten, aber nicht wirklich garantieren kann, dass immer alles gut geht. Die Eröffnung eines Verfahrens wurde daher auch in diesem Fall zweimal mit entsprechenden Begründungen abgelehnt.


    Beim dritten Mal wurde aber die Garantenstellung in den Vordergrund gestellt, da dies eine Verurteilung ermögliche. Ein Garant muss alles tun, was möglich, zumutbar und geeignet ist, nicht nur einen Schaden abzuwenden, sondern auch, sein Eintreten weniger wahrscheinlich zu machen. Es ist ausgeschlossen, dass sich gar nichts findet, was man im Nachhinein als Versäumnis auslegen kann, wie man schon an diesem absurden Urteil gut erkennt. Wegen der Garantenstellung kann es gar keine rechtssicheren Leitplanken der vorgesetzten Stellen geben. Wenn etwas passiert, ist der Garant schuld.


    Die Lehrerinnen zu verurteilen war nicht klug. Wer nicht naiv ist, wird solche Risiken spätestens jetzt wo immer möglich meiden. Wir haben auch eine Verantwortung für unsere eigene Zukunft und die unserer Familien. Plattyplus hat schon Recht.

    • Offizieller Beitrag

    Die Lehrerinnen zu verurteilen war nicht klug. Wer nicht naiv ist, wird solche Risiken spätestens jetzt wo immer möglich meiden. Wir haben auch eine Verantwortung für unsere eigene Zukunft und die unserer Familien. Plattyplus hat schon Recht.

    Das sehe ich anders, weil sich der Fall für mich anders darstellt. Deshalb habe ich mich auch gewundert, weshalb eine Verurteilung wegen des Nicht-Nachfragens erfolgte und nicht wegen des in meinen Augen viel schwerwiegenderen Fehlverhaltens auf der Fahrt selbst.

    Von daher stellt sich für mich gar nicht die Frage eines erhöhten Risikos.

  • Das Verfahren ist zweimal nicht eröffnet worden. Schwerwiegende Versäumnisse oder gar ein schwerwiegendes Fehlverhalten wurde von den Gerichten also offensichtlich nicht gesehen (im Gegenteil). Auch sind viele entlastende Details zu Tage getreten, von denen ich einige im betreffenden Thread angeführt habe. Offensichtlich hat der sich nicht gerade neutral verhaltende Richter das auch so gesehen, weshalb man sich bei der Eröffnung des Verfahrens nicht auf die Durchführung der Fahrt, sondern auf die Planung konzentriert hat. Er hat die Lehrerinnen gezielt unter Druck gesetzt und damit zu einer ungeschickten Einlassung veranlasst. Ihr Verhalten auf der Fahrt musste auf diese Weise vom Gericht nicht untersucht werden. Gegen die mediale Vorverurteilung konnten sich die Lehrerinnen nicht zur Wehr setzen, so dass die Anwürfe einfach an ihnen hängen geblieben sind.


    Natürlich kann man hoffen, dass diese Hexenjagd ein Ausrutscher eines besonders eifrigen und deutlich gehässigen Richters war und die Rechtssprechung zu einer moderaten, realistischen Handhabung zurückkehrt. Aber wieso sollte man sich darauf verlassen, wenn dieser Präzedenzfall nun geschaffen ist?


    Eine andere Frage ist der Umgang mit Risiken überhaupt. Wir fahren ja z.B. auch Auto usw. Aber Klassenfahrten mit Früh-, Normal- und Spätpubertierenden mit allen möglichen sonstigen Spezialitäten sind halt schon so eine Sache. Wer mit den Risiken entspannt umgehen möchte, kann ja fahren.


    Edit: Vielleicht sollte ich nochmal herausstellen, was ich mit Präzendenzfall meine. Früher hat man auf die Angst, auf Klassenfahrten mit einem Bein im Gefängnis zu stehen, geantwortet, das ist Quatsch, solange man sich nicht grob fahrlässig verhält - und so war das auch. Wenn aber die Garantenstellung betont wird, um tatsächlich Verurteilungen zu erreichen, reicht jede Kleinigkeit, die man noch hätte tun können und die - vielleicht - geholfen hätte. Wenn was passiert ist, kommt es nun also nicht mehr wirklich darauf an, was man getan oder unterlassen hat, sondern ob jemand möchte, dass man verurteilt wird.

