Klassen-/Lehrer-Relation

  • Ich habe gar nicht abgestimmt. Von "Natur" aus kommen bei uns in der Regel schon mal 3 Lehrer auf eine Klasse:

    Die Klassenlehrerin mit fast allen Fächern, die WG- Lehrerin (WG darf eine Grundschulkraft in Bayern gar nicht unterrichten), ein Religions- oder Ethiklehrer, differenziert je nach Religionszugehörigkeit oder nicht.

    Zusätzlich differenziert bei manchen Klassen die Förderlehrerin und Englisch kann in 3/4 auch nicht jeder unterrichten. Sport (Musik) wird häufiger an andere abgegeben. Aus stundenplantechnischen Gründen wird häufig mit Förderunterricht und Kunst jongliert. In gewisse Fächer grätschen die LAAs. Wer nicht mehr aus familienpolitischen Gründen oder anderen Gegebenheiten reduzieren kann, muss seit ein paar Jahren so oder so eine Mindeststundenzahl unterrichten - ich glaube, es sind 21 Stunden. Damit kommt man bei einer Klassenführung ziemlich weit.

    Wer Spezialfächer wie Religion und Englisch hat, wird öft einmal zu seinem Leidwesen aus seiner Klasse herausgezogen und andere unterrichten Fächer in seiner Klasse, die er gerne selbst dort unterrichtet hätte.

  • Die Stunden stehen doch im Stundenplan, warum weiß man sie nicht?

    Entlastungsstunden werden in der Konferenz benannt, die sind also auch bekannt.

    So ist das bei uns auch. Der Konvent stimmt sogar über den diesbezüglichen Vorschlag der Schulleitung ab. Ich finde es wirklich interessant zu lesen, wie gross die Unterschiede von einem Schulhaus zum nächsten sind und wie häufig die pauschalen Aussagen von wegen dieses und jenes ginge so und so aber nicht, dann eben doch offensichtlich nicht zutreffend sind. So erlebe ich das auch in den Diskussionen im Vorstand der Gewerkschaft. Man meint also, nur weil das an der eigenen Schule immer schon so ist, müsste es irgendeine Verordnung geben, die das so vorschreibt. Dann unterhält man sich mit der Kollegin vom anderen Gymnasium im gleichen Kanton und stellt fest ... aha, die machen das aber ganz anders. Scheint also doch keine Verordnung zu geben. Man guckt in die Sammlung der Verordnungen und siehe da, da steht auch einfach wirklich gar nichts.

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    Die Stunden stehen doch im Stundenplan, warum weiß man sie nicht?

    Entlastungsstunden werden in der Konferenz benannt, die sind also auch bekannt.

    - weil die Abstimmung eeeeeeeeeeewig her ist (oder nie passiert ist) und deswegen nicht wirklich öffentlich ist (ja, ich weiß, müsste man ansprechen und neu abstimmen lassen.)

    - weil ich als normale Kollegin nicht unbedingt weiß, wer schwerbehindert ist und dafür eine Entlastung erhält (ich habe in den letzten Jahren von einzelnen Fällen im Kollegium erfahren - durch Freundschaft -, da bin ich 100% sicher, dass die Hälfte des Kollegiums es nicht weiß und ich von anderen Kolleg*innen widerum nichts weiß.)

  • Es ging doch um eine Abstimmung hinsichtlich Grundschulen.

    Die sind 1-4-zügig, mag sein, dass es irgendwo auch noch größere Systeme gibt.


    Schwierig wird es wegen der Teilzeitkräfte und unterschiedlicher Umsetzung der Inklusion,

    dazu gibt es Förderlehrer:innen in BY, die vermutlich als Lehrkräfte gelten, zumal sie reguläre Unterrichtsfächer eigenständig übernehmen,

    Referendar:innen, die weniger als ein halbes Deputat abdecken,

    und verschiedene Vertretungsregelungen in den BL, eher mit anderem Personal, in NDS heißen sie pädagogische Mitarbeiter:innen, haben einen Stundenpool und werden zu nicht-lehrendem Personal gezählt, weil sie beaufsichtigen sollen, nicht aber unterrichten. In Berlin gibt es dagegen wohl ganztägig Erzieher:innen in den Schulen, die für Beaufsichtigung zur Verfügung stehen.

