Arbeit an einer Ersatzschule als queere Person

  • Mir sind grundsätzlich Leute zuwider, die sich selbst zu jeder Gelegenheit zur Schau stellen müssen. Man nennt das Narzissmus, glaube ich.

    Ich bin im Forum seit 2016 angemeldet und habe in dieser Zeit 2854 Beiträge gepostet.
    Du bist seit 2022 angemeldet und hast im Verlauf dieser 2 Jahre bereits 4671 Kommentare abgeliefert.
    Und nu?

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten

  • Die Grundrechte sind in erster Linie Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat, nicht gegenüber anderen Akteuren.

    hat sich im Menschenrechtskurs in den letzten 20 Jahren etwas verändert - jedes Recht hat drei Ebenen: respect, protect und fulfill.
    "respect" ist das, was man so unter Abwehrrechten versteht, also der Staat und alle seine Institutionen dürfen nicht das Recht auf XY einer person verletzen. "protect" bedeutet, dass der Staat alles tun muss (Gesetzgebung, Exekutive etc.), Dritte daran zu hindern, das Recht einer Person auf XY zu beeinträchtigen. "fulfill" hat zwei Dimensionen: zum Einen muss der Staat Menschen dazu befähigen, ihr Recht auf XY wahrzunehmen und zum Anderen - wenn garnix anderes mehr geht - dieses für sie übernehmen.

  • Ich versuche nicht zu provozieren, sondern zu verstehen.

    Nun - dann will ich das mal so verstehen.

    Zurück zum Anfang:
    Ich habe 10 Jahre an einer katholischen (Heim-)Schule ESE gearbeitet. Stellvertretende SL war eine Ordensschwester. Im angeschlossenen Heim wurden die Kinder von Ordensschwestern und Sozialarbeitern betreut. Der Heimleiter war katholischer Pfarrer.
    Hätte ich mich scheiden lassen, wäre mir mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit gekündigt worden, da dies gegen die vertraglich vereinbarte "Grundordnung" verstößt.
    Ein offener Umgang mit der eigenen sexuellen Orientierung hätte dasselbe bewirkt. Da ist eine derartige Einrichtung SEHR prüde und rigide.
    Mehr wollte ich nicht ausdrücken. Der Begriff "Monstranz" war eine spontane, rhetorische Wortwahl aus diesem kirchlichen Zusammenhang, mehr nicht.
    Als jemand, der eigene Erfahrungen in dem Bereich besitzt, für den sich der TE interessiert, habe ich diese formuliert.
    Verstanden?

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
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  • Hätte ich mich scheiden lassen, wäre mir mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit gekündigt worden, da dies gegen die vertraglich vereinbarte "Grundordnung" verstößt.

    Welche Grundordnung?


    Die römisch-katholische Kirche kennt keine Scheidung.
    Sollte deine Ehe profangerichtlich geschieden worden sein, kannst du die Ehe kirchengerichtlich annulieren lassen.

    Geht auch in umgekehrter Reihenfolge.

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Welche Grundordnung?

    siehe #108 und #109

    Der Brief des Bischofs von Essen an die Mitarbeiter ist in Deutschland singulär. Andere Bistümer sind da noch rigide.

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  • «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
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  • ... und deswegen wird Wolfgang Autenrieth vorgeworfen, dass er schon alleine die Bemerkung zu Wolfgangs Lebensmittelvergiftung als "wie eine Monstranz vor sich hertragen" meint? Denke ich nicht

    Soso, denkst du nicht. Offenbar beantwortet er die Frage ja gar nicht, wie er das genau gemeint haben will. Was du also denkst, ist völlig irrelevant für den Sachverhalt. Allein die Formulierung "wie eine Monstranz vor sich hertragen" in Bezug auf Homosexualität ist eine Frechheit. Veganismus wäre z. B. was, was man sich aussucht, das kann man "vor sich hertragen" oder auch nicht. Erkennst du den Unterschied?


    Ich habe im Übrigen eine grobe Vorstellung davon, was er gemeint haben könnte und wenn es das ist, was ich gerade meine, dann konnotiert er ganz eindeutig ein gewisses negatives Verhalten mit Homosexualität. Wenn man das mal nicht implizite Diskriminierung nennt, das verstiesse dann ja sehr eindeutig gegen die Nutzungsbedingungen des Forums. Da ist er wirklich gut beraten, sich mal lieber nicht weiter zu äussern. Wenn er wirklich schlau wäre, würde er einfach ganz die Finger ruhig halten anstatt sich auch noch als Opfer eines angeblichen Shitstorms inszenieren zu wollen.

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    Die römisch-katholische Kirche kennt keine Scheidung

    Korrekt.

    Ein Kündigungsgrund wäre es damals erst nach der Wiederheirat gewesen. (Ein Grund aus Sicht des Arbeitgebers.)

  • Soso, denkst du nicht. Offenbar beantwortet er die Frage ja gar nicht, wie er das genau gemeint haben will.

    Deine Lesekompetenz ist suboptimal. Deine Interpretation massiv daneben. Wie immer. Geh' in dich. :rose:

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  • Korrekt.

    Ein Kündigungsgrund wäre es damals erst nach der Wiederheirat gewesen. (Ein Grund aus Sicht des Arbeitgebers.)

    Lies Den Brief des Bischofs von Essen an die Mitarbeiter
    Dann verstehst du, worum es geht.

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    Dann verstehst du, worum es geht.

    Ja, verstehe ich schon.

    Aber ich finde es gut, dass die kirchlichen Arbeitgeber inzwischen arbeitsrechtlich in der Realität angekommen sind, was die sexuelle Orientierung und Scheidung/Wiederheirat angeht.


    IMHO war aber früher eine zivile Wiederheirat nach der Scheidung von der Kirche als Arbeitgeber arbeitsrechtlich ausgeschlossen. Die reine Trennung reichte nicht, da auch nach einer Trennung aus kirchlicher Sicht die Ehe noch Bestand hatte.

  • Korrektur:

    Die Neue Grundordnung wurde - endlich! -zum 03.04.2023 in Kraft gesetzt.

    Daher sind die von mir geäußerten Befürchtungen - sofern sich alle an die neue Regelung halten - obsolet.


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  • IMHO war aber früher eine zivile Wiederheirat nach der Scheidung von der Kirche als Arbeitgeber arbeitsrechtlich ausgeschlossen. Die reine Trennung reichte nicht, da auch nach einer Trennung aus kirchlicher Sicht die Ehe noch Bestand hatte.

    Im Prinzip hast du Recht - jedoch nur, solange man/frau wie ein Mönch/Nonne lebte. Eine neue eheähnliche Lebensgemeinschaft wäre ein Kündigungsgrund gewesen - auch ohne Trauung. Man glaubt es kaum - aber das galt noch 23 Jahre lang auch noch im 21. Jahrhundert.

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    Im Prinzip hast du Recht - jedoch nur, solange man/frau wie ein Mönch/Nonne lebte. Eine neue eheähnliche Lebensgemeinschaft wäre ein Kündigungsgrund gewesen - auch ohne Trauung. Man glaubt es kaum - aber das galt noch 23 Jahre lang auch noch im 21. Jahrhundert.

    Ja, sage ich ja. Zumindest fast. (Der Punkt mit der "wilden Ehe" als Kündigungsgrund ist mir neu. Möchte ich aber nicht ausschließen.)

    Korrekt.

    Ein Kündigungsgrund wäre es damals erst nach der Wiederheirat gewesen. (Ein Grund aus Sicht des Arbeitgebers.)

  • Antimon:

    ich darf mir also nicht denken, was er meint.

    Du darfst aber eine "grobe Vorstellung" haben und deswegen am Shitstorm teilnehmen.


    Keine weiteren Fragen. ;)

    Ich bin mir sehr sicher, dass ich mit meinem Gedanken erheblich näher dran bin als du. Aber erklär doch mal: Wie trägt man denn Homosexualität wie die Monstranz vor sich her? Denken darfst du alles, ich schrieb mit keiner Silbe, dass nicht. Ich schrieb nur, dass deine Interpretation für den Sachverhalt unerheblich ist, solange sich die fragliche Person nicht selbst erklärt. Weiterhin blieb ich mit meiner eigenen Vorstellung aber ganz brav im Konjunktiv, du hingegen nicht. Sprache ist doch was Schönes!

  • Nochmal zur Monstranz - nachdem der Begriff wohl falsch interpretiert wird.

    In der katholischen Kirche musste man als kirchlicher Arbeitnehmer seine Homosexualität verstecken. Wer sie offen gelebt hat, musste - auch noch bis ins 21.Jahrhundert - mit einer Kündigung rechnen, wie auch in dem Brief des Bischofs von Essen sehr deutlich formuliert wird.

    In unserer Gegend wird die "Monstranz" bei Prozessionen als Zeichen des Glaubens offen gezeigt. Divers lebende Menschen durften ihre sexuelle Orientierung (als kirchliche Arbeitnehmer) nicht offen zeigen.

    <edit - nach Hinweis des Moderators>
    Mein Hinweis auf die Grundordnung des Arbeitsrechts in der katholischen Kirche war aus dem Wissen aus meiner Tätigkeit erfolgt.
    Die Grundordnung des Arbeitsrechts wurde endlich!! im Jahr 2023 reformiert - was mir entgangen war. Seitdem dürfen die sexuelle Orientierung und persönlichen Lebensumstände nicht mehr als Kündigungsgrund verwendet werden. Ob sich das in den eineinhalb Jahren jedoch überall herumgesprochen hat, darf man - wie man an mir sieht - durchaus bezweifelt werden. </edit>

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    Einmal editiert, zuletzt von Wolfgang Autenrieth ()

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    Ich bin mir sehr sicher, dass ich mit meinem Gedanken erheblich näher dran bin als du.

    Wenn du meinst.


    Okay, du schriebst: "es ist irrelevant, was ich denke". Auch nicht wirklich besser. ;)


    Konjunktiv: ich fand den Shitstorm und die Forderung nach einer Sperre schon ziemlich direkt. Da hilft dir auch der Konjunktiv als Deckung nicht.

    ;)

  • die Forderung nach einer Sperre schon ziemlich direkt

    Ja, die war auch sehr direkt und ernst gemeint, die Ausdrucksweise ist in dem Kontext eine Frechheit und Herabwürdigung homosexueller Personen. Schreibe ich als queere Person.


    Du schuldest mir noch eine Antwort:


    Aber erklär doch mal: Wie trägt man denn Homosexualität wie die Monstranz vor sich her?

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