Vertretungslehrer in NRW während des Studiums

  • [...]Seit deinem ersten Post versuchst du irgendwie zu rechtfertigen, das ein Student/Tarifbeschäftiger ein Recht hat weniger hochwertigen Unterricht zu halten, weil er zu schlecht eingestuft ist, [..]

    Für mich liest sich die Argumentation so, dass das Land den Studenten einstellt, und ihn wohlwissend, dass sein Unterricht wegen der fehlenden Qualifikation in der vorgegebenen Zeit in der Regel nur geringe Qualität haben wird, entsprechend der geringeren Qualifikation auch niedriger einstuft und bezahlt. Die Arbeit muss dann wie bei jedem Kollegen so gut ausgeführt werden, wie es in der vereinbarten Zeit möglich ist.

    Absichtlich schlecht oder weniger als vereinbart darf kein Kollege arbeiten. Kontrolliert wird es aber momentan nicht.

  • Seit deinem ersten Post versuchst du irgendwie zu rechtfertigen, das ein Student/Tarifbeschäftiger ein Recht hat weniger hochwertigen Unterricht zu halten, weil er zu schlecht eingestuft ist

    Ich glaube, dass ist ein Missverständnis.

    Ich drücke es noch Mal anders aus.

    Wenn ich einen hälftigen Arbeitsvertrag habe, dann schulde ich meinem Arbeitgeber rund 20,5 Arbeitsstunden die Woche. Dies ist unabhängig von der Entgeltgruppe.

    Nur derjenige, der die höhere Entgeltgruppe hat ist gemeinhin besser ausgebildet. Nicht unbedingt didaktisch, aber wenn ich in einer Klasse die Lösung einer gemischtquadratischen Gleichung erörtern soll, kann ich das aus dem Stehgreif heraus. Bin ich nur Abiturient, muss ich vielleicht hier sogar nochmal ansetzen und mich selber noch Mal schlau machen, während ich die Zeit für didaktische Feinheiten nutzen kann. Es wird indes arbeitsrechtlich nicht vom Studenten erwartet, dass er diese Zeit nacharbeitet und das ohne Vergütung. Also bleibt dem Abiturienten weniger Vorbereitungszeit. Ergo weniger Qualität.

    Wer das anders sieht, der hat die Grundlagen vom Arbeits- und Tarifrecht noch nicht verinnerlicht und hat die Bodenhaftung gegenüber Menschen die Nebentätigkeiten versehen vollkommen verloren.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Ich glaube es kommt noch ein Aspekt hinzu. bei dem sich bei näherer Betrachtung der Arbeitgeber einen ziemlich schlanken Fuss macht.

    Bei der Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9 (Sek 1) oder in die Entgeltgruppe 10 (Sek 2) handelt es sich um die niedrigste Bezahlung für Lehrkräfte die die LEgO anbietet. Ab 10 respektive 11 für die Sek 2 beginnen dann die Entgeltgruppen für Menschen mit einem Bachelor oder andersartigen FH- oder Uni Abschluss. Erst ab hier kann ich beim Bewerber autodidaktische Fertigkeiten voraussetzen. Für Menschen mit lediglich einem Reifezeugnis und ggf. einem Ausbildungsberuf kann ich das nicht unbedingt. Hier ist also der Arbeitgeber in der Verpflchung eien neuen Mitarbeiter hinreichend einzuarbeiten. So zumindest überall in der "normalen" Welt.


    Hier beginnt ein ganz großes Pflichtversäumnis unserer Arbeitgeber. Ich beobachte leider allzu häufig, dass die Einarbeitung der Gestalt erfolgt, dass man sagt "Hier ist das Biobuch der Klasse acht, gucken Sie mal die und die Themen." Klassenraum auf, Vertretungslehrer reingeschubst Tür zu. Kommt jetzt die neu eingestellte LK nicht innerhalb von 45 Minuten heulend raus gelaufen und auch nicht die Schüler, dann ist alles in Ordnung.


    Ich kann mich da noch an eine Kollegin erinnern, die hat ganz interessante Themen mit ihren SuS gemacht. Leider blieb der schulinterne Lehrplan für das komplette Schuljahr unbearbeitet. Ergo konnte ich, als ich die Klasse zwei Jahre später übernommen habe erstmal mit dem alten LP anfangen. Der Klasse fehlte dann praktisch ein ganzes Jahr. Denn diese Vertretungs LK werden ja nich nur für sechs Wochen Krankheitsvertretung eingesetzt, sondern haben häufig auch Verträge de komplett über zwei Jahre Elternzeit gehen. Niemand bringt ihnen in dieser Zeit die Grundlagen zum Schulrecht bei. Niemand erkärt Ihnen die Grundlagen der Benotung. Und das ist nicht nur in Nebenfächern so, sondern auch bei Hauptfächern.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Und wieso wird es das dann immer? Und wieso wird hier sogar empfohlen oder es als unausweichlich gesehen, dass man es umgehen muss?

