PTBS und Panikstörung nach Dienstunfall

  • Das ist bedauerlich. So sollte das nicht ablaufen.


    1) Deine Meldeadresse landet in der Akte und bei Akteneinsicht hätte der Anwalt des Beschuldigten auch Zugriff auf die Adresse. Nach der Logik kann man aber gegen niemanden mehr Strafanzeige erstatten. Wenn er nicht strafmündig ist, kommt es sowieso erst gar nicht so weit.

    2) Die Wahrheit muss man ja nicht verheimlichen. (Gesundheitsdaten dürfen zudem nicht einfach so weitergegeben werden. Alle mit Zugriff auf die Diagnose sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.)

    3) Dann klagt man halt.

    4) Den Weg würde ich sowieso nicht einschlagen.


    Der Bezirkspersonalrat hat einen Vorsitzenden. Evtl. mal schriftlich per Mail an den wenden.

  • Was ist denn mit Parallelisierung gemeint? Dieser Begriff ist mir bezüglich von Ordnungsmaßnahmen unbekannt. Falls die Versetzung in eine Parallelklasse gemeint ist, dann wäre das schon eine härtere Strafe.

    Ich komme hier aus dem Staunen echt nicht mehr heraus. Du findest die Versetzung in eine Parallelklasse wirklich eine "härtere Strafe", die angemessen ist bei physischer Gewalt gegen eine Lehrkraft, die so gravierend war, das PTBS und Panikstörung davongetragen wurden?!


    Die Verharmlosung solcher Entgleisungen scheint nicht nur im Kollegium der TE ein Problem zu sein.

  • Ich komme hier aus dem Staunen echt nicht mehr heraus. Du findest die Versetzung in eine Parallelklasse wirklich eine "härtere Strafe", die angemessen ist bei physischer Gewalt gegen eine Lehrkraft, die so gravierend war, das PTBS und Panikstörung davongetragen wurden?!


    Die Verharmlosung solcher Entgleisungen scheint nicht nur im Kollegium der TE ein Problem zu sein.

    Nein, ich habe jetzt allgemein einmal an den Ordnungsmaßnahmenkatalog in Bayern gedacht und das nicht auf den Vorfall interpretiert. Mir ging es nur um den Begriff und wie er im Katalog der Ordnungsmaßnahmen zu sehen ist.

    Da kommt die Versetzung in eine Parallelklasse vor einem zeitweiligen Schulausschluss. Bei uns musste da einiges (auch in der Hauptschule) im Vorfeld passiert sein, wenn es zu dieser Maßnahme kam, was durchaus durchgeführt wurde. Wobei meine Erfahrung ist, dass man eher zum zeitweiligen Schulausschluss neigte als zur Versetzung in die Parallelklasse. An meiner letzten Grundschule haben wir eher einmal einen zeitweiligen Schulausschluss praktiziert, denn der Parallelklasse wollte man diesen Schüler dann auch nicht zumuten.

    https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEUG-86


    Es ist auch schwierig, da wir das Bundesland und die verankerten Ordnungsmaßnahmen nicht kennen. Verweise werden bei uns oft verteilt und sind quasi der Einstieg in "härtere" Ordnungsmaßnahmen. In vielen anderen Bundesländern gibt es diese Form gar nicht, auch in Ba-Wü, wo ich ursprünglich herkomme.

  • Nein, ich habe jetzt allgemein einmal an den Ordnungsmaßnahmenkatalog in Bayern gedacht und das nicht auf den Vorfall interpretiert. Mir ging es nur um den Begriff und wie er im Katalog der Ordnungsmaßnahmen zu sehen ist.

    Da kommt die Versetzung in eine Parallelklasse vor einem zeitweiligen Schulausschluss. Bei uns musste da einiges (auch in der Hauptschule) im Vorfeld passiert sein, wenn es zu dieser Maßnahme kam, was durchaus durchgeführt wurde. Wobei meine Erfahrung ist, dass man eher zum zeitweiligen Schulausschluss neigte als