Formulierung bei VERENA

  • Hallo in die Runde,

    bei manchen Stellenausschreibungen bei VERENA findet sich die Formulierung "Zulässig sind nur Bewerber, die eine Mindestbeschäftigungsdauer von 6 Monaten gewährleisten können".

    Ich frage mich, wie ich das verstehen soll. Heißt das, dass es keine Kündigungsmöglichkeit gibt, oder hat man an der Schule schlechte Erfahrungen gemacht und alle früheren Vertretungslehrer sind nach 1-2 Monaten abgesprungen? Das würde mir dann zu denken geben...

    Ich wäre dankbar, wenn ihr mir mit Infos weiterhelfen könntet.

  • Hey!


    Ich könnte mir vorstellen, dass es damit zusammenhängt, dass beispielsweise im Mai jemand ins Referendariat geht und die Stelle erst ab Dezember ausgeschrieben ist. Somit würde die Person für eine Vertretungsstelle zwischen Studiumende und Referendariat an dieser Schule nicht infrage kommen, weil sie die sechs Monate nicht gewährleisten kann. Könnte möglicherweise damit zusammenhängen, dass der Klasse, wo der Einsatz angedacht ist, ohnehin schon eine gewisse Menge an Stoff fehlt und man zumindest für ein Halbjahr Kontinuität gewährleisten möchte.


    LG

  • Diese Formulierung setzt aber die gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht außer Kraft, auch nicht das Recht des Arbeitnehmers auf eine fristgerechte Kündigung.

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