Auf A14 für eine Versetzung verzichten in NDS

  • Liebes Forum,


    in meiner letzten artverwandten Frage habe ich schon viele gute Hinweise für Niedersachsen erhalten.


    Jetzt interessiert mich vor allem noch der Punkt, ob ich auf meine A14 „ganz simpel“ verzichten kann, wenn ich mit A13 an eine andere Schulform versetzt werden möchte, da die Chancen dann höher sind.


    Alternative wäre sonst vorab auf die Beförderung nach A14 zu verzichten (bin in der Erprobungszeit).


    Vielleicht ist bei beiden Varianten ja die Chance gleich, weil man ohne Probleme von A14 auf A13 zurück kommen kann.


    Ich habe bisher niemanden gesprochen, der hier vielleicht auch schon aus eigener Erfahrung berichten kann, kommt wohl nicht so häufig vor.


    Vielen Dank für eure Beiträge!

  • Wie das schon geschrieben: du kannst im Versetzungsantrag angeben, dass du im Falle einer Versetzung auf A14 verzichtest und einer Rückstufung zum Studienrat/-rätin mit der amtsbezogenen Besoldung zustimmst. Vorher schon darauf zu verzichten bringt dir keinen zusätzlichen Vorteil.

    Formal bist du aktuell noch gar nicht A14, hochgestuft wirst du in Niedersachsen erst mit dem Ende der Probezeit. Das sollte im Antrag aber keine Unterschied machen.

  • Alternative wäre sonst vorab auf die Beförderung nach A14 zu verzichten (bin in der Erprobungszeit).

    Das ist nicht nötig, du kannst später tatsächlich auch unter der Bedingung der freiwilligen Rückstufung versetzt werden. Ein solcher Fall ist mir persönlich bekannt.

  • Liebes Forum, jetzt ist ein halbes Jahr Zeit verstrichen und ich überlege nun mit A14 an eine andere Schulform zu wechseln. (Bisher Gymnasium - Niedersachsen)


    Der Weg zur IGS wäre mir nun klar. Was passiert denn bei einer erfolgreichen Bewerbung auf eine Fachleitungsposition an einer OBS (natürlich mit Gymnasialteil)? Diese wird als 13Z ausgeschrieben (Konrektor als Fachleitung, A13 mit Amtszulage seit der A12-A13-Anhebung). Jetzt bin ich aber Gymnasiallehrer, mit welchem Amtstitel würde ich denn dann diese Stelle einnehmen? Ich darf ja als Gym-Lehrer an der OBS arbeiten. Gibt es hierzu rechtliche Fundstellen oder Erfahrungen aus der Praxis?


    Danke im Voraus!

  • Klär mich auf: Was ist "OBS"?

    Wichtig zu lernen vor allem ist Einverständnis. (B. Brecht)


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Diese wird als 13Z ausgeschrieben (Konrektor als Fachleitung, A13 mit Amtszulage seit der A12-A13-Anhebung). Jetzt bin ich aber Gymnasiallehrer, mit welchem Amtstitel würde ich denn dann diese Stelle einnehmen? Ich darf ja als Gym-Lehrer an der OBS arbeiten. Gibt es hierzu rechtliche Fundstellen oder Erfahrungen aus der Praxis?

    Mal abgesehen davon, dass ich es sehr befremdlich finde, einen Namen eines aktiven Forenmitglieds einfach zu kopieren, kurz zur Frage:

    Wenn du dich auf eine A13Z-Stelle erfolgreich bewirbst und dir diese übertragen wird, dann erhälst du daraus auch Bezüge nach A13Z (mit hoher Sicherheit dann entsprechend deiner Laufbahn weiterhin als Studienrat).

    Klär mich auf: Was ist "OBS"?

    Gemeint sind "Oberschulen". So nennt sich in NDS die Zusammenfassung von Haupt- und Realschule. In anderen Bundesländern ist das als Realschule, Sekundarschule, Mittelschule usw. bekannt.

  • Danke Seph für die Antwort.

    Sorry, mein alter Account war nicht mehr aktiv, daher durfte ich diesen neu anlegen, sonst wäre der Benutzername ja auch bereits vergeben gewesen.

    Heißt das also folgendes: als Studienrat an einer OBS erhalte ich ohne Fachleitungsstelle A13Z als Studienrat und mit der höherwertigen Stelle ebenfalls A13Z als Studienrat? Das hatte bei mir diese Frage aufgeworfen…

    • Neu
    • Offizieller Beitrag

    <Mod-Modus>


    Nur zur Klärung:


    Sorry, mein alter Account war nicht mehr aktiv: ==> Natürlich ist dein alter Account noch aktiv.

    Sonst wäre der Benutzername ja auch bereits vergeben gewesen: ==> dein alter Account war platipus, dein neuer ist platypus


    Grüße,


    kl. gr. Frosch, Moderator

  • Heißt das also folgendes: als Studienrat an einer OBS erhalte ich ohne Fachleitungsstelle A13Z als Studienrat und mit der höherwertigen Stelle ebenfalls A13Z als Studienrat? Das hatte bei mir diese Frage aufgeworfen…

    Ja, genau :) Zur Einordnung: auch an den Gymnasien sind die Fachobleute bei weitem nicht immer Oberstudienräte. Es kann allerdings sein, dass mit der Stelle eine gewisse Anzahl von Abminderungsstunden einhergehen.

  • Außer in NDS ;)

    Nein, auch in NDS sind Fachobleute bei weitem nicht immer Oberstudienräte, sondern oftmals schlicht Studienräte, die dafür bestenfalls etwas Entlastung erhalten. Andersherum wird ein Schuh daraus: die möglichen A14-Stellen werden häufig - aber auch das nicht immer - in Kombination mit einer Fachobschaft ausgeschrieben.

  • Nein, auch in NDS sind Fachobleute bei weitem nicht immer Oberstudienräte, sondern oftmals schlicht Studienräte, die dafür bestenfalls etwas Entlastung erhalten. Andersherum wird ein Schuh daraus: die möglichen A14-Stellen werden häufig - aber auch das nicht immer - in Kombination mit einer Fachobschaft ausgeschrieben.

    Ich weiß doch. Das war eine Anspielung an den Kollegen mit der unsäglichen B-Bewertung :)

  • Habe es auch gerade in der Gesetzesgrundlage gefunden: als Studienrat an einer Oberschule erhält man A13 zzgl. allgemeiner Stellenzulage und als Studienrat in der Funktion eines Fachgruppenleiters gibt es A13 zzgl. Amtszulage. Diese ist ca. doppelt so hoch wie die reguläre Stellenzulage, jedoch immer noch erheblich geringer als A14.


    Ist die Frage ob sich das für das Plus an Arbeit lohnt. Wie schätzen denn hier KollegInnen einer OBS die Arbeitsbelastung als Fachleitung ein?

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