Auf A14 für eine Versetzung verzichten in NDS

  • Liebes Forum,


    in meiner letzten artverwandten Frage habe ich schon viele gute Hinweise für Niedersachsen erhalten.


    Jetzt interessiert mich vor allem noch der Punkt, ob ich auf meine A14 „ganz simpel“ verzichten kann, wenn ich mit A13 an eine andere Schulform versetzt werden möchte, da die Chancen dann höher sind.


    Alternative wäre sonst vorab auf die Beförderung nach A14 zu verzichten (bin in der Erprobungszeit).


    Vielleicht ist bei beiden Varianten ja die Chance gleich, weil man ohne Probleme von A14 auf A13 zurück kommen kann.


    Ich habe bisher niemanden gesprochen, der hier vielleicht auch schon aus eigener Erfahrung berichten kann, kommt wohl nicht so häufig vor.


    Vielen Dank für eure Beiträge!

  • Wie das schon geschrieben: du kannst im Versetzungsantrag angeben, dass du im Falle einer Versetzung auf A14 verzichtest und einer Rückstufung zum Studienrat/-rätin mit der amtsbezogenen Besoldung zustimmst. Vorher schon darauf zu verzichten bringt dir keinen zusätzlichen Vorteil.

    Formal bist du aktuell noch gar nicht A14, hochgestuft wirst du in Niedersachsen erst mit dem Ende der Probezeit. Das sollte im Antrag aber keine Unterschied machen.

  • Alternative wäre sonst vorab auf die Beförderung nach A14 zu verzichten (bin in der Erprobungszeit).

    Das ist nicht nötig, du kannst später tatsächlich auch unter der Bedingung der freiwilligen Rückstufung versetzt werden. Ein solcher Fall ist mir persönlich bekannt.

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