Schulbegleiter während Leistungskontrollen

  • Liebe Kollegen und Kolleginnen,


    ich habe in der 5. Klasse eine engagierte Schulbegleiterin für ein Mädchen mit den Förderschwerpunkten Lernen und emotional-sozial. Nun stellt sich aber während Leistungskontrollen (ich unterrichte Deutsch in dieser Klasse) gelegentlich die Frage, ob die Schulbegleiterin Impulse setzt, damit das Mädchen überhaut mitmacht oder ob das schon Hilfe im Sinne von unzulässiger Unterstützung ist.

    Wie handhabt ihr das?


    Vielen Dank für Eure Erfahrungen

    Kerstin

  • Mm. Da das Kind den Förderschwerpunkt Lernen hat, wird sie ja sowieso zieldifferent unterrichtet. Was steht im Förderplan zum Thema Unterstützung durch den Schulbegleiter?

  • K10D09: Was wurde denn, z.B. in einer Klassenkonferenz, dazu besprochen? Wie handhaben es deine KuK? Steht etwas dazu in der Schülerakte? Es betrifft ja letztlich nicht nur deine Fächer, sondern auch alle anderen. Dementsprechend bräuchte es wahrscheinlich eine generelle Festlegung, was die Schulbegleiterin darf. Normalerweise müsste auch etwas im Förderplan dazu stehen, wenn die Schülerin Verweigerungstendenzen hat bzw. es ihr schwer fällt, mit der Arbeiten, i.e.S. Tests, anzufangen. Wenn es wirklich nur darum geht, die Schülerin dazu zu bringen, mit der Arbeit anzufangen, mag das Eingreifen der Schulbegleiterin hilfreich sein, vor allem, wenn beide eine gute Beziehung zueinander haben. Allerdings ist auch schnell die Grenze zwischen Hilfe zum Anfangen geben und ggf. Helfen mit den Aufgaben aufgehoben.

    "Misserfolg ist nur eine Möglichkeit von vorne zu beginnen. Nur dieses mal etwas Intelligenter!" (Denis Waitley)

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