Versetzung mit A14 NDS

  • Liebes Forum,


    ich habe am Gymnasium in NDS ein 1. Beförderungsamt A14 (Oberstudienrat) inne und würde mich gern an eine IGS versetzen lassen. Ist das problemlos möglich, bzw. wird man dann einfach automatisch an der neuen Schule mit Aufgaben betraut oder funktioniert das Verfahren nur über eine Bewerbung?


    Würde mich über Infos zu meinem Bundesland freuen, liebe Grüße

  • Bei (ämterbezogenen) Beförderungen muss man im Rahmen einer Versetzung, insbes. zu einer anderen Schulform, neuerdings aufpassen, dass diese nicht rückgäng gemacht wird, falls es dort kein entsprechendes Amt gibt.

  • Vielen Dank Fridolina007, ist deine Antwort auf NDS bezogen?


    Gibt es hier im Forum Mitglieder, die sich speziell mit den Regelungen für Niedersachsen auskennen?


    Ich stelle mir das eigentlich so vor: Versetzungsantrag stellen, wenn SL zustimmt und eine IGS Bedarf hat, dann würde man versetzt und bespricht zusätzliche Aufgaben. Oder würde man dann die ausgeschriebenen Funktionsaufgaben A14 aus dem Schulverwaltungsblatt dort übernehmen? Sprich eigentlich nur über das Bewerbungsverfahren an eine andere Schule kommen? Da könnte ich mit A14 ja fast nie versetzt werden?!?

  • Die Versetzung mit A14 ist schwieriger, aber nicht unmöglich.


    Man muss an der neuen Schule wieder A14 Aufgaben übernehmen. Das sind in der Regel nicht die identischen Aufgaben, die man zuvor hatte.


    Am erfolgversprechendsten sind Versetzungswünsche immer, wenn man selbst eine Schule gefunden hat, die einen haben möchte. Nimm also selbst Kontakt auf mit möglichen Schulen. Sage vorher deiner derzeitigen Schulleitung Bescheid, denn dass da eine telefonische Nachfrage kommt, ist sehr wahrscheinlich.

  • In Niedersachsen wird man beim Versetzungsantrag gefragt, ob man bereit ist eine Rückstufung auf A13 zu akzeptieren, damit der Versetzungsantrag bessere Chancen auf Genehmigung hat.

    Stimmt man dem zu, kann man davon ausgehen, dass die Stelle weg ist.

    Stimmt man dem nicht zu, muss nicht nur der Versetzungsantrag genehmigt werden, es muss auch eine geeignete Stelle an einer passenden Schule frei sein und diese Schule muss Bedarf an einer Funktionsstelle passend zu deinen Fächern haben. Das ist oft schwierig. Da tendenziell aber wesentlich mehr Leute von der IGS weg möchten als da hin, kann es sein, dass die Chance nicht so schlecht ist.

    Ich würde auf dem kurzen Dienstweg vorher Kontakt zu in Frage kommenden Schulen aufnehmen.


    Die einfachere Lösung: eine IGS schreibt eine für dich passende Stelle A14 aus und du bewirbst dich darauf "quer", das ist in Niedersachsen möglich und du hast bei der Bewerbung einen Amtsvorteil. Vorteil ist, dass du keine Versetzungsfreigabe brauchst, Nachteil ist, dass du das vollständige Verfahren durchlaufen musst.

  • Danke Moebius, das war sehr hilfreich und macht dann doch Mut es einfach zu probieren.


    Daran würden sich jetzt für mich noch zwei kurze Fragen anschließen:


    Wie lange nach Beförderung in das A14 Amt muss man denn warten, bis ein Versetzungsantrag gestellt werden kann?


    Und wie oft kann mir meine SL die Versetzungsfreigabe ablehnen?

  • Wie lange nach Beförderung in das A14 Amt muss man denn warten, bis ein Versetzungsantrag gestellt werden kann?


    Und wie oft kann mir meine SL die Versetzungsfreigabe ablehnen?

