Ist irgendwo eine Elternmitwirkung für die außerunterrichtlichen Betreuungsangebote der Offenen Ganztagsschulen geregelt?
Ich finde nichts zu Eltervertretern, Gremien, Mitbrstimmungsrechten etc. Ich frage für NRW, würde interessehalber aber auch die Regelungen in anderen Bundesländern kennenlernen.