NRW: GS in GL Schule "umwandeln". Wer hat Erfahrungen?

  • Mein Schule ist keine Schule des Gemeinsamen Lernens. Wir verfügen also nicht über die Ressourcen die ein GL Schule im besten Falle hat (Sonderpädagogen, mehr SL Entlastung, mehr Schulsozialarbeit,....) Nichts desto trotz haben wir eine Fülle von Kindern an der Schule, die bei Diagnose einen Förderschwerpunkt bekämen. Wir haben aber keine/kaum Ressourcen um diesen Kindern wirklich gerecht zu werden.

    Nun erwägen wir bzw. wollen zumindest mal in die Diskussion gehen, ob wir auch den Status einer GL-Schule anstreben wollen.

    Hat schon mal jemand diesen Prozess mitgemacht? Den Erlass habe ich gelesen.

    Ich frage mich wie einfach oder schwer es eigentlich ist.

    Ist ein Schulamt "froh" eine weitere GL Schule zu bekommen oder will es dies eher nicht, weil es mit Mehrkosten verbunden ist?

  • Ich weiß das nicht, möchte aber zu bedenken geben, dass nicht automatisch alle Kinder bei euch mit Förderbedarf diesen diagnostiziert bekommen. Wenn ihr diesen Status habt, bekommt ihr den Anteil an Kindern mit bereits diagnostiziertem Förderbedarf oben drauf, oder?


    Ich würde so ein großes Projekt nur starten, wenn ich wüsste, dass meine Schulleitung top organisieren kann und multiprofessionelle Teams zu leiten in der Lage ist. Einfach nur mehr anwesende Menschen machen zunächst mal mehr Arbeit, die Entlastung kommt nur mit guten Führungskräften.

  • Da hast du wahrscheinlich recht. Das wäre bei uns leider ein Problem. Darüber habe ich so auch noch nicht nachgedacht. Danke dir. Ich war noch nie an einer GL Schule und so richtig fehlt mir die Einsicht in so ein System. Wir sehen alle nur die Schulen unserer Kinder, alles GS im Umkreis die GL haben und sind erstaunt über den Personalschlüssel. Die Idee kommt aus dem Kollegium aus einer permanenten Überlastung heraus. Wir werden das Thema in einer Konferenz aufbringen und erstmal diskutieren. Bevor man das an das Schulamt heranträgt, muss es ja ein klares Meinungsbild und auch ein klares Votum aller Beteiligten im bestehenden System geben.

  • Nichts desto trotz haben wir eine Fülle von Kindern an der Schule, die bei Diagnose einen Förderschwerpunkt bekämen.

    Ich halte das so pauschal für eine gewagte These. Wofür gibt es ein sonderpädagogisches Überprüfungsverfahren und Gutachten, wenn man das Ergebnis schon vorab weiß? Nicht alle schulischen Schwierigkeiten sind ein (sonderpädagogischer) Förderbedarf.

    Wenn es aber tatsächlich Kinder mit so gravierenden Auffälligkeiten gibt, dass das offensichtlich erscheint, so enthält man diesen ihr Recht auf spezielle Förderung vor, wenn kein Förderbedarf festgestellt wird.

  • Warum werden eure Kinder nicht überprüft?

    Hat diese Diskussion nicht einen anderen Hintergrund, wenn an eurer Schule bereits etliche Kinder einen Status haben?


    ... oder müssten die Kinder mit Status dann die Schule wechseln?

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    ... oder müssten die Kinder mit Status dann die Schule wechseln?

    Die Kinder müssten dann (nach einem abgeschlossenen Verfahren) die Schule wechseln.


    Zur Info dazu: theoretisch findet in allen Grundschulen in NRW Inklusion statt. Es gibt aber einige Kreise (ich glaube ich schaue mal, welche das genau sind), die Kinder mit einem Förderschwerpunkt auf eine benachbarte Schule in der Kommune schicken. Dadurch versprechen sie sich, dass die Förderschulkollegen nicht wie mit dem Salzstreuer an alle Schulen des Kreises verteilt werden, sondern schwerpunktmäßig an Schulen sitzen, um dort eine angemessene zeitliche und personelle Unterstützung des Kollegiums zu ermöglichen.


    Im Masterplan Schule NRW (von 2021) wird aber explizit für Grundschulen gefordert, dieses System nicht mehr einzusetzen.

  • Es gibt aber einige Kreise (ich glaube ich schaue mal, welche das genau sind), die Kinder mit einem Förderschwerpunkt auf eine benachbarte Schule in der Kommune schicken. Dadurch versprechen sie sich, dass die Förderschulkollegen nicht wie mit dem Salzstreuer an alle Schulen des Kreises verteilt werden, sondern schwerpunktmäßig an Schulen sitzen, um dort eine angemessene zeitliche und personelle Unterstützung des Kollegiums zu ermöglichen.


    Im Masterplan Schule NRW (von 2021) wird aber explizit für Grundschulen gefordert, dieses System nicht mehr einzusetzen.

    Besser kann man Exklusion nicht beschreiben - entsprechend zu Recht wird gefordert, dieses Doppelsystem abzubauen.

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    Es hat alles sein Für- und Wieder.

    Oft liegen die Schulen in einer Kommune ja nicht so weit auseinander und es gibt eh (dank freier Schulwahl) eine regelmäßige Hin- und Her-Schülerwahl.

    Von Vorteil ist definitiv auch, dass die GL-Schule dann einen besseren Personalschlüssel hat.

    (Ich schreibe aber bewusst "besseren", nicht "guten".)

  • Warum werden eure Kinder nicht überprüft?

    Hat diese Diskussion nicht einen anderen Hintergrund, wenn an eurer Schule bereits etliche Kinder einen Status haben?


    ... oder müssten die Kinder mit Status dann die Schule wechseln?

    Genau, sie müssen die Schule wechseln. Und wir dürfen tatsächlich erst nach 3 Jahren Eingangsstufe ein Verfahren eröffnen. In den letzten 2 Jahren konnten so 1 Kind an eine Förderschule wechseln und 2 Kinder an eine benachbarte GL Schule.

    Diese Verfahren werden aber nicht gerne gesehen (Schulamt), weil sowohl GL als auch Förderschulen proppenvoll sind. Dazu kommt, dass ohne Einwilligung der Eltern, die Verfahren nicht mal eröffnet werden.

    Ich finde allerdings das 3 Jahre Eingangsstufe bei vielen dieser Kinder verschwendete Zeit ist.

    Wie ich im Umfrage-Thread ja schon geschrieben habe, haben wir pro Klasse 1 Lehrkraft und es gibt eine Sozialpädagogin in der Schuleingangsphase die stundenweise in den Klassen 1+2 unterstützt.

    Wir haben nicht die Ressourcen diese Kinder, die auch laut schulärztlichem Gutachten erhöhten Förderbedarf haben, so individuell zu fördern wie es nötig wäre.

  • Es hat alles sein Für- und Wieder.

    Oft liegen die Schulen in einer Kommune ja nicht so weit auseinander und es gibt eh (dank freier Schulwahl) eine regelmäßige Hin- und Her-Schülerwahl.

    Von Vorteil ist definitiv auch, dass die GL-Schule dann einen besseren Personalschlüssel hat.

    (Ich schreibe aber bewusst "besseren", nicht "guten".)

    Bei uns gibt es keine freie Schulwahl, wir haben seit ein paar Jahren wieder Schulbezirke.

  • Kommt mir sehr bekannt vor.


    In NDS ist es vergleichbar, aber die Kinder wechseln die Schule nicht mehr, sondern bleiben.

    Jede Schule sollte eine Grundversorgung durch eine Förderschullehrkraft haben, wenn denn genug Stunden da wären.


    Die Vorgaben, wann ein Verfahren eröffnet werden darf, werden immer enger, obwohl sich der Erlass nicht ändert, auch bei uns gibt es nun Vorgaben, die letztlich zu einer 3jährigen Beschulung ohne Begutachtungen führen.

    Nach Erlasslage dürften diese Kinder dann gar nicht zieldifferent beschult werden.


    Alles sehr arm …

    … und eine Umsetzung der Inklusion, die ohne Ressourcen auskommen muss und dann verglichen wird mit Systemen mit gut ausgestatteten Förderschulen, die es hier jedoch vorab auch nicht gab.

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    Bei uns gibt es keine freie Schulwahl, wir haben seit ein paar Jahren wieder Schulbezirke

    Verpflichtende? Das ist komisch, denn in NRW hast du freie Schulwahl.

    Es kann zwar Schuleinzugsgebiete und bei einem Anmeldeüberhang werden zuerst die Kinder aus dem anderen Schuleinzugsgebiet abgelehnt.

    Aber solange noch Platz in den Eingangsklassen sind, haben Eltern auch ein Anrecht auf Einschulung in der Schule, auch wenn sie nicht im Schuleinzugsgebiet liegen.

  • Die Kinder müssten dann (nach einem abgeschlossenen Verfahren) die Schule wechseln.


    Zur Info dazu: theoretisch findet in allen Grundschulen in NRW Inklusion statt. Es gibt aber einige Kreise (ich glaube ich schaue mal, welche das genau sind), die Kinder mit einem Förderschwerpunkt auf eine benachbarte Schule in der Kommune schicken. Dadurch versprechen sie sich, dass die Förderschulkollegen nicht wie mit dem Salzstreuer an alle Schulen des Kreises verteilt werden, sondern schwerpunktmäßig an Schulen sitzen, um dort eine angemessene zeitliche und personelle Unterstützung des Kollegiums zu ermöglichen.


    Im Masterplan Schule NRW (von 2021) wird aber explizit für Grundschulen gefordert, dieses System nicht mehr einzusetzen.

    Genau, so sieht es bei uns auch aus.

    Den Masterplan und den Erlass dazu habe ich gelesen, aber jubeln Schulamt und Träger oder versuchen sie es abzuwenden, weil ja die bessere (nicht gute oder ausreichende) Ausstattung erst hergestellt werden muss.

    Und wir natürlich dann auch entsprechende Kinder, mit festgestelltem Förderbedarf aufnehmen müssen.

  • Diese Verfahren werden aber nicht gerne gesehen (Schulamt)

    Lasst euch da in vorgreifendem Gehorsam nicht einschüchtern.

    Wenn ihr meint, dass ein Kind unter die AOSF fallen könnte, versucht das Verfahren zu eröffnen. Es wird dabei ja von Profis überprüft. Letztlich geht es darum, dem Kind die bestmögliche Förderung zu ermöglichen.

  • Verpflichtende? Das ist komisch, denn in NRW hast du freie Schulwahl.

    Es kann zwar Schuleinzugsgebiete und bei einem Anmeldeüberhang werden zuerst die Kinder aus dem anderen Schuleinzugsgebiet abgelehnt.

    Aber solange noch Platz in den Eingangsklassen sind, haben Eltern auch ein Anrecht auf Einschulung in der Schule, auch wenn sie nicht im Schuleinzugsgebiet liegen.

    Nein. Hier können Gastschulanträge gestellt werden. Der Träger hat einen Kriterienkatalog in dem die Gründe gewichtet sind. Im Anschluss an die Anmeldungen sitzen die Schulleitungen dann wie beim Pokern mit dem Träger zusammen und es wird entschieden, welchen Gastschulanträgen stattgegeben wird und welche abgelehnt werden.

  • Ja, dem möchte ich so gar nicht widersprechen.

    Beispiel: eine Schule bekommt 2 Eingangsklassen. Sie haben selbst 50 Schüler aus dem eigenen Schuleinzugsgebiet, die erst einmal bevorzugt werden.

    Dann gibt es 15 Anmeldungen von Kindern aus anderen Schuleinzugsgebieten. Darüber wird dann gesprochen um anhand des Katalogs (vom Ministerium) zu entscheiden, welche Kinder noch aufgenommen werden bis man bei 58 ist.

    8 dieser 15 Kinder haben aber das Recht, am diese Schule zu kommen.


    Sicherlich könnte der Schulträger sagen, bei 55 hören wir auf.

    Aber damn könnten die abgewiesenen Eltern klagen. Denn solange es keinen Anmeldeüberhang gibt, muss ein3 Schule auch Einzugsgebietsfremde Kinder aufnehmen.

  • Ja, das kann sein, dass das hier auch so gehandhabt würde. Aber wir haben immer mehr Anmeldungen als Kapazität (eigentlich 2-zügig) aber die Zahlen führen zu 3 Eingangsklassen. Im nächsten Jahr auch wieder. Daher sind wir auch um jedes Kind froh, dass einen Gastschulantrag stellt.

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