Plattenspieler, du magst generell recht haben.
Aber im Beitrag auf den du reagiert hast, steht explizit "eigene Sachen".
Die eigenen Sachen (wenn man sie dann hat), sind natürlich NICHT Inventarisiert und gehören natürlich NICHT dem Schulträger und daher darf man sie natürlich mitnehmen.
Was anderes wäre es, we n es nicht die eigenen Sachen wären. Dann hättest du recht.