• Ich habe keine Ahnung, in welche Kategorie meine Frage gehört, ich ordne es einfach mal hier ein.

    Es gibt ja im Rahmen des Studiums verschiedene Praktika in der Schule. Außerdem haben wir manchmal Erzieherpraktikanten, die z.B. an Schulsozialarbeit andocken, oder Schülerpraktikanten aus den Oberstufen. Das sind ja alles geregelte Praktika von anderen Institutionen oder Schulen, die klar dem Zweck der Ausbildung dienen.

    Außerdem sind bei uns an der Schule Lesemütter / Leseomas tätig, die mit den Kindern ehrenamtlich lesen, oder es gibt Frühstücksmütter, die einmal in der Woche Obst schnippeln.


    Auf der anderen Seite ist auch klar geregelt, dass Vertretungslehrkräfte erst dann in die Klasse gehen dürfen zum unterrichten, wenn sie ihren Vertrag unterschrieben haben, weil ja sonst keine Befristung vorliegt und ein mündlich ausgesprochener unbefristeter Unterrichtsauftrag vorliegt.


    Nun gibt es aber auch immer mal Anfragen z.B. von Studentinnen und Studenten, die einfach mal Unterrichtserfahrung sammeln wollen und deshalb unentgeltlich in der Schule unterstützen wollen.


    Ich frage mich: wo ist die Grenze, was ist erlaubt und was nicht? Mein Gefühl sagt mir, Studenten ohne Praktikumsverrag über einen Träger ist falsch, aus diversen Gründen; im Bereich Datenschutz, Versicherung usw kann man sich noch absichern, aber es fühlt sich auch einfach nicht richtig an, Studenten unentgeltlich „arbeiten“ zu lassen - das ist irgendwie Ausbeutung…? Und ein Praktikum kann es nicht sein, wenn es gar keinen Vertrag gibt, oder? Selbst einen schreiben? Aber mit welchem Inhalt? Oder ist das dann ehrenamtlich? Aber in welchem Umfang kann man eigentlich ehrenamtlich arbeiten, und bedarf es da auch einen Träger, irgendwas schriftliches? Wie ist es arbeitsrechtlich?


    Kennt sich jemand aus damit und kann mir sagen, wo ich mich schlau lesen kann?

  • Kennt sich wirklich niemand aus? Oder hat sich diese Frage noch niemand gestellt? Oder war mein Problem nicht verständlich formuliert 🥴

    • Offizieller Beitrag

    Ich kann dir meine Gedanken nennen:
    Genau das habe ich jetzt die letzten Jahre gemacht: Studis an Schulen für (zum Teil freiwilligen) Praktika vermittelt. Nur (und deswegen hilft es dir nicht): es war immer im Ausland.
    Da war der "Vertrag" (Frankreich und Spanien bestehen darauf) das Learning Agreement von Erasmus.
    Wenn es nicht der Fall war (nicht jede*r hat mindestens 60 Tage Praktikum gehabt, oder es war außerhalb von Europa), haben wir einfach einen Praktikumsvertrag aufgesetzt. Jede Uni müsste eine Anlaufstelle haben, wie zum Beispiel "Career Service", sie hatten Vorlagen für sowas, ich habe auch mal gegoogelt und mit der Schule angepasst.
    Als deutsche Schule würde ich nämlich auf das Vorlegen eines Führungszeugnisses und des Masernschutzes zum Beispiel bestehen, und sonst die Aufgaben drin schreiben.

    Wir hatten vor Jahren an meiner Schule ein paar Monate lang eine französische Praktikantin (sie hatte mich im Forum des deutsch-französischen Jugendwerks gefunden), es lief "einfach so". Zugegeben, das würde ich jetzt anders machen, wobei am Ende eh die SL es hätte besser wissen müssen.



  • Nun gibt es aber auch immer mal Anfragen z.B. von Studentinnen und Studenten, die einfach mal Unterrichtserfahrung sammeln wollen und deshalb unentgeltlich in der Schule unterstützen wollen.



