Klassenfahrt - Aufsichtspflicht bei "alleine in Kleingruppen die Stadt erkunden" (NRW)

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    Hallihallo!
    Was passiert eigentlich mit Schüler*innen, deren Eltern NICHT unterschrieben haben, dass sie sich in Kleingruppen in einer Stadt bewegen dürfen?
    Dürfte man rein theoretisch die Teilnahme an der Fahrt von einer solchen Unterschrift abhängig machen? (weil zum Beispiel die Stadtrallye nicht gemacht werden kann, die fremdsprachlichen Settings nicht wahrgenommen werden können, usw..)
    und wenn man es nicht darf / nicht tut: hat man als Lehrkraft die Pflicht, besagte Schüler*innen durch genau diese Aktivitäten zu begleiten oder kann man sagen "Pech, ich sitze hier zwei Stunden, du auch" ?
    Mich würde sowohl interessieren, wie ihr das löst / gelöst habt, wie es rechtlich ist.
    Bundesland ist NRW, wo die Teilnahme an den meisten Klassenfahrten Pflicht ist (auch wenn mehrere aus XY-Gründen nicht teilnehmen, andere Baustelle). Mein konkreter Anlass ist aber tatsächlich eine angeblich freiwillige Fahrt (?), das weiß ich nicht so genau.

    Altersgruppe: 8. Klasse aufwärts.
    Vielen Dank im Voraus.

  • Dürfte man rein theoretisch die Teilnahme an der Fahrt von einer solchen Unterschrift abhängig machen?

    Nein, sofern es eine Pflichtfahrt ist.

    Mein konkreter Anlass ist aber tatsächlich eine angeblich freiwillige Fahrt (?), das weiß ich nicht so genau.

    Das ist aber schon entscheidend, ob es eine Angebotsfahrt oder nicht ist. Das sollte ja dem Fahrtenkonzept entnommen werden können.



    Unabhängig davon bin ich mir sowieso unsicher, ob diese Kleingruppenunterschriftsregelung überhaupt irgendeinen Sinn hat. Die Aufsichtspflicht besteht ja weiterhin. Ein permanentes im-Auge-haben ist ja im Rahmen dieser sowieso nicht nötig.

  • Tipp 1: Nicht fahren, dann hat man den Ärger nicht.


    Tipp 2: Herausfinden, warum die Eltern das so entschieden haben. Davon könnte es abhängen, ob die jungen Menschen überhaupt an der Fahrt teilnehmen können.


    Tipp 3: Schau in Eure Fahrtenprogramm. Daraus sollte hervorgehen, wie verpflichtend oder freiwillig diese Fahrt ist.


    Tipp 4: Was auch immer du bezüglich dieser Schülerinnen entscheidest, lässt du die von der Schulleitung abnicken. Die muss die Fahrt genehmigen, dann muss sie wissen, unter welchen Bedingungen. Falls sie die Fahrt schon genehmigt hat, muss sie wissen, wenn sich die Bedingungen ändern.


    Abschließender Tipp: Nicht fahren, dann hat man den Ärger nicht.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Alles machbar. SCNR

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  • Ich finde, du musst zwei Fragen ganz schnell klären.

    1. Ist die Fahrt eine Angebotsfahrt oder verpflichtend für eine bestimmte Schülergruppe deine Beschreibung „ab achte Klasse aufwärts“ klingt eher wie eine Angebotsfahrt. Daraus ergibt sich

    2. Gehören die Angebote in kleinen Gruppen und fremdsprachlichen Settings zum Charakter der Fahrt?

    Bei einer Angebotsfahrt und der Antwort ja auf die Frage zwei sollten Schülerinnen, deren Eltern keine entsprechende Einwilligung geben, nicht mitfahren.

    Es könnte alles so einfach sein - ist es aber nicht.

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    Es ist ein theoretischer Thread (aus existierendem, schon (un)geklärtem Anlass).

    Ich habe mich gefragt, ob man eben die Teilnahme an der Zusage hätte knüpfen dürfen. Und wie ich es bei einer zukünftigen Fahrt haben möchte (eben nur mit dieser Erlaubnis).

    Klar werden die SuS auch ‚freie Zeit‘ haben aber AUCH Aufgaben in einem Feld haben, das ich nicht dauerhaft im Blick habennkann.


    „8. Kl aufwärts“ weil es für mich die natürlich Grenze ist, wo ich es verantwortbar finde, 3er Gruppen zu bilden und ‚loszulassen‘.

  • Warum unterschreiben Eltern nicht? Meiner Erfahrung nach sind es eher deren Kinder, die vergessen, den Zettel unterschreiben zu lassen. (Auch nach der zweiten, dritten, vierten Erinnerung.)


    Da hat es in der Vergangenheit bereits geholfen, den SuS in Aussicht zu stellen, dass sie zwar mitmüssen, aber eben immer in der Nähe der Lehrkraft sein müssen. Keine Freizeit (die sich SuS auch neben der Aufgabenerledigung immer nehmen), keine Chance, nebenbei ein Eis o.ä. zu kaufen. Nur ganz viel Langeweile. Das hat bisher fast alle SuS motiviert, sich das auf die Hand zu schreiben, sich einen Wecker am Handy zu stellen, um die Unterschrift zu Hause nicht zu vergessen.

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    Warum unterschreiben Eltern nicht? Meiner Erfahrung nach sind es eher deren Kinder, die vergessen, den Zettel unterschreiben zu lassen. (Auch nach der zweiten, dritten, vierten Erinnerung.)

    niemals im Leben habe ich Eltiefe, wo man nur ‚ja‘ ankreuen kann. Es ist mir nicht fälschungsicher und ich habe auch keine Garantie, dass die Eltern überhaupt Kenntnis davon hatten.

    Die Eltern unterschreiben also - bei mir - immer ja oder nein, und das bei jedem einzelnen abgefragten Punkt.

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