    Man darf in NRW 3 Stunden pro Monat zusätzlich verplant werden. Wer mehr macht, sollte das verweigern bzw auf Anordnung von Mehrarbeit bestehen. Teilzeitkräfte dürfen genau null Stunden mehr machen. Es gibt einfach zu viele Sl, die das einfach machen und zu viele KuK, die ihre Rechte nicht kennen.

  • Man darf in NRW 3 Stunden pro Monat zusätzlich verplant werden. Wer mehr macht, sollte das verweigern bzw auf Anordnung von Mehrarbeit bestehen. Teilzeitkräfte dürfen genau null Stunden mehr machen. Es gibt einfach zu viele Sl, die das einfach machen und zu viele KuK, die ihre Rechte nicht kennen.

    Teilzeitkräfte dürfen auch Mehrarbeit leisten, wenn sie denn angeordnet ist. Keine Mehrarbeit dürfen befristet Beschäftigte leisten.


    Ansonsten stimme ich dir vollumfänglich zu.

  • Teilzeitkräfte dürfen auch Mehrarbeit leisten, wenn sie denn angeordnet ist. Keine Mehrarbeit dürfen befristet Beschäftigte leisten.


    Ansonsten stimme ich dir vollumfänglich zu.

    Ja, die Anordnung muss auch bei Vollzeitkräften ab der dritten Stunde sein. Nur dann wird sie ab der ersten bezahlt. Das ist bei Teilzeit nicht so, da wird jede Stunde bezahlt, aber sie muss auch angeordnet werden.

  • wobei der Antrag im Vertretungsplan ja die Anordnung ist, oder?

    Also, bei uns muss das durch die Schulleiterin schriftlich angeordnet werden. Eventuell reicht da schon der VPlan, da bin ich überfragt. Wir haben jedoch die Regel: nicht mehr als 3 Stunden und alles drüber wird nicht gemacht oder eben beantragt. Das geht aber zB auch nur, wenn nicht zur andere Lehrkräfte bereits frei haben weil Klassen weg sind. Das musste sich bei uns auch erstmal einpendeln, da waren KuK, die nur noch 3 Stunden hatten und den Rest der Zeit gemütlich zuhause saßen.

  • Also, bei uns muss das durch die Schulleiterin schriftlich angeordnet werden. Eventuell reicht da schon der VPlan, da bin ich überfragt.

    Das hieße im Zweifel ja, dass der Vertretungsplan nur ein Vorschlag ist, an den sich niemand gebunden fühlen müsste.

  • Man muss unterscheiden zwischen adhoc Mehrarbeit und angeordnete genehmigungspflichtige Mehrarbeit. Die Grenze zwischen beiden Formen ist nicht exakt festgelegt, jedoch kann man spätestens dann, wenn die Mehrarbeit mehr als zwei Wochen zuvor vorherzusehen ist, eigentlich der Genehmigungsweg eingehalten werden muss.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Ja, die Anordnung muss auch bei Vollzeitkräften ab der dritten Stunde sein. Nur dann wird sie ab der ersten bezahlt. Das ist bei Teilzeit nicht so, da wird jede Stunde bezahlt, aber sie muss auch angeordnet werden.

    Jede Vertretungsstunde muss angeordnet werden. Die Anordnung erfolgt in der Regel durch den Vertretungsplan, der eine Dienstanweisung darstellt.

    Die Regelung, das Lehrkräfte erst ab 4 Stunden bezahlt werden, gilt nur für Vollzeitbeschäftigte. Teilzeitlehrkräfte dürfen ab der ersten Stunde abrechnen. Das hat nicht mit angeordnet oder nicht zu tun. Das sind schlicht die Regelungen in der Bass.

    Genauso wie die Regelung das KuK mit Unterrichtsausfall zuerst gezogen werden müssen, steht auch so in der BASS.

    Das an euerer Schule keine 4 Stunde angeordnet wird, hat schlicht und ergreifend damit zu tun, dass man dann Mehrarbeit nicht abrechnen kann. Ich achte am Ende des Monats drauf, beim machen des Plans, das Kollegen mit 3 Stunden MA ihre 4 Stunde MA bekommen damit sie abrechnen können.


    Auf mich macht das den Eindruck als ob ihr ordentlich verarscht werdet von eurer SL.

    Keiner von euch bekommt MA ausgezahlt und eure SL steht bei Dezernat super da.

    2 Mal editiert, zuletzt von Dr. Rakete () aus folgendem Grund: Im Stress vorm Abendessen Korrektur nicht geschafft.

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