    1. Ich würde davon ausgehen, dass die Bewährung durch sein muss, eine genaue Frist gibt es meines Wissens nicht.


    2. Auch da gibt es keine feste Grenze. Es gibt beim Bezirkspersonalrat jemanden, der Versetzungen betreut, im Zweifelsfall würde ich den kontaktieren. Man kann auf der Ebene durchaus Unterstützung bekommen, wir reden aber trotzdem über einige Jahre, wenn die Schule einen nicht freiwillig gehen lässt.

  • Ich schätze die Chancen für eine Versetzung in A14 als ziemlich niedrig ein. Wie Moebius schon treffend beschreibt, braucht es dafür eine Zielschule, die gerade eine entsprechende Stelle zu vergeben hätte. Beim Systemwechsel vom Gymnasium zu einer Gesamtschule ist zudem zu beachten, dass die Funktionsstellen an den Gesamtschulen an sehr feste Aufgaben gekoppelt sind. Konkret sind das Jahrgangs- oder Fachbereichsleitungen. Mir ist offen gestanden kein Fall bekannt, in dem eine solche Stelle über ein Versetzungsverfahren anstatt über eine direkte Bewerbung besetzt wurde.


    PS: Eine Versetzung mit freiwilliger Rückstufung hingegen ist durchaus denkbar und kommt auch in der Praxis hin und wieder vor.

  • Beim Systemwechsel vom Gymnasium zu einer Gesamtschule ist zudem zu beachten, dass die Funktionsstellen an den Gesamtschulen an sehr feste Aufgaben gekoppelt sind. Konkret sind das Jahrgangs- oder Fachbereichsleitungen.

    An allen mir bekannten Gymnasien ist das genau so.

  • An einer Gesamtschule kann man als Studienrat doch sicherlich auch zum Oberstudienrat befördert werden, läuft das von den Aufgaben her denn anders als an Gymnasien?


    Wenn die SL einen nicht gehen lassen möchte, dann würde sicherlich die DB im Alternativfall der Bewerbung auf eine freie A14 Stelle an einer IGS nicht unbedingt die beste werden (reine Mutmaßung natürlich…)

  • Wenn ich mich an die Ausschreibungen an der einen oder anderen IGS richtig erinnere, dann ging es dort oft zum Beispiel um die Leitung bzw. Begleitung bzw. Koordination einer/mehrerer Jahrgangsstufen. Oder mehrerer Fachgruppen (z.B. aller Sprachen). Du wirst prüfen müssen, was in deiner bevorzugten Region thematisch "gefragt" ist (oder du kannst dies beeinflussen, indem du vorab Kontakt aufnimmst mit den Schulleitungen. Bietest du Mangelfächer (die können je nach Schule variieren), dann gibt es da mehr Entgegenkommen).


    DB heißt an meiner Schule Dienstbesprechung. Du meinst vielleicht direkte Bewerbung?

    Will dich die Schulleitung nicht gehen lassen, dann sind alle Alternativen nicht "die beste". Aber was heißt: "Nicht gehen lassen wollen"? Auch die SL muss sich an Regeln halten, zum Beispiel prüfen, ob der Abgang "verschmerzbar" ist. Geht die letzte Physik- oder Musiklehrkraft, dann kann die SL schwerlich einem Wechsel zustimmen...

  • An allen mir bekannten Gymnasien ist das genau so.

    Schau dir gerne mal die aktuellen A14-Ausschreibungen für die Gymnasien an. Dort finden sich zwar häufig, aber bei weitem nicht immer Kombinationen mit Fachkonferenzleitungen. Die Schulleitungen der Gymnasien sind in der konkreten Ausgestaltung der A14- Stellen relativ frei.


    An den Gesamtschulen hingegen besteht diese Freiheit nicht. Die A14-Stellen sind dort explizit Jahrgangs- oder Fachbereichsleitungen, die auch umfangreicher als eine Fachobschaft an den Gymnasien ausfallen. Dafür können andere besondere Aufgaben wie IT-Betreuung, die Organisation besonderer Projekte o.ä. nicht als gezielte Stelle ausgeschrieben werden.

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