    Ich verstehe nicht ganz, was die Aufgabe der Studenten wäre? Würden sie bei Kollegen mitlaufen und hospitieren oder würden sie selbständig Unterricht übernehmen und auch alleine in der Klasse stehen?


    Bei zweitem würde ich sie als Vertretungslehrkräfte einordnen und einen entsprechenden Vertrag nehmen.

  • Vertretungslehrkräfte können sie nur sein, wenn es Stunden dafür gibt

    Es gibt Studentinnen und Studenten bei uns, die manchmal nachfragen und einfach Schulen kennenlernen wollen. Was sie dann machen wollen weiß ich nicht, wahrscheinlich mitlaufen und hospitieren, wobei das ja immer schnell grenzt an „kannst du mal eben…“. Genau weiß ich nicht, wie das laufen würde, weil ich es abblocke, da ich eben die rechtlichen Grundlagen nicht sicher kenne. Vor meiner Zeit wurde das unter der Hand sehr grenzwertig gehandhabt, das hab ich sofort geblockt. Deshalb die Frage hier… Aber es hilft auf jeden Fall schon, eure Gedanken zu hören und wie ihr das handhabt!

    • Offizieller Beitrag

    Ich bekräftige dich, ein System zu finden, dann sind es eben eine Mischung aus Ehrenamtlichen / Praktikant*innen.
    Wenn ich mich nicht täusche, bist du doch im ganz hohen Norden. Dann hauen sie noch ein bisschen nördlicher ab ;) (und besetzen "unsere" Plätze).
    (Also: an den Schulen der deutschen Minderheit haben viele Studis die mitunter besten Erfahrungen gemacht, weil richtig gut betreut und von der dänischen Ausbildung profitierend).

    Wenn über Ehrenamtsstatus laufend (müssen): dann vielleicht mit sozialen Partnern arbeiten, die dann den Einsatz bei euch festlegen (ich denke da zum Beispiel an die Ehrenamtlichen, die in den Schulen im DaZ-Bereich laufen, und eigentlich offiziell über die Stiftung Mercator oder so laufen).

    Und sonst: es gibt so viele Projekte an Hochschulen, an denen man sich andocken kann.. (man muss nur die verrückten Ideen von irgendeinem Forscher mitmachen ;) )

  • Wir haben immer mal wieder Hospitant*innen, bei denen es sich um Personen handelt, die evtl. den Seiteneinstieg machen wollen oder um Student*innen, die vielleicht den Studiengang auf Lehramt BBS wechseln möchten, und die für ein oder zwei Wochen bei uns sind. Ich finde es super, dass diese Leute sich zur Entscheidungsfindung erst einmal einen Einblick in den Schulalltag an einer BBS verschaffen (sie hospitieren aber wirklich nur und übernehmen keinen Unterricht). Wie das Ganze "verwaltungstechnisch" abläuft, also ob es zwischen unserer Schule und diesen Hospitant*innen einen (Praktikums-)Vertrag gibt usw., weiß ich nicht, da dies natürlich über die Schulleitung läuft. Kann mich nach den Herbstferien aber gern mal diesbezüglich erkundigen.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Bei uns gab es mal die Aussage, dass es immer im Rahmen einer Ausbildung sein müsste, also Uni oder BBS oder andere Schulen.


    Vielleicht kann man über Freiwilligenagenturen überlegen, ob es geht?


    Lese-Pat:innen hatten wir lange Zeit gar nicht, derzeit sind die Personen, die in unserer Schule quasi ehrenamtlich etwas machen, fast alle älter, da fällt der Masernschutz raus. Das Führungszeugnis wird aber gefordert.

    Für den späteren Einsatz im Unterricht muss der Masernschutz ohnehin vorliegen.

  • Bei uns gab es mal die Aussage, dass es immer im Rahmen einer Ausbildung sein müsste

    Diese Aussage gab es von unserer SL auch mal. Das wurde im Endeffekt aber nur kurzzeitig (ich vermute mal: Corona-bedingt) so gehandhabt.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Genau, und das ist mein Problem: es wird irgendwie so gehandhabt, aber wo steht das ?


    Ich möchte diese „Praktika“ übrigens nicht ermöglichen, sondern eher blockieren. Aufgrund einer Rechtsgrundlage. Weil ich finde:

    Entweder da sitzt jemand wirklich nur hinten in der Klasse und guckt. Welchen Wer hat das? Was bitte lernt man durch „einfach zugucken“? Wenn aber irgendeine Form der aktiven Mithilfe entsteht, sind wir schon wieder in dem Bereich, dass wir hier entweder gezielt berufsorientiert unterstützen sollten und anhand von Kriterien dazu beitragen sollten, dass die betreffende Person etwas lernt, oder dass hier eine personelle Ressource unentgeltlich ausgenutzt wird - und da weigere ich mich einfach, das Mangelsystem dahingehend zu unterstützen, dass einfach kostenlose Hilfskräfte genutzt werden, um mit den Kindern zu lesen, sie bei Arbeitsaufträgen zu unterstützen usw.. Diese Hilfe ist sehr wertvoll, aber ich hätte es gern offiziell und dokumentiert, damit klar ist, was ins System geht. Und schon gar nicht möchte ich Studentinnen und Studenten dazu animieren, sich unentgeltlich für solche Aufgaben zur Verfügung zu stellen. Es kostet sie nämlich Studienzeit, die sie besser nutzen sollten um schneller fertig zu werden (oder um nebenbei für Geld zu arbeiten), und ich will auch definitiv nicht das Land unterstützen, dass hier ein System installiert wird, das angehende Lehrkräfte ausbeutet. Deshalb sage ich „Nein“, wenn Studenten „einfach mal so“ Unterrichtserfahrung sammeln wollen, hätte aber gern gewusst, ob das mit einer Rechtsgrundlage zu untermauern ist.

    Leseomas, das ist noch etwas anderes, da steht keine berufliche Entwicklung dahinter und da geht es nur um das Helfenwollen, um das Ehrenamt, das fühlt sich wie eine andere Schublade an…

    Kann jemand meine Gedanken nachvollziehen?

  • Entweder da sitzt jemand wirklich nur hinten in der Klasse und guckt. Welchen Wer hat das? Was bitte lernt man durch „einfach zugucken“?

    Ernsthaft?


    Ich halte das für ein sehr sinnvolles Mittel, sich ein Bild davon zu machen, wie der Alltag an einer bestimmten Schule abläuft. Da bekommt man schon einiges mit, gerade auch durch den Austausch mit der begleiteten Lehrkraft.

  • Ernsthaft?


    Ich halte das für ein sehr sinnvolles Mittel, sich ein Bild davon zu machen, wie der Alltag an einer bestimmten Schule abläuft. Da bekommt man schon einiges mit, gerade auch durch den Austausch mit der begleiteten Lehrkraft.

    Das wird in RLP explizit empfohlen, mal zu hospitieren:

    "Für potentielle Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger besteht auch bereits vor einer Bewerbung die
    Möglichkeit, an einer Schule zu hospitieren, um einen Einblick in den Schulalltag zu nehmen und
    einen Eindruck über die Anforderungen an eine Lehrkraft zu bekommen. Wir empfehlen, hiervon Gebrauch zu machen."


    Jetzt wird's anekdotisch: Ich hatte mir sogar eine ganze Woche Urlaub genommen, war in der Schule und habe am Ende der Woche zwei Unterrichtsstunden gehalten. Und beides war sinnvoll: Hinten zu sitzen (zugucken), Unterrichtsatmosphäre zu schnuppern, mit vielen Leuten zu reden und selbst dann mit einem Abend Vorbereitung zwei Stunden erfolgreich zu halten.

    Tim Finnegan liv’d in Walkin Street
    A gentle Irishman mighty odd.

  • Bei uns ist es inzwischen so, dass man sich - auch bei Schüler-Praktika- bewerben muss. Dann wird je nach Bewerbung entschieden, ob wir die Person nehmen und ob wir noch Kapazitäten haben.

    Bei Studierenden finde ich es nicht schwierig, wenn jemand mal einen Tag mitlaufen möchte. Bei einem längeren Praktikum wäre es ja an sich durch die Uni vermittelt.

    Alle sitzen nicht nur hinten in der Klasse, sondern übernehmen verschiedenen Aufgaben.


    Ich verstehe deinen Ansatz. Es wird aber vorerst niemand zusätzliches in die Schulen kommen. Bei den I-Hilfen sehe ich viel öfter, dass sehr junge Leute in die Aufgabe (einen Kurs) gesteckt werden, statt eine Ausbildung zu fördern, 3 Jahre, die im Anschluss einen besser bezahlten Beruf ermöglichen.


    Bei Praktikant:innen stelle ich es mir so vor, dass es ein Geben und Nehmen sein sollte. Als Lehrkraft gebe ich etwas von meinem Wissen dazu, wie der Beruf abläuft, wo die Haken sind, was man mitbringen oder beachten sollte, dafür habe ich für die Zeit des Praktikums eine helfende Hand mehr, jemand der viele kleine Aufgaben übernehmen kann oder betreut auch mal Unterricht unter Aufsicht gibt, wenn er es ausprobieren mag.


    Schwierig wird es dann, wenn die Vertretungs- und Betreuungsreserve so dünn ist, dass die Praktikanten Aufsicht über Unterrichtsstunden übernehmen müssen. Das ist rechtlich möglich, sollte aber die absolute Ausnahme sein. Eher bräuchte es eine bessere Versorgung oder klar gegebene Grenzen, ab wann nur noch Notbetreuung erfolgen kann, weil die Aufsicht über alle Klassen und Schüler:innen nicht mehr zu gewährleisten ist.

  • Genau, und das ist mein Problem: es wird irgendwie so gehandhabt, aber wo steht das ?

    Das kann ich dir für deine Schulform und dein Bundesland leider nicht sagen.


    Für meine Schulform - die BBS - stellt sich in NDS die Sache anders dar. Im Rahmen der "eigenverantwortlichen Schule" (Eigenverantwortliche Schule | Nds. Kultusministerium (niedersachsen.de)) stellen die nds. BBS schon seit etlichen Jahren ihre Lehrkräfte selbstständig ein, ohne dass das RLSB involviert ist (früher musste man z. B. zum Bewerbungsgespräch zur Landesschulbehörde, heute laufen die Gespräche direkt mit der SL in den einzelnen Schulen). Auch PKB-Verträge u. ä. werden direkt zwischen der jeweiligen BBS und der Person, die eingestellt wird, geschlossen. Siehe auch: Einstellung von Lehrkräften an berufsbildenden Schulen | Nds. Kultusministerium (niedersachsen.de) und den Runderlass "Dienstrechtliche Befugnisse und sonstige personalrechtliche

    Aufgaben und Befugnisse sowie Zuständigkeiten nach dem Niedersächsischen Besoldungsgesetz".

    Von daher gehe ich für NDS davon aus, dass es zumindest für die BBS nirgends steht, also keine rechtlichen Vorgaben gibt, wie man bspw. mit Hospitationen zu verfahren hat. Das entscheidet vermutlich jede Schule/Schulleitung für sich.

    Weil ich finde:

    Entweder da sitzt jemand wirklich nur hinten in der Klasse und guckt. Welchen Wer hat das? Was bitte lernt man durch „einfach zugucken“?

    Die Hospitant*innen, die zu uns kommen, wollen aber genau das: Hospitieren. Sie wollen nicht unterrichten (und das tun sie auch nicht), sondern in einer bis max. zwei Wochen einen Einblick in den Alltag an einer BBS und deren verschiedene Bildungsgänge gewinnen, einen Überblick über die Unterrichtsthemen in unseren Klassen erhalten, die SuS-Klientel kennenlernen usw. - wie state_of_Trance und Finnegans Wake es oben bereits beschrieben haben.


    EDIT: Ansonsten kann ich deine Gedankengänge aber nachvollziehen. In den von dir geschilderten Fällen ist die Ausgangslage ja eine andere.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

    Einmal editiert, zuletzt von Humblebee () aus folgendem Grund: Formulierungsfehler

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