  • Leider stimmt das nicht. Die Lehrerinnen wären sicherlich auch verurteilt worden, wenn sie die Vorerkrankungen schriftlich und nicht nur mündlich abgefragt hätten. Dann hätte man ihnen eben etwas anderes zur Last gelegt. Der Punkt war, dass man sie im Gegensatz zum vorherigen juristischen Umgang mit solchen Fällen verurteilen wollte.

    Was soll das denn? Man muss hier nun wirklich nicht eine Verschwörungstheorie der Form "Den armen Lehrkräften wollte man was anlasten, um ein Exempel zu statuieren und hätte sie so oder so verurteilt" bedienen.


    Die Urteilsbegründung liegt inzwischen vor und es lässt sich deutlich entnehmen, dass sich das Urteil auf die unterlassene Abfrage von Vorerkranungen in Verbindung mit der unterlassenen bzw. völlig ungenügenden Hilfe vor Ort während der Klassenfahrt und das Ignorieren der mehrfachen Anfragen hierzu stützt. Hierfür muss gar nicht erst die Garantenstellung in folgender Form bedient werden:

    Ein Garant muss alles tun, was möglich, zumutbar und geeignet ist, nicht nur einen Schaden abzuwenden, sondern auch, sein Eintreten weniger wahrscheinlich zu machen. Es ist ausgeschlossen, dass sich gar nichts findet, was man im Nachhinein als Versäumnis auslegen kann, wie man schon an diesem absurden Urteil gut erkennt.

    Es hätte vollkommen genügt, bereits einfachste Maßstäbe umsichtigen Handelns anzuwenden, um hier den Tod der Schülerin abwenden zu können. Es ist mitnichten so, dass hier erst nach dem Haar in der Suppe gesucht werden musste.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe eben noch einmal quergelesen.

    Laut Ansicht des Gerichts war es so, dass das Ausbleiben der schriftlichen Abfrage von gesundheitlichen Einschränkungen und Vorerkrankungen der Hauptfehler war, aus dem sich alles andere ergab und der zu verurteilen war.
    Die Lehrkräfte hätten theoretisch ja in London noch die Möglichkeit gehabt, die Schülerin "zu retten", wenn sie a) nach ihr gesehen hätten und b) sie dann in ein Krankenhaus eingewiesen hätten. Dazu ist es nicht offenbar nicht bzw. viel zu spät gekommen.

    Ich bin weder Richter noch Maßstab, doch erachte ich den genannten späteren Fehler als gravierender. DAS ist in meinen Augen die eigentliche Garantenstellung - nämlich dass ich in solchen Fällen da bin und mich persönlich über den Gesundheitszustand der Schülerin informiere.


    Was die Garantenstellung betrifft, so ist es aus meiner Sicht nicht so, dass jede Kleinigkeit reicht, um eine Verurteilung zu erzielen.

  • Ich werde nach diesem Urteil auf gar keinen Fall mehr auf irgendeine Klassenfahrt fahren. Für mich war das der endgültige Sargnagel für deren Durchführung - neben vielen anderen Aspekten, wie unbezahlte Überstunden, unsichere Kostenerstattung usw.

    • Offizieller Beitrag

    Ich werde nach diesem Urteil auf gar keinen Fall mehr auf irgendeine Klassenfahrt fahren. Für mich war das der endgültige Sargnagel für deren Durchführung - neben vielen anderen Aspekten, wie unbezahlte Überstunden, unsichere Kostenerstattung usw.

    Zumindest die "unsichere Kostenerstattung" dürfte so nicht zutreffen, da die Reisekostenmittel VOR Genehmigung durch die Schulleitung vorhanden sein müssen. Ferner gibt es Tagegeld, was antragsgemäß bezahlt wird.


    Beim Thema Überstunden können wir auf keinen grünen Zweig kommen, weil Rechtslage und persönliches Empfinden hier nicht in Einklang zu bringen sind.

