Schulbegleiter während Leistungskontrollen

  • Liebe Kollegen und Kolleginnen,


    ich habe in der 5. Klasse eine engagierte Schulbegleiterin für ein Mädchen mit den Förderschwerpunkten Lernen und emotional-sozial. Nun stellt sich aber während Leistungskontrollen (ich unterrichte Deutsch in dieser Klasse) gelegentlich die Frage, ob die Schulbegleiterin Impulse setzt, damit das Mädchen überhaut mitmacht oder ob das schon Hilfe im Sinne von unzulässiger Unterstützung ist.

    Wie handhabt ihr das?


    Vielen Dank für Eure Erfahrungen

    Kerstin

  • Mm. Da das Kind den Förderschwerpunkt Lernen hat, wird sie ja sowieso zieldifferent unterrichtet. Was steht im Förderplan zum Thema Unterstützung durch den Schulbegleiter?

  • K10D09: Was wurde denn, z.B. in einer Klassenkonferenz, dazu besprochen? Wie handhaben es deine KuK? Steht etwas dazu in der Schülerakte? Es betrifft ja letztlich nicht nur deine Fächer, sondern auch alle anderen. Dementsprechend bräuchte es wahrscheinlich eine generelle Festlegung, was die Schulbegleiterin darf. Normalerweise müsste auch etwas im Förderplan dazu stehen, wenn die Schülerin Verweigerungstendenzen hat bzw. es ihr schwer fällt, mit der Arbeiten, i.e.S. Tests, anzufangen. Wenn es wirklich nur darum geht, die Schülerin dazu zu bringen, mit der Arbeit anzufangen, mag das Eingreifen der Schulbegleiterin hilfreich sein, vor allem, wenn beide eine gute Beziehung zueinander haben. Allerdings ist auch schnell die Grenze zwischen Hilfe zum Anfangen geben und ggf. Helfen mit den Aufgaben aufgehoben.

    "Misserfolg ist nur eine Möglichkeit von vorne zu beginnen. Nur dieses mal etwas Intelligenter!" (Denis Waitley)

  • Wer in der fünften Klasse einer Förderschule mit Schulbegleiterin lernt, hat andere Probleme als eine zu gute Note wegen eines Tips. Lass die Schulbegleiterin machen und freu dich, wenn das Kind mitmacht. So würde ich jetzt mal spontan sagen.

  • Bei uns (Regelschule NRW) wäre das kein Problem. Da das Kind zieldifferent ist, sind wir da in der Gestaltung relativ frei. Wenn die Leistungsüberprüfung für einen Lernstandbericht herangezogen werden soll, kann man die Hilfe ja vermerken.

  • Da das Kind den Förderschwerpunkt Lernen hat, wird sie ja sowieso zieldifferent unterrichtet.

    An einer Förderschule Lernen wird die Schülerin nach den gleichen Richtlinien oder Lehrplänen unterrichtet wie die anderen SuS auch.

    Da das Kind zieldifferent ist

    An einer Förderschule Lernen wird die Schülerin nach den gleichen Richtlinien oder Lehrplänen unterrichtet wie die anderen SuS auch.

    Unabhängig davon sollten die Klassenarbeiten / Lernzielkontrollen auch differenziert sein und/oder zusätzliche Hilfen zur Verfügung stehen.

    Warum? Bzw. warum speziell für diese Schülerin, von der wir nicht viel wissen? An einer Förderschule Lernen wird sie nach den gleichen Richtlinien oder Lehrplänen unterrichtet wie die anderen SuS auch.

  • An einer Förderschule Lernen wird die Schülerin nach den gleichen Richtlinien oder Lehrplänen unterrichtet wie die anderen SuS auch.

    An einer Förderschule Lernen wird die Schülerin nach den gleichen Richtlinien oder Lehrplänen unterrichtet wie die anderen SuS auch.

    Warum? Bzw. warum speziell für diese Schülerin, von der wir nicht viel wissen? An einer Förderschule Lernen wird sie nach den gleichen Richtlinien oder Lehrplänen unterrichtet wie die anderen SuS auch.

    Zumindest in NRW ist der Förderplan sowohl an der Förderschule als auch im gemeinsamen Lernen das Dokument, indem die individuellen Ziele der Schülerinnen und Schüler festgeschrieben werden. Individuelle Förderung ist meiner Meinung nach im Bereich der sonderpädagogischen Förderung essentiell, egal wo. SuS mit dem Förderschwerpunkt Lernen sind dich auch extrem unterschiedlich in ihren Fähigkeiten (Grenze zur geistigen Behinderung bis hin zum Ziel Hauptschulabschluss).

  • Da das ja nun eine ähnliche Diskussion wie im anderen Thread ist: ist es in euren Bundesländern üblich, Kindern mit Förderbedarf ausschließlich an individueller Bezugsnorm ausgerichtete Noten zu erteilen? Ich habe das tatsächlich noch nie gehört. Dann ergeben Noten wirklich überhaupt keinen Sinn mehr. Ich bin sehr fürs Weglassen, aber jedem eine 1 unter den Test zu schreiben, völlig egal, ob er oder sie die Lehrplanziele erreicht hat, ergibt keinen Sinn. Oder habt ihr auch keine Lehrpläne für Förderbedarf Lernen? Dann wären Noten natürlich noch sinnloser, wenn es diese Steigerung überhaupt gibt...

  • Da das ja nun eine ähnliche Diskussion wie im anderen Thread ist: ist es in euren Bundesländern üblich, Kindern mit Förderbedarf ausschließlich an individueller Bezugsnorm ausgerichtete Noten zu erteilen?

    Ich erteile Kindern mit dem Förderschwerpunkt keine Noten, außer sie sind in der Lage zumindest die differenzierten Klassenarbeiten mitzuschreiben. Hier finde ich die Bezugsnorm der Leistungsbewertung ganz schön beschrieben:


    Vorgaben für den zieldifferenten Bildungsgang Lernen

    Die Unterrichtsfächer und die Stundentafeln richten sich nach denen der Grundschule und der Hauptschule. Somit werden Schülerinnen und Schüler im Bildungsgang Lernen in enger Anlehnung an die Lehrpläne dieser beiden Schulformen unterrichtet. Die Leistungen der Schülerinnen und Schüler werden auf der Grundlage der im individuellen Förderplan festgelegten Lernziele beschrieben. Die Leistungsbewertung erstreckt sich auf die Ergebnisse des Lernens sowie die individuellen Anstrengungen und Lernfortschritte.

  • Ich habe mit Schulbegleiter:innen zusammengearbeitet, bei denen ich mich absolut darauf verlassen kann, dass sie keine Lösungen vorgeben,

    und mit anderen, bei denen ich mir nicht sicher bin oder war.


    Leistungserhebungen kann man auf verschiedene Weise bekommen, wenn ich sicher gehen will, kann ich auch eine Aufgabe unter meiner Aufsicht/ im Klassenverband lösen lassen.


    Ansonsten schließe ich mich dem Berweis darauf, dass das Kind offenbar schwerwiegende Probleme hat, an.

  • Es existiert sicherlich ein Förderplan für das Kind. Aus dem sollte hervorgehen, unter welchen Bedingungen es Klassenarbeiten anfertigt und welche Unterstützung es vom wem erhält.

  • Bedingungen für Klassenarbeiten für Schüler, die nach den üblichen Richtlinien unterrichtet werden, gehören in NDS in den Nachteilsausgleich, der in einer Klassenkonferenz festgelegt wird.


    Hier geht es um FöS Lernen, was in Sachsen benotet wird, und darum, dass die Schüler:innen sehr unterschiedliche Fähigkeiten mitbringen.


    An sich stellt sich doch die Frage, wie man stark differenziert und dennoch eine Note daraus entwickelt, die - innerhalb der Richtlinien der FöS Lernen - vergleichbar bleibt.

    In Nds habe ich das Problem nicht, da ich Berichtszeugnisse schreibe, in denen steht, was das Kind nun kann. Es gibt auch die Möglichkeit, bei Kindern mit starken Teilbereichen zu schreiben, dass sie die Anforderungen übertreffen oder in diesem Bereich nach den Richtlinien der Grundschule bewertet werden können.

    Im Text zum Arbeitsverhalten kann ich zum Ausdruck bringen, wie das Kind mitgearbeitet hat, zudem bleibt der Bemerkungs-Text.


    Das scheint in Sachsen anders zu sein.

    Wenn es Richtlinien und Curricula mit zeitlichen Angaben gibt, müsste man danach bewerten.

    Ob man Noten aussetzen kann, wurde bisher nicht genannt.

    Kann man? Also kann man in der FöS Lernen in Sachsen Nachteilsausgleiche ansetzen und/oder Noten aussetzen?

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