Einen GdB von 20 empfinde ich bei einer Traumafolgestörung definitiv auch als zu niedrig. Leider scheint es aber Usus bei einigen Versorgungsämtern zu sein, zunächst einmal zu niedrig einzustufen, meine Schwester hat die gleiche Erfahrung machen müssen leider. Ich drücke fest die Daumen für den Widerspruch! 🍀
PTBS und Panikstörung nach Dienstunfall
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Wie haben bei unserem Kind und auch im Bekanntenkreis gesehen: die falsche bzw. unzureichende Einstufung ist der Normalfall, das hat Methode. Dann haben halt die Pech gehabt, die keinem Widerspruch einlegen. Wer sich nicht informiert und den Widerspruch verpasst, dem wird einfach nicht alles gegeben, was ihm offensichtlich zusteht.
Heißt: Formulierungen beim Krankheitsbild gut recherchieren. Einschränkungen deutlich darlegen, am besten mit entsprechenden Gutachten.
Unser Widerspruch ging anstandslos durch und wir haben das, was man im Normalfall erwarten kann, auch bekommen. Aber das hat viel Zeit und Energie gekostet.
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Einen GdB von 20 empfinde ich bei einer Traumafolgestörung definitiv auch als zu niedrig.
Das empfinde ich auch so, fürchte dennoch, dass das "normal" ist. Mir wurde damals von der unabhängigen Gutachterin ein GdB von 10 für ein halbes Jahr anerkannt. Das hat natürlich erst recht gar nichts gebracht, aber für Widerspruch fehlte mir einfach die Kraft zu dem Zeitpunkt.
Emerald : Ich hoffe, du hast ausreichend Menschen um dich, die dich unterstützen und dir helfen, dich durch diesen Behördenwald zu kämpfen.
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Die tun sich häufig schwer bei der Beurteilung psychischer Beeinträchtigungen. Das hat damit zu tun, dass es für die Beurteilung nach GdB wichtig ist , ob eine schwere Beeinträchtigung der sozialen Interaktion vorliegt. Das ist aber vollkommen unabhängig davon ob eine Depression nun mittelschwer oder schwer ist. auch eine mittelschwere Depression kann zu schweren sozialen Beeinträchtigungen führen. Den Spaghat im Kopf kriegen die nicht hin.
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die falsche bzw. unzureichende Einstufung ist der Normalfall, das hat Methode. Dann haben halt die Pech gehabt, die keinem Widerspruch einlegen.
Das ist auch mein Eindruck, leider!
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