  • Die Eröffnung des Verfahrens ist zweimal vom Gericht abgelehnt worden. Die vier begleitenden Lehrer wurden nicht angeklagt. Als medizinische Laien mussten sie nicht erkennen, dass eine Notlage vorliegt. Das ist bei Diabetes aufgrund der unspezifischen und alltäglichen Symptome auch ausgesprochen schwierig. Es stimmt übrigens nicht, dass niemand nach dem Mädchen gesehen hat - es gab jeweils eine Abschlussrunde durch alle Zimmer durch einen Lehrer um 23 Uhr. Nur ist da niemandem etwas auffällig vorgekommen. Emily hat ihrer Mutter auch selbst am Telefon gesagt, es gehe ihr (wieder) gut. Einen groben Verstoß hat es auf der Fahrt wohl nicht gegeben. Bei der zweiten Ablehnung war die Akte über 1000 Seiten dick, man hat also genau hingeschaut. Eine Verurteilung wurde auf dieser Grundlage nicht erwartet.


    Beim dritten Mal ist das Verfahren mit der Begründung doch noch eröffnet worden, dass eine Verurteilung dann möglich und sogar wahrscheinlich ist, wenn man die Garantenstellung heranzieht. Dem entspricht auch genau die Urteilsbegründung. In einer Vorabskizze hieß es, das mündliche Abfragen von Gesundheitsproblemen wäre zwar auch möglich, aber das schriftlich zu tun, wäre sicherer gewesen und hätte möglicherweise dazu geführt, dass Emilys Zustand rechtzeitig bemerkt worden wäre.


    Die Lehrerinnen sind nicht verurteilt worden, weil sie grob fahrlässig gehandelt haben, sondern sie sind ausdrücklich aufgrund ihrer Garantenstellung überhaupt angeklagt und dann auch verurteilt worden. Das ist keine Verschwörungstheorie.

    • Offizieller Beitrag

    Die Lehrerinnen sind nicht verurteilt worden, weil sie grob fahrlässig gehandelt haben, sondern sie sind ausdrücklich aufgrund ihrer Garantenstellung überhaupt angeklagt und dann auch verurteilt worden. Das ist keine Verschwörungstheorie.

    Das lese ich aus nachstehendem Zitat aus dem Urteil anders.


    Anders als die Erziehungsberechtigten, die mit O. nur über die Messengerdienste kommunizierten, und denen gegenüber O. versicherte, sie habe sich nur einmal wegen des Essens übergeben und es gehe ihr wieder „bestens“, hatten die Lehrkräfte aufgrund der mehrmaligen Mitteilungen durch Os Freundinnen Kenntnis darüber, dass sie sich mehrfach übergeben hatte und sich ihr Zustand über den Tag nicht verbesserte.

    Auch ein etwaiges ausweichendes Verhalten O.s kann nicht dazu führen, den Pflichtwidrigkeitszusammenhang auszuschließen, da den Angeschuldigten aufgrund der Angaben der Mitschülerinnen die tatsächliche Sachlage, also die andauernden Bauchschmerzen und das Erbrechen, bekannt waren. Auch wenn das Landgericht zu Recht darauf hingewiesen hat, dass die Angeschuldigten nicht dazu verpflichtet sind, selbst eine Messung bei O. durchzuführen, so befreit sie dies nicht von der Verpflichtung, in Zweifelsfällen die Schülerin in Absprache mit den Erziehungsberechtigen ärztlich vorzustellen und eine Blutzuckermessung durch einen Arzt vornehmen zu lassen.

    Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, 4 WS 73/23 (nrw.de)

  • Zumindest die "unsichere Kostenerstattung" dürfte so nicht zutreffen, da die Reisekostenmittel VOR Genehmigung durch die Schulleitung vorhanden sein müssen.

    Beim letzten Mal habe ich über 2 Jahre auf von mir vorgestrecktes Geld im dreistelligen Bereich gewartet. Brauche ich nicht nochmal, mache ich auch nicht mehr.

    • Offizieller Beitrag

    Beim letzten Mal habe ich über 2 Jahre auf von mir vorgestrecktes Geld im dreistelligen Bereich gewartet. Brauche ich nicht nochmal, mache ich auch nicht mehr.

    Das finde ich ungewöhnlich - und das kenne ich so aus meinem Umfeld auch überhaupt nicht. Gab es da einen konkreten Grund für?

    • Offizieller Beitrag

    Also: Wo gibt es in Deutschland Gegenden ohne Mobilfunkempfang, ohne Supermärkte und ohne ÖPNV im Umkreis von mindestens 30km (besser 50km)?

    Brandenburg, Schorfheide, mitten im Wald. Legendäre Klassenfahrt mit einer verdreckten 4cm-Platzwunde, auf die die Herbergsbetreiber ein Pflaster kleben und es am Freitag den Eltern sagen wollten und ich ums Festnetz streiten musste.

