Hallihallo!
Was passiert eigentlich mit Schüler*innen, deren Eltern NICHT unterschrieben haben, dass sie sich in Kleingruppen in einer Stadt bewegen dürfen?
Dürfte man rein theoretisch die Teilnahme an der Fahrt von einer solchen Unterschrift abhängig machen? (weil zum Beispiel die Stadtrallye nicht gemacht werden kann, die fremdsprachlichen Settings nicht wahrgenommen werden können, usw..)
und wenn man es nicht darf / nicht tut: hat man als Lehrkraft die Pflicht, besagte Schüler*innen durch genau diese Aktivitäten zu begleiten oder kann man sagen "Pech, ich sitze hier zwei Stunden, du auch" ?
Mich würde sowohl interessieren, wie ihr das löst / gelöst habt, wie es rechtlich ist.
Bundesland ist NRW, wo die Teilnahme an den meisten Klassenfahrten Pflicht ist (auch wenn mehrere aus XY-Gründen nicht teilnehmen, andere Baustelle). Mein konkreter Anlass ist aber tatsächlich eine angeblich freiwillige Fahrt (?), das weiß ich nicht so genau.
Altersgruppe: 8. Klasse aufwärts.
Vielen Dank im Voraus.