Vertretungslehrer in NRW während des Studiums

  • Hallo, ich möchte gerne während meines Studiums nebenbei als Vertretungslehrerin arbeiten. Ich studiere die Fächer Deutsch und Technik für die Sekundarstufe 1 an Haupt-, Real- und Gesamtschulen. Im besten Fall würde ich dies gerne bis zu meinem Ref machen, allerdings befinde ich mich noch im Bachelor. Meine Frage ist nun: geht das so ohne weiteres und könnte man sich theoretisch sogar als Werkstudent anstellen lassen?


    Liebe Grüße

  • In NRW unterrichten Lehrkräfte an HRSGe 28 Unterrichtsstunden pro Woche. Dies entspricht einer Wochenarbeitszeit von 41 Stunden. Als Werkstudent darfst du maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten. Wenn du also maximal 13 Unterrichtsstunden machst, bist du Werkstudent und hast keine Sozialabgaben.


    Theoretisch kannst du auch ohne Bachelor arbeiten, sofern du eine Stelle findest und es keinen Bewerber gibt, der besser qualifiziert ist. Gerade für Deutsch und Technik dürfte es da die ein oder andere Stelle geben.


    Es wird hier und im schulischen Umfeld viele geben, die dir davon abraten werden, weil du dafür nicht qualifiziert bist. Lass dich davon nicht abbringen. Man lernt das meiste ohnehin erst im Beruf (noch nicht mal wirklich im Referendariat). Wenn du ein gutes Kollegium hast, dann wirst du da die nötige Unterstützung finden. Und wenn nicht, dann hast du einen guten Nebenverdienst. Und wer nach E9 (oder sogar nur E8?) bezahlt wird, der muss auch keinen so qualitativ hochwertigen Unterricht machen, wie Lehrkräfte auf A13/E13 oder A12/E11.

  • Wenn du ein gutes Kollegium hast, dann wirst du da die nötige Unterstützung finden.

    Das möchte ich hervor heben. Ein Kollegium, dass dich gut unterstützt ist gerade am Anfang sehr wichtig.


    Falls du aber komplett ins kalte Wasser geschmissen wirst, dann kann die erste Zeit richtig hart werden.

    Deshalb schau vorher genau hin, was erwartet wird und wie du unterstützt wirst

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:

  • Wenn du diesem Rat folgst, lass es besser bleiben!

    Mein Rat entspricht vollumfänglich den Gedanken des Berufsbeamtentums und der inhaltlich weitestgehend analogen Gestaltung des tarifangestellten Öffentlichen Dienstes. Alles andere ist Selbstausbeutung, die ich wie jede andere Form der Ausbeutung ablehne.

  • Mein Rat entspricht vollumfänglich den Gedanken des Berufsbeamtentums und der inhaltlich weitestgehend analogen Gestaltung des tarifangestellten Öffentlichen Dienstes. Alles andere ist Selbstausbeutung, die ich wie jede andere Form der Ausbeutung ablehne.


    Das ist mit schwurbeligen Worten verpackter Blödsinn.

  • Je nachdem, wie lange du zum Ref hast, ist möglicherweise wichtig, was für Verträge du da hast. In Nds gibt es eine bestimmte Frist, die man ohne Sachgrund befristet beim Land arbeiten kann (Glaube 3 oder 4 Jahre), wenn die voll sind, ist man bei weiteren befristeten Jobs draußen, das sagt einem aber vorher keiner (Kollegin von mir hatte schon Stellenzusage und alles, dann hat in Hannover einer den Finger gehoben und sie konnte die Stelle nicht antreten).

    Vertretungsverträge mit Sachgrund (z. B. Schwangerschaftsvertretung für eine konkrete Person) zählen meines Wissens nicht gegen diese Frist.


    Ich weiß nicht, ob man das in NRW genauso hält, aber ich denke es lohnt sich, sich auch in diese Richtung schlau zu machen, nur für alle Fälle.

  • Um Technik zu unterrichten ist jedenfalls ein sogenannter Maschinenschein erforderlich. Jedoch könntest Du doch bestimmt Mathe Sek 1 , Physik u.a. unterrichten. Die Vertretungen werden auch immer gesucht und Studenten die unterrichten haben wir viele.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Das ist mit schwurbeligen Worten verpackter Blödsinn.

    Du kannst das gerne weiter ausführen. Wenn deine Ansicht ist, dass jemand, der E9 erhält dieselbe Arbeit verrichten sollte, wie jemand mit E11, dann erkläre mir doch, warum?

  • Um Technik zu unterrichten ist jedenfalls ein sogenannter Maschinenschein erforderlich. Jedoch könntest Du doch bestimmt Mathe Sek 1 , Physik u.a. unterrichten. Die Vertretungen werden auch immer gesucht und Studenten die unterrichten haben wir viele.

    Mit fertigem Studium und Ref und allem kann man irgendwo noch darüber reden, aber während des Studiums fachfremd unterrichten? Das wäre ja wirklich der finale Schritt Richtung "Jeder kann theoretisch alles unterrichten.".