    Ok, 30 km schafft man nicht, aber so 6-7 km wären doch ein Anfang. Gibt halt keine giftigen Schlangen.

  • Ich versuche es noch ein letztes Mal, dann lasse ich es.


    Was du zitierst, @Botzbold, gilt für den Fall, dass die Lehrerinnen gewusst hätten, dass Emily Diabetikerin ist. Dafür hätten sie natürlich auf sicherere Weise sorgen müssen, als sie es getan haben. Das war eine Pflichtverletzung, aber keine grobe Fahrlässigkeit, sondern sie haben in der Garantenstellung nicht alles ihnen Mögliche getan. Daraus ergibt sich dann eine fahrlässige Tötung durch Unterlassen, denn es lässt sich ein Kausalzusammenhang zwischen der Pflichtverletzung und dem Schaden insofern herstellen, als die Lehrerinnen bei Kenntnis der Krankheit trotz der schwer durchschaubaren Situation und der vom Gericht konstatierten Verkettung unglücklicher Umstände wahrscheinlich richtig reagiert hätten.


    Dass viele weitere Pflichtverletzungen denkbar sind, klingt in dem Urteil aber auch schon an, zum Beispiel kann man sich im Vorfeld nicht gründlich genug schlau gemacht haben über die Symptome der Krankheiten der mitfahrenden Schüler und die richtige Reaktion darauf. Oder man müsste zwar sensibilisiert sein, reagiert aber trotzdem nicht optimal. Wenn ein Schaden eintritt, wird untersucht, ob der Garant etwas hätte tun können, das diesen Schaden unter Umständen hätte verhindern können. Im Vorfeld des Prozesses konnte man lesen, dass er eröffnet wird, weil eine Verurteilung aufgrund der Garantenstellung möglich und hinreichend wahrscheinlich ist. Um grobe Fahrlässigkeit ging es gar nicht. Und muss es daher in ähnlichen Fällen in Zukunft auch nicht gehen.


    Im Nachhinein ist man immer schlauer. Natürlich fragt man Krankheiten schriftlich ab. Aber vor Fehlern und Fehleinschätzungen ist niemand gefeit.

  • Was du hier deutlich übertrieben darstellst, ist die Frage des Umfangs der notwendigen Tätigkeiten zur Vermeidung einer entsprechend schweren Pflichtverletzung. Es geht gar nicht darum, alles auch nur entfernt denkbar mögliche in die Wege zu leiten bzw. auszuschließen. Es ging im vorliegenden Fall darum, dass bereits eine sehr einfache und standardmäßig zu erfolgende Abfrage unterlassen wurde und gerade deren Unterlassen ursächlich für den weiteren Verlauf war. Dass man bei der Durchführung von Fahrten eine solche Abfrage vornimmt, gehört schlicht zum kleinen 1x1 und lernen bei uns bereits die Lehramtsanwärter.


    Daraus lässt sich andersherum gerade nicht folgern, dass sich gegen alle auch nur denkbaren Eventualitäten - seien sie noch so unwahrscheinlich - abzusichern ist, um Fahrten rechtssicher durchführen zu können. Und hier sind wir schnell wieder bei der Frage des Grades der Fahrlässigkeit als Maßstab notwendiger Maßnahmen, auch wenn der Begriff der Fahrlässigkeit im Strafrecht selbst eine andere Rolle spielt.

  • Wenn mein Kind Diabetikerin wäre, hätte ich als Mutter die Lehrkräfte darüber selbst informiert, auch ohne schriftliche Abfrage. Ich habe gelesen, dass sowohl der Vater als auch das Mädchen auf dem die Klassenfahrt vorbereitenden Elternabend waren und beide haben den Lehrkräften nichts über die Erkrankung gesagt.


    Nach einem abendlichen Restaurantbesuch ging es mehreren Schülern schlecht, woher sollten die Lehrkräfte plötzlich wissen, dass es bei dem Mädchen aufgrund der Diabetes so war? Alle Kranken aßen zur Genesung Salzstangen und Cola, was für eine Diabetikerin auch nicht immer gut ist. Normalerweise wird so eine Diabetes doch um die Uhr bewacht, hat das denn niemand getan? Sollte das Mädchen selbst dies tun? Ich habe auch gelesen, dass die Insulinpumpe kaputt war. Darüber wurden die Lehrkräfte auch nicht informiert...

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