    Ganztag und Quoten dazu, wie viele Stunden darin durch Lehrkräfte übernommen werden, müssten auch bedacht werden.

    Entlastungsstunden sind in den Grundschulen (in NDS) so rar, dass man sie vernachlässigen kann, die SL hat selbst in zweizügigen GS noch ein Deputat, das eine Klassenleitung möglich (und je nach Versorgung auch nötig) macht.


    Ich habe es so verstanden, dass es um einen einfachen Überblick gehen soll.

    Da ist es doch bei 8 oder auch 16 Klassen noch zu überblicken, was passiert, wenn eine Lehrkraft fehlt.

    Hat man mehr als 1 Lehrperson pro Klasse, kann man darüber eine Vertretung regeln, hat man sie nicht, ist niemand abkömmlich für die fehlende Lehrkraft und man muss jedes Mal jonglieren, SL gehen in Klassen, Klassen werden zusammengelegt, Klassen werden gleichzeitig auf dem Schulhof/in der Turnhalle beaufsichtigen, es sei denn, es steht zusätzliches Personal für die Aufsicht bereit.

    Aber auch das weiß ich doch als Lehrkraft, weil es mich oder meine Klasse betrifft.

    Wer übernimmt denn eure Klassen, wenn ihr krank oder zur FoBi seid?

    Und wer begleitet den Ausflug, zusätzlich zu euch als Lehrkraft?


    Wenn es um Ausflüge geht, hat man eine Lehrkraft pro Klasse oder sind dann weitere Lehrkräfte übrig, die mitfahren und unterstützen können?

    Möglich sind dann noch andere Begleitpersonen, die nicht zu den Lehrkräften der Schule gehören.

  • Die Lehrkräfte für Werken sind Fachlehrer. Sie haben eine Fachlehrerausbildung, können auch Hauswirtschaft geben und bis Klasse 10 eingesetzt werden. Sie verdienen weniger als die grundständigen Lehrer, sie können auch nicht als Klassenlehrkräfte tätig sein. Man kann die Ausbildung nach der mittleren Reife beginnen.

    Jetzt hat man die Ausbildung etwas umbenannt, nennt sich jetzt Ernährung und Gestaltung. Außerdem hat man das Spektrum der Fachlehrer erweitert.

    Hier findest du mehr über diese Schiene der Fachlehrer:

    https://www.lehrer-werden.bayern/fach-und-foerderlehrkraefte


    Und hier speziell den Unterpunkt Fachlehrer:

    https://www.lehrer-werden.baye…allgemeinbildende-schulen

  • (WG darf eine Grundschulkraft in Bayern gar nicht unterrichten), ein Religions- oder Ethiklehrer, differenziert je nach Religionszugehörigkeit oder nicht.


    Wer nicht mehr aus familienpolitischen Gründen oder anderen Gegebenheiten reduzieren kann, muss seit ein paar Jahren so oder so eine Mindeststundenzahl unterrichten - ich glaube, es sind 21 Stunden.

    WG darf ein Klassenlehrer in Klasse 1 und 2 schon selbst unterrichten.

    Religion darf man aber nur mit Vocatio / Missio (oder so ähnlich) unterrichten. Für Schwimmen braucht man eine Pflichtfortbildung.


    Ach ja, und arbeitsmarktpolitische Teilzeit, da ist die Mindeststundenzahl in Bayern für Grundschulen mittlerweile bei 24. Quasi fast Vollzeit.

  • WG darf ein Klassenlehrer in Klasse 1 und 2 schon selbst unterrichten.

    Stimmt, das scheint jetzt neu zu sein im Zuge dieser Zusammenfassung der Fächer um mehr Zeit für die Hauptfächer zu haben. Habe ich nochmals nachgelesen, nennt sich Pisa- Offensive.

    Vorher kenne ich es so, wie ich es ursprünglich geschrieben hatte. Die ganzen Jahre hat in den Schulen in Bayern, wo ich war, nie jemand außer den Fachlehrern WG unterrichtet, auch in 1/2 nicht.

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