PTBS und Panikstörung nach Dienstunfall

  • Also mich wundern die Schilderungen zu dem Gespräch mit dem Personalrat nicht, ich kann mir das ganz konkret bei einigen Personen vorstellen. Leider.


    Thema Amtsarzt: Dass du nach 6 Monaten da noch keinen Termin hast, ist schon fast verwunderlich. Auch wirst du mit großer Wahrscheinlichkeit in die Dienstunfähigkeit geschickt, wenn du diesen Termin in nächste Zeit hast. Je nach Bezirksregierung geschieht das nämlich in letzter Zeit enorm schnell, abweichend von der bisherigen Handhabung. Aber: Es besteht auf Seiten des Dienstherren durchaus ein Interesse daran, dich so schnell wie möglich wieder in den Dienst zurückzuholen. Allerdings möchte er dich nicht Monate lang voll alimentieren. Es wird also eine Nachuntersuchung geben, die zu einer Reaktivierung führen bei Möglichkeit.


    Zum Thema Versetzung kann ich leider nichts beitragen.

  • Ich weiß nicht, ob das schon geschrieben wurde, weil ich teils nur quer gelesen habe: Es sollte schon allein deswegen als Dienstunfall gemeldet werden, weil es dann über die BG läuft. Und dann bekommst du nochmal umfangreichere Leistungen weil es hier insbesondere um die Wiederherstellung deiner Dienstfähigkeit geht, und nicht „nur“ darum, dass du wieder gesund wirst.


    Zu BEM: Du kannst das BEM auch an einer anderen Schule machen. Das würde ich dir auch empfehlen! Das BEM muss innerhalb eines Kalenderjahres erfolgreich abgeschlossen sein. Gelingt das nicht, wirst du vorzeitig in den Ruhestand versetzt. Gut, dass du dich anwaltlich vertreten lässt. Der Anwalt kann sicher gut deutlich machen, warum an einer anderen Schule die Chancen auf ein erfolgreiches BEM größer sind.


    Ansonsten bin ich fassungslos, dass das Kind nicht von der Schule geschmissen wurde…

  • Sollte sich die Bezirksregierung auf eine Versetzung einlassen, wäre das dann nicht ein "Nachtreten"? Denn auch davon wurde mir gestern abgeraten. Ich solle in dem BEM-Gespräch die Probleme mit meiner SL nicht ansprechen (alle Probleme stehen in direktem Zusammenhang mit dem Vorfall, zuvor hatte ich eine distanzierte, aber positive Beziehung zu meinem SL). Das habe ich gestern hier nicht geschrieben.

    Vorab: ich kann keine Rechtsberatung bieten, wenn ich etwas Falsches sage, dann möge man mich korrigieren. ABER, ich habe noch einen Rest an gesundem Menschenverstand im Schuldienst bewahrt und auch ein wenig Erfahrung mit Amtsärzten und Versetzungen aus verschiedenen Kontexten.


    1. Du trittst nicht nach, sondern du erklärst, dass du an speziell dieser Schule auch deswegen nicht mehr arbeiten kannst, weil die Schulleitung dich mobbt, statt dich zu unterstützen. Du bist seit Monaten krankgeschrieben aufgrund eines Vorfalls an seiner Dienststelle und er tut alles dafür, dass du nicht mehr arbeiten gehen kannst, denn wie um Himmels Willen sollst du dieses Kind je wieder unterrichten? Der Schüler hätte die Schule wechseln müssen, da die Schulleitung das vergeigt hat, musst du jetzt gehen. Das versteht JEDER Mensch, auch ein Behördenheinz, der Versetzungen durchwinken muss.


    2. Amtsärzte haben kein Interesse daran, dich in Frühverrentung zu schicken, wenn du arbeiten willst, das aber nur nach Versetzung kannst. Auch ein Amtsarzt hat schon mal von PTBS gehört und ist in der Lage, deinen Fall nachzuvollziehen.


    3. Die PTBS ist nicht peinlich, sondern ein Armutszeugnis für die Schule, die Schulleitung darf gerne davon wissen.

  • Ich bin auch entsetzt darüber, welche Auskünfte man u.U. erhält. Ich kann nur hoffen, dass es sich um einen Einzelfall handelt. Einzig mögliche Erklärung, es handelt sich um ein Mitglied des PR, das im letzten Wahlgang neu hinzu gekommen ist. Hier kann ich den PR Kollegen nur empfehlen erstmal zuzuhören und dann darf man wirklich sagen, dass man neu ist und sich erst mal schlau machen wird. Dann diskutiert man das mit erfahrenen PR Kolleg"innen und dann kann man beraten. Aber bitte nicht so.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • chemikus08 zahlt aber doch auch Steuern auf seine Rente, Zauberwald.


