In dem Fall der diabetischen Schülerin war der Vorwurf des Gerichtes nicht, dass die Lehrerinnen die Diabetis nicht erkannt haben, sondern dass nichts von ihr wussten, weil sie sie nicht wirksam abgefragt hatten.
Dann hätte ich gerne ein gerichtsfestes (= was da nicht abgefragt wird, kann der Lehrkraft später nicht angelastet werden) Formular vom Schulministerium, welches alle relevanten Vorerkrankungen abfragt zusammen mit einer Handreichung wie mit Schülern zu verfahren ist, die aufgrund der Angaben in diesem Formular offensichtlich nicht reisefähig sind.