Kann man bei einer Bewerbung auf eine A14 Stelle seine Verbeamtung verlieren?

  • Hallo zusammen,

    ich arbeite als Studienrat (A13) an einer Gesamtschule in NRW. Ich bin eigentlich an einer guten Gesamtschule, was die Schülerschaft anbelangt. Daher liebe ich das Unterrichten und die Arbeit mit meinen Schülern. Aber: Ich fühle mich an meiner Schule trotzdem nicht wohl, da meine Schulleitung überhaupt nicht meine Einstellungen teilt und mich daher ablehnt. Beispielsweise bin ich in einigen Bereichen engangiert und erfahre dafür keinerlei Anerkennung. Hier möchte ich jetzt nicht ins Detail gehen. Jedenfalls hängt der Streit mit meiner Schulleitung auch damit zusammen, dass ich mit dem "System Gesamtschule" nicht so einverstanden bin - Dies hat sich im Laufe meiner Arbeit an der Gesamtschule ergeben. Ich möchte also die Schule verlassen. Dies möchte ich nicht über eine Versetzung versuchen, da ich auf Grund meiner Fächerkombi die nächsten 5 Jahre nicht seitens der Schulleitung dafür freigestellt werden würde. Ich möchte mich also an einem Gymnasium für eine A14 Stelle bewerben, sodass ich durch eine Beförderung die Schule verlassen kann. Ich habe auch Kontakt zu einem Gymnasium, das daran interessiert ist.

    Meine Befürchtung ist jetzt allerdings, dass mein Schulleiter durch diese Aktion wütend wird und mir ein sehr schlechtes Gutachten geben würde (Leider ist er sehr subjektiv nicht professionell) Stimmt es, dass man mindestens ein 4-Punkte-Gutachten benötigt, um eine A-14-Stelle zu erlangen?

    Darüber hinaus frage ich mich: Könnte ich bei einer sehr schlechten Beurteilung meinen Beamtenstatus verlieren? (ähnlich wie bei einer Revision für die Verbeamtung auf Lebenszeit, wo man für "nicht geeignet" erklärt werden kann).


    Liebe Grüße

  • Meine Befürchtung ist jetzt allerdings, dass mein Schulleiter durch diese Aktion wütend wird und mir ein sehr schlechtes Gutachten geben würde (Leider ist er sehr subjektiv nicht professionell) Stimmt es, dass man mindestens ein 4-Punkte-Gutachten benötigt, um eine A-14-Stelle zu erlangen?

    Du musst dich halt mit deiner Bewerbung gegen andere Mitbewerber durchsetzen. Dafür ist eine sehr gute Beurteilung hilfreicher als eine ausreichende Beurteilung.

    Darüber hinaus frage ich mich: Könnte ich bei einer sehr schlechten Beurteilung meinen Beamtenstatus verlieren? (ähnlich wie bei einer Revision für die Verbeamtung auf Lebenszeit, wo man für "nicht geeignet" erklärt werden kann).

    Nein, keine Sorge. Dafür muss sehr viel mehr passieren als eine nicht optimale Beurteilung zu erhalten.

  • Deinen Beamtenstatus verlierst du durch eine schlechte Beurteilung auf keinen Fall.

    In Niedersachsen nimmt gar nicht der Schulleiter die Bewertung vor, sondern der schulfachliche Dezernent der Schulbehörde. Der Schulleiter gibt nicht mal eine Empfehlung ab. Er ist an dem Bewerbungsverfahren streng genommen gar nicht beteiligt. Falls du wirklich arge Bedenken hast, lass dich vom Bezirkspersonalrat beraten. Das erfährt deine Schule nicht.

  • In Niedersachsen nimmt gar nicht der Schulleiter die Bewertung vor, sondern der schulfachliche Dezernent der Schulbehörde. Der Schulleiter gibt nicht mal eine Empfehlung ab. Er ist an dem Bewerbungsverfahren streng genommen gar nicht beteiligt.

    Das mag für Stellen in der (erweiterten) Schulleitung gelten, nicht jedoch für A14-Stellen an den Gymnasien.

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