    Das kann ich bestätigen, hält sich zwar wahrscheinlich in Grenzen, aber ja . (Weil auch für Rentner gibt es ja den Steuerfreibetrag und da liegt man eben knapp drüber)

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Ich kann dir aus der Ferne nicht viel helfen. Bin aber sehr geschockt darüber, was ich da lese.

    Bei uns hätten wir als Schule direkt die Polizei dazugeholt und als Schule Anzeige erstattet. Und da reicht es schon, dass ein Stift auf eine Kollegin geworfen wird. Null Toleranz bei Gewalt! Das Jugendamt wird dabei automatisch informiert.

    Als schulische Maßnahme wäre der Schüler direkt suspendiert worden. Auch bei dem Stiftwurf. In so einem schweren Fall kann ich mir vorstellen, dass der Schüler an eine andere Schule verwiesen wird (hatten wir noch nicht).

    Nur so ein kleiner Einblick in meinen Wiener Bezirk (Hinweis: in anderen Wiener Bezirken kann es je nach Vorgesetzten anders laufen).


    Ich wünsche dir auf jeden Fall viel Kraft und, dass du die Unterstützung bekommst, die brauchst. Alles Gute und Liebe aus Österreich 🥰

    Frechdachs

  • Hui, dir wird aber wirklich von keine Seite Unterstützung angeboten, das ist krass.


    Wenn du einen Angriff aus der Schülerschaft im Unterricht hattest und dich in der Situation hilflos gefühlt hast (dein Gefühl zählt) ist das heftig. Wenn aber dieses Gefühl durch das Verhalten deiner Schulleitung und des Personalrats aufrechterhalten wird, ist das für deine PTBS natürlich extrem kontraproduktiv. Wenn man dich versucht , davon abzuhalten weitere Maßnahme zu ergreifen , ist das schon fast eine Täter- Opfer Umkehr > warum ? Weil die alle zu feige sind und es sich für sie lohnt, den Kram unter den Teppich zu kehren.

    Ich kann dir nur empfehlen :

    - klare Ansage: du warst Opfer, du bist nicht Täter. Wenn du Maßnahmen ergreifst, ist das dein Recht. Wenn du klein beigibst, spielst du das Spiel der anderen

    - Dienstunfall dringend !!! BG ist bei Angestellten zuständig, bei Beamten die DienstunfallFürsorge

    - die übernimmt alle Kosten für die Therapie, aber auch besserer Versorgung , wenn du in die FFu gehst. Bei Angriff eventuell noch mehr Ansprüche

    - keine Angst vor dem BEM, das ist letztendlich ein Gespräch , mehr nicht.

    - keine Angst vorm Amtsarzt, der hört dir zu und kann z.B. auch eine Versetzung unterstützen.

  • Das BEM ist sogar ein wirkungsvolles Instrumen, wenn man es, in diesem Fall, bei der Bezirksregierung macht. Statt dem Kollegen der SmDich beraten hat würde ich evtl. den Anwalt mitnehmen. Falls die Bezreg sagt das geht nicht. Ein Blick ins SGB IX wirkt wunder.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Und wieder danke ich euch!

    Die Broschüre ist sehr hilfreich. Eure Tipps und euer Zuspruch (teilweise auch in Privatnachrichten) ebenfalls.


    Zwischenzeitlich habe ich die Einladung zum BEM-Gespräch beantwortet.

    Zu diesem werde ich die zwei Atteste (von meiner Ärtin und meiner Traumatherapeutin) mitbringen, die sich darin für eine Versetzung an eine andere Schule aussprechen.


    Mein SL hat mir geantwortet, dass tatsächlich seitens der Schule eine Strafanzeige gestellt wurde. Ich selbst stelle ebenfalls eine Strafanzeige. In dieser kann ich meine Dienstadresse als Adresse angeben (für diesen heißen Tipp eines Forumsmitglieds bin ich sehr dankbar!), sodass meine Privatadresse nicht bekannt wird.


    Den Dienstunfall konnte ich auch schon melden, da ich das benötigte Attest mit meiner Diagnose am Donnerstag von meiner Ärztin erhalten habe.


    In seiner E-Mail hat mein SL auch geschrieben, dass ich die Schule durch eine Abordnung verlassen könne und er mir dabei nicht im Weg stehen wird. (Ich hatte ihm zuvor deutlich gesagt, dass ich an diese Schule nicht zurückkehren möchte/könne.) Das finde ich nett von ihm. Er könnte mir da auch Steine in den Weg legen.


    Ob ich durch eine Versetzung oder Abordnung die Schule wechseln und dort meine Wiedereingliedrung starten kann, ist mir relativ egal.


    Einen Anwalt habe ich ja bereits kontaktiert. Das persönliche, ausführliche Erstgespräch steht aber noch aus. Dafür fahre ich bald gerne die zwei Stunden zu ihm. Ich werde ihn auch bitten, mich zu dem BEM-Gespräch (welches laut Personalrat wahrscheinlich im November stattfindet) zu begleiten.

  • Eine Abordnung ist aber zeitlich begrenzt und muss nicht verlängert werden. Vermutlich sind die Vorgaben unterschiedlich, in NDS ist eine Abordnung im Rahmen eines Halbjahres nicht mitbestimmungspflichtig, die darüber hinaus aber schon (Personalrat).


    Wenn im Zuge des BEM eine Versetzung möglich wird, ist diese unumkehrbar.


    Danach sind Abordnungen oder Versetzungen demnach völlig unabhängig von der derzeitigen schulischen (und persönlichen) Situation).

  • Gut, dass es jetzt weitergeht und du Unterstützung bekommst. Alles Gute weiterhin und gute Genesung.

    ...

    Strafanzeige. In dieser kann ich meine Dienstadresse als Adresse angeben (für diesen heißen Tipp eines Forumsmitglieds bin ich sehr dankbar!), ...

    Danke auch dir für den Hinweis, das könnte auch für andere interessant sein oder mal werden.

  • Na da kommt ja jetzt Bewegung rein, das tut auch der Psyche gut

    An alle Deutschlehrer:
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  • Hallo zusammen,


    ich möchte ein Update geben, auch wenn zwischenzeitlich wenig passiert ist.


    Ich habe noch immer keinen Termin für das BEM Gespräch bei/mit der Bezirksregierung erhalten. Ich rechne aber täglich mit dem dementsprechenden Brief.


    Ich hatte das persönliche Erstgespräch mit meinem Anwalt. Dieser hat mir unter anderem Tipps für die Formulierungen in meinen ärztlichen Gutachten gegeben. Denn diese Gutachten sind noch nicht 'scharf' genug formuliert, um die Bezirksregierung von einer Versetzung zu überzeugen (z.B. soll etwa geschrieben werden "eine Versetzung ist erforderlich" statt "eine Versetzung wird dringend angeraten").


    Weder von der Staatsanwaltschaft (wegen der Anzeige) noch von der Bezirksregierung (wegen der Meldung des Vorfalls als Dienstaunfall) habe ich Antwort erhalten. Das kann ich jedoch nachvollziehen, die Mühlen der Justiz mahlen ja bekanntermaßen langsam und überall herrscht Personalmangel.


    Ich warte also weiterhin ab und mache meine Traumatherapie.

  • Danke für die Rückmeldung!

    Ich habe noch immer keinen Termin für das BEM Gespräch bei/mit der Bezirksregierung erhalten.

    Schade, dass das bei dir so lange dauert. Von dem für uns zuständigen "Regionalen Landesamt für Schule und Bildung" (NDS, nicht NRW) haben betroffene KuK (und andere Lehrkräfte in meinem Bekanntenkreis) bislang immer innerhalb von kurzer Zeit eine Rückmeldung bekommen. Allerdings fand in allen mir bekannten Fällen zunächst ein telefonisches Info-Gespräch zur BEM-Maßnahme mit Mitarbeiter*innen des RLSB statt und das eigentliche BEM-Gespräch war dann in der Schule, nicht in den Räumen des RLSB.


    Alles Gute für dich!

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Ich habe nun den Termin für das BEM Gespräch in der Bezirksregierung. Morgen :angst:

    Ich bin aufgeregt und hoffe nur, dass ich nicht "ins Nirvana strafversetzt" werde.

    Der zuständige schulfachliche Dezernent (für Gesamtschulen) nimmt an dem Gespräch teil, daher gehe ich nicht davon aus, dass ich die Schulform wechseln kann. Mal gucken. Meine ärztlichen Atteste hatte ich schon eingereicht.


    Parallel läuft der Versetzungsantrag über Oliver zum Sommer.

    Ich möchte (und kann) aber früher anfangen wieder zu arbeiten. Ich hoffe, dass ich im Februar wieder vor Schüler:innen stehen werde.

  • Alles gute. Nicht verzagen. Ich hab bisher nur von sehr wertschätzenden lösungsorientierten BEM-Gesprächen gehört

  • An dem BEM Gespräch nimmt jetzt erst Mal der für Dich zuständige Dezernent Teil, denn Du bist ja noch nicht versetzt. Das hat keinerlei Aussagekraft über Deine Aussicht auf Versetzung. Ein BEM Gespräch an dem sowohl der noch zuständige als auch der zukünftige Dezernent teilnimmt habe ich noch nicht erlebt. Nein, Du wirst bei diesem Gespräch nochmal deutlich machen müssen, dass eine Genesung nur nach Schulformwechsel möglich sein wird

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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