  • Es tut mir wirklich leid Dich enttäuschen zu müssen. Ich wünschte auch es wäre anders, jedoch neben die SL jeden der nicht bei drei auf dem Baum ist. Da sind nach Information meiner Gewerkschaft sogar Menschen bei, die "nur" Abitur haben und nicht studieren.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Du kannst das mit dem Vertretungsunterricht machen.

    Vertretungsstellen findest du für NRW bei Verena.


    Mehr als 14 Wochenstunden sind in NRW vermutlich nicht mehr drin. Da wurden die Regeln kürzlich angezogen, wenn du noch im Studium bist. Bisher setzt das aber noch nicht jede Bezirksregierung konsequent um.


    Wie schon von anderen geschrieben, musst du mindestens die Maschinenscheine haben, um Technik zu unterrichten. Auch wenn du als fertiger Techniklehrer für die relevanten Schulen hochattraktiv bist, da extremes Mangelfach, ist es eher unwahrscheinlich, dass du dafür eine Vertretungsstelle findest. Der SL, der das ausschreibt, müsste Volloptimist sein. Schulen, die kein Technikpersonal mehr haben, canceln das Fach eher, soweit möglich bzw. verschieben den Schwerpunkt in Arbeitslehre auf die anderen Bereiche.


    Realistisch gesehen, wirst du als Vertretungskraft vermutlich Deutsch unterrichten, Vertretungen machen und ggf. vermeintlich techniknahe Fächer unterrichten.

  • Weil zunächst einmal die Qualifikation ausschlaggebend für die Eingruppierung ist und nicht die Qualität der Arbeit. Die Qualifikation einer Person ist an dieser Stelle qualitätssichernd.

    Eine Person im Bachelor ist nunmal weniger qualifiziert als eine vollausgebildelte Lehrperson daher die schlechtere Einstufung.

    Wenn man deiner Logik folgt, dürfte jemand in A5/E5 seinen Job nur mit absolut schlechter minderwertiger Qualität ableisten und man darf dann erst ab (oder noch höher?) E11/A12 vernünftig arbeiten.


    Wie gesagt Blödsinn!

  • Weil zunächst einmal die Qualifikation ausschlaggebend für die Eingruppierung ist und nicht die Qualität der Arbeit. Die Qualifikation einer Person ist an dieser Stelle qualitätssichernd.

    Eine Person im Bachelor ist nunmal weniger qualifiziert als eine vollausgebildelte Lehrperson daher die schlechtere Einstufung.

    Wenn man deiner Logik folgt, dürfte jemand in A5/E5 seinen Job nur mit absolut schlechter minderwertiger Qualität ableisten und man darf dann erst ab (oder noch höher?) E11/A12 vernünftig arbeiten.

    Ganz genau. Man ist formell weniger qualifiziert, also muss man auch eine andere Qualität liefern. Das heißt nicht, dass man schlechte Arbeit machen soll, sondern eben angemessene Leistung.


    Zumal jemand im Bachelor nicht unwahrscheinlich ein Vielfaches der Zeit und Mühe eines ausgebildeten Lehrers aufbringen müsste, um eine annähernd ähnliche Qualität zu liefern. Das ist einfach nicht möglich.


    Da Lehrkräfte, egal ob nun E9 oder E13, die gleichen Aufgaben haben, erübrigt sich ein Vergleich mit anderen Besoldungsstufen mit anderen Tätigkeitsfeldern.

  • Es ist dennoch ein seltsamer Ansatz, jemandem zu raten, mit "verminderter" Qualität zu unterrichten - schon deswegen, weil ein Anfänger i.d.R. gar nicht beurteilen kann, welche Qualität er erbringt und wo er Abstriche machen kann. Die geringere Unterrichtsqualität ergibt sich vermutlich schon allein aus der fehlenden Ausbildung, da braucht man gar nicht aktiv sein Bemühen oder den Arbeitsaufwand verringern.

  • Es ist dennoch ein seltsamer Ansatz, jemandem zu raten, mit "verminderter" Qualität zu unterrichten - schon deswegen, weil ein Anfänger i.d.R. gar nicht beurteilen kann, welche Qualität er erbringt und wo er Abstriche machen kann. Die geringere Unterrichtsqualität ergibt sich vermutlich schon allein aus der fehlenden Ausbildung, da braucht man gar nicht aktiv sein Bemühen oder den Arbeitsaufwand verringern.

    Ich habe nicht empfohlen in verminderter Qualität zu unterrichten. Ich habe auf eine Selbstverständlichkeit hingewiesen, die im Berufsethos leider zu oft untergeht.

  • Ich habe nicht empfohlen in verminderter Qualität zu unterrichten. Ich habe auf eine Selbstverständlichkeit hingewiesen, die im Berufsethos leider zu oft untergeht.


    warte ….


    Und wer nach E9 (oder sogar nur E8?) bezahlt wird, der muss auch keinen so qualitativ hochwertigen Unterricht machen, wie Lehrkräfte auf A13/E13 oder A12


    Doch …

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