Vertretungslehrer in NRW während des Studiums

  • Auch die Arbeitszeit von Beamten ist durch Gesetze geregelt. Wo liegt hier genau der Unterschied zum Tarifbeschäftigten? Weder der Tarifbeschäftigte noch der Beamte kann, wenn er mehr als die geregelte Arbeitszeit benötigt, irgendwas geltend machen.


    Zumal es hier ja auch um eine Werkstudententätigkeit gehen könnte. Kriegt da die Krankenversicherung mit, dass mehr als 20 Stunden gearbeitet wird, wird man plötzlich sozialversicherungspflichtig. Es geht hier um sehr viel mehr und wichtigeres als einen auf Dauer krank machenden Berufsethos

    Solange wir nicht in einem dystopischen Überwachungssystem leben, fällt mir keine Möglichkeit ein, wie die GKV das mitkriegen sollte, das er/siefür 12 zu haltende/vorzubereitende Unterrichtsstunden mehr als 20 Zeitstunden braucht.


    Seit deinem ersten Post versuchst du irgendwie zu rechtfertigen, das ein Student/Tarifbeschäftiger ein Recht hat weniger hochwertigen Unterricht zu halten, weil er zu schlecht eingestuft ist, der TVL irgendwelche zeitlichen Beschränkungen auferlegt, die GKV das irgendwie spitz kriegen könnte oder ihm die Qualifikation fehlt.


    Diese These verfängt nicht.

  • [...]Seit deinem ersten Post versuchst du irgendwie zu rechtfertigen, das ein Student/Tarifbeschäftiger ein Recht hat weniger hochwertigen Unterricht zu halten, weil er zu schlecht eingestuft ist, [..]

    Für mich liest sich die Argumentation so, dass das Land den Studenten einstellt, und ihn wohlwissend, dass sein Unterricht wegen der fehlenden Qualifikation in der vorgegebenen Zeit in der Regel nur geringe Qualität haben wird, entsprechend der geringeren Qualifikation auch niedriger einstuft und bezahlt. Die Arbeit muss dann wie bei jedem Kollegen so gut ausgeführt werden, wie es in der vereinbarten Zeit möglich ist.

    Absichtlich schlecht oder weniger als vereinbart darf kein Kollege arbeiten. Kontrolliert wird es aber momentan nicht.

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