• Ich habe keine Ahnung, in welche Kategorie meine Frage gehört, ich ordne es einfach mal hier ein.

    Es gibt ja im Rahmen des Studiums verschiedene Praktika in der Schule. Außerdem haben wir manchmal Erzieherpraktikanten, die z.B. an Schulsozialarbeit andocken, oder Schülerpraktikanten aus den Oberstufen. Das sind ja alles geregelte Praktika von anderen Institutionen oder Schulen, die klar dem Zweck der Ausbildung dienen.

    Außerdem sind bei uns an der Schule Lesemütter / Leseomas tätig, die mit den Kindern ehrenamtlich lesen, oder es gibt Frühstücksmütter, die einmal in der Woche Obst schnippeln.


    Auf der anderen Seite ist auch klar geregelt, dass Vertretungslehrkräfte erst dann in die Klasse gehen dürfen zum unterrichten, wenn sie ihren Vertrag unterschrieben haben, weil ja sonst keine Befristung vorliegt und ein mündlich ausgesprochener unbefristeter Unterrichtsauftrag vorliegt.


    Nun gibt es aber auch immer mal Anfragen z.B. von Studentinnen und Studenten, die einfach mal Unterrichtserfahrung sammeln wollen und deshalb unentgeltlich in der Schule unterstützen wollen.


    Ich frage mich: wo ist die Grenze, was ist erlaubt und was nicht? Mein Gefühl sagt mir, Studenten ohne Praktikumsverrag über einen Träger ist falsch, aus diversen Gründen; im Bereich Datenschutz, Versicherung usw kann man sich noch absichern, aber es fühlt sich auch einfach nicht richtig an, Studenten unentgeltlich „arbeiten“ zu lassen - das ist irgendwie Ausbeutung…? Und ein Praktikum kann es nicht sein, wenn es gar keinen Vertrag gibt, oder? Selbst einen schreiben? Aber mit welchem Inhalt? Oder ist das dann ehrenamtlich? Aber in welchem Umfang kann man eigentlich ehrenamtlich arbeiten, und bedarf es da auch einen Träger, irgendwas schriftliches? Wie ist es arbeitsrechtlich?


    Kennt sich jemand aus damit und kann mir sagen, wo ich mich schlau lesen kann?

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