• Was du hier deutlich übertrieben darstellst, ist die Frage des Umfangs der notwendigen Tätigkeiten zur Vermeidung einer entsprechend schweren Pflichtverletzung. Es geht gar nicht darum, alles auch nur entfernt denkbar mögliche in die Wege zu leiten bzw. auszuschließen. Es ging im vorliegenden Fall darum, dass bereits eine sehr einfache und standardmäßig zu erfolgende Abfrage unterlassen wurde und gerade deren Unterlassen ursächlich für den weiteren Verlauf war. Dass man bei der Durchführung von Fahrten eine solche Abfrage vornimmt, gehört schlicht zum kleinen 1x1 und lernen bei uns bereits die Lehramtsanwärter.


    Daraus lässt sich andersherum gerade nicht folgern, dass sich gegen alle auch nur denkbaren Eventualitäten - seien sie noch so unwahrscheinlich - abzusichern ist, um Fahrten rechtssicher durchführen zu können. Und hier sind wir schnell wieder bei der Frage des Grades der Fahrlässigkeit als Maßstab notwendiger Maßnahmen, auch wenn der Begriff der Fahrlässigkeit im Strafrecht selbst eine andere Rolle spielt.

  • Wenn mein Kind Diabetikerin wäre, hätte ich als Mutter die Lehrkräfte darüber selbst informiert, auch ohne schriftliche Abfrage. Ich habe gelesen, dass sowohl der Vater als auch das Mädchen auf dem die Klassenfahrt vorbereitenden Elternabend waren und beide haben den Lehrkräften nichts über die Erkrankung gesagt.


    Nach einem abendlichen Restaurantbesuch ging es mehreren Schülern schlecht, woher sollten die Lehrkräfte plötzlich wissen, dass es bei dem Mädchen aufgrund der Diabetes so war? Alle Kranken aßen zur Genesung Salzstangen und Cola, was für eine Diabetikerin auch nicht immer gut ist. Normalerweise wird so eine Diabetes doch um die Uhr bewacht, hat das denn niemand getan? Sollte das Mädchen selbst dies tun? Ich habe auch gelesen, dass die Insulinpumpe kaputt war. Darüber wurden die Lehrkräfte auch nicht informiert...

  • Daraus lässt sich andersherum gerade nicht folgern, dass sich gegen alle auch nur denkbaren Eventualitäten - seien sie noch so unwahrscheinlich - abzusichern ist, um Fahrten rechtssicher durchführen zu können.

    Jetzt übertreibst aber du. Ansonsten - warten wir es ab.

  • Beim Thema Überstunden können wir auf keinen grünen Zweig kommen, weil Rechtslage und persönliches Empfinden hier nicht in Einklang zu bringen sind.

    Die Rechtslage erlaubt den Verzicht auf Nachtruhe und 24-h-Dienste?

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Es ging im vorliegenden Fall darum, dass bereits eine sehr einfache und standardmäßig zu erfolgende Abfrage unterlassen wurde und gerade deren Unterlassen ursächlich für den weiteren Verlauf war. Dass man bei der Durchführung von Fahrten eine solche Abfrage vornimmt, gehört schlicht zum kleinen 1x1 und lernen bei uns bereits die Lehramtsanwärter.

    Vor dem Vorfall habe ich von dieser Abfrage noch nie etwas gehört, weder in der Ausbildungsschule im Ref. noch an der aktuellen Schule. Entsprechend habe ich so etwas auch noch nie abgefragt. Nur dem Glück habe ich es folglich zu verdanken, dass ich nicht selber im Knast gelandet bin.


    Wer weiß welche Dinge ich noch alle falsch gemacht habe ohne es zu wissen. Vor dem Hintergrund empfinde ich Klassenfahrten jedenfalls als unkalkulierbares Risiko für mich als Lehrer, weswegen ich mir auch nicht vorstellen kann zu fahren. Zumal mir solche Fragebögen eh nicht helfen würden, weil ich nicht auf Basis der Angaben Schüler von der Klassenfahrt ausschließen kann. Ich denke diesbezüglich insb. an psychische Erkrankungen.

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    Zumal mir solche Fragebögen eh nicht helfen würden, weil ich nicht auf Basis der Angaben Schüler von der Klassenfahrt ausschließen kann

    Aber du könntest auf Basis der Fragebögen reagieren und passend Hilfe holen.

    Es sei denn, du bist im australischen outback. Dann musst du selbst ran und kannst nicht sagen ...

    „Ich kann das nicht (also soll es tunlichst ein Anderer machen).“ Es gibt keine Rückfallebene

  • Aber du könntest auf Basis der Fragebögen reagieren und passend Hilfe holen.

    Die Antwort darauf habe ich oben schon gegeben:


    Ich bin nur Lehrer und kein Arzt, kann also gesundheitliche Probleme nicht in dem Umfang erkennen, wie es die Gerichte immer wieder einfordern. So bleibt eigentlich nur ärztlich begleitete „Seniorenreisen“ als Klassenfahrt zu buchen, um dem Haftungsrisiko zu entgehen. Aber solche Fahrten sind natürlich im Rahmen einer Klassenfahrt unbezahlbar teuer.

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    Aber hattest du nicht angeregt, dass man ins Outback reisen müsse, damit die Schüler über sich hinauswachsen und nicht die Verantwortung abgeben sollen?

    Also: geh doch mit gutem Beispiel voran. Wenn du sowas forderst. 😉

  • Ich habe bei meiner letzten Klassenfahrt (Klasse 4) ausführlich Krankheiten und Medikamente abgefragt. Alle Eltern von Kindern, die Medikamente nahmen (4 Stück) haben mir es schriftlich gegeben und unterschrieben, dass ihr Kind die Medikamente selbstständig nimmt. Was war? Vor lauter Angst, etwas falsch zu machen, habe ich mir die Medikamentengaben bei den betroffenen Kindern nochmals genau notiert und habe sie morgens, mittags und abends gefragt, ob sie die Medikamente genommen haben. Nicht ein einziges Mal hat auch ein einziges Kind selbstständig daran gedacht.

    Ich bin dann jeweils mit den Kindern einzeln auf ihre Zimmer gegangen und habe sie unter meiner Beobachtung die Tabletten schlucken lassen. Bei einem Kind waren es 3 unterschiedliche Tabletten in einem Döschen und wir haben zusammen etwas länger gebraucht, um diese richtig zuordnen zu können... Am Ende hat alles gut funktioniert, aber ohne meine Unterstützung eben nicht, obwohl die Eltern etwas anderes behauptet haben. In fremder Umgebung und mit den ganzen Ablenkungen läuft es manchmal eben nicht wie immer.

  • Beim Thema Überstunden können wir auf keinen grünen Zweig kommen, weil Rechtslage und persönliches Empfinden hier nicht in Einklang zu bringen sind.

    Ich erzähle gerne Anekdoten ;)
    Besuch mit der Schulklasse im "Sealife". Ich schaue, dass mir auf dem Rundgang niemand die Zeit vergisst und stundenlang die süßen Pinguine betrachtet. Ich treibe daher die Nachhut. Am Ausgang treffe ich den rest der Klasse, der bereits eine dreiviertzel Stunde in der Cafeteria bei der zweiten Portion Pommes sitzt
    Immerhin haben sich alle an meine Anweisung gehalten:
    "Niemand verlässt das Gebäude ohne mich!" :top:

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten

  • Ich habe bei meiner letzten Klassenfahrt (Klasse 4) ausführlich Krankheiten und Medikamente abgefragt.

    Das ist Standard und MUSS. Besonders die Abfrage von Allergien. Was man nicht abfragen kann, ist die Wahrscheinlichkeit von Panikattacken.
    Beim Besuch des Fernsehturms in Stuttgart war eine Schülerin dabei, die oben auf dem Turm begann zu hyperventilieren.
    Gerettet haben mich - und das Mädchen zwei Dinge:
    1.) Zufällig kam einige Wochen zuvor in einer Medizinsendung im Fernsehen der Tipp, wie man darauf reagieren soll.
    2.) Zufällig hatte ich eine (noch unbenutzte) Hundekötteltüte in der Innentasche meines Anoraks.
    Anweisung an die Schülerin: Tüte vor den Mund und gleichmäßig aus- und einatmen. Durch die Rückatmung von CO2 wird der 02-Überschuss der Hyperventilation abgebaut und die Schülerin konnte gefahrlos mit dem Lift nach unten.
    Während der Liftfahrt hatte ich bereits das Handy mit 112 griffbereit. Unten war alles wieder im Lot.

    Manchmal braucht man auf der Klassenfahrt Nerven - und einen Schutzengel. Da mag Manchereiner lachen, aber isso.

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  • Auch wenn es rechtlich anders aussieht: Ich finde es schon erstaunlich, dass Krankheiten wie Diabetes nicht von Eltern mitgeteilt werden. Man meint denen müssten die eigenen Kindern wichtiger sein als mir. Aber nein, da muss dann erst Papa Lehrer nachfragen.

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