Abwarten ob wirklich ein Brief vom Anwalt kommt oder es nur ein Einschüchterungsversuch war.
Ich fürchte, das möchte die Schulaufsicht nicht hören.
Abwarten ob wirklich ein Brief vom Anwalt kommt oder es nur ein Einschüchterungsversuch war.
Ich fürchte, das möchte die Schulaufsicht nicht hören.
Ich fürchte, das möchte die Schulaufsicht nicht hören.
Bei uns in NRW gibt es für angehende Schulleitungen ja ein Assessment Center, in dem auch die Streßresistenz und die Zeitökonomie der Probanden getestet wird und da wäre das zeitökonomisch die optimale Lösung.
a) Mich bei den Eltern für die Vorab-Information bedanken.
b) Den Klassenlehrer informieren.
c) Nach Info an den Klassenlehrer den Eltern ein Gesprächsangebot machen
d) Kurzinfo ans Schulamt, damit die von der Situation schon Kenntnis haben.
Und (falls der Fall bei mir in NRW wäre) explizit die Eltern darauf hinweisen, dass anwaltliches Vorgehen gegen eine Schulformempfehlung in NRW nicht nötig ist, da die Empfehlung eh nicht bindend und damit auch kein Ausschlusskriterium ist.
(Es einfach ignorieren ist aber nicht sinnvoll. )
Und dann ... abwarten ob ein Gesprächswunsch der Eltern oder das anwaltliche Schreiben kommt.
a) Mich bei den Eltern für die Vorab-Information bedanken.
b) Den Klassenlehrer informieren.
c) Nach Info an den Klassenlehrer den Eltern ein Gesprächsangebot machen
d) Kurzinfo ans Schulamt, damit die von der Situation schon Kenntnis haben.
In meinem Bundesland wäre das erwartete Vorgehen ähnlich.
b) bei uns noch besser: Mit dem Klassenlehrer Rücksprache halten, Empfehlung nochmal kurz erläutern lassen, damit SL auf aktuellem Stand ist, Klassenleiter fragen, ob es beim Übergangsgespräch mit den Eltern Differenzen gab. (Hier gibt es noch ein Kompetenzraster, um das es manchmal Diskussionen gibt.)
Bei uns ist die Empfehlung ebenfalls an Noten gebunden. Allerdings gibt es hier einen Schulplatzmangel und Eltern, die geklagt haben, haben häufig einen Platz an ihrer Wunschschule bekommen. Das liegt aber eher am Auswahlverfahren der aufnehmenden Schulen.
Alles anzeigenAlso in Brandenburg wird eine eigene Schulstunde beurteilt, dann wiederum beurteilt man selbst eine Schulstunde mit entsprechenden Feedback.
Danach steht noch ein Colloquium an, in welchem Fragen an den Kandidaten gestellt werden.
Da würde mich interessieren, worauf da häufig eingegangen wird oder wie Beispielfragen aussehen.
Ganz herzlichen Dank für jeden Tipp
Du vergisst mich die Vorstellung und das Votum der schulkonferenz.
Beim Kolloquium:
Schulrecht und Personalwechsel hauptsächlich; ab und an (je nach Schulrat) noch wie man mit dem Schulträger umgeht, welche Aufgaben per Gesetz Schulleitungen haben und ab und an fallbeispiele. Nie verkehrt ist die Antwort oder beifügung von „in enger Absprache mit dem Schulamt“ bei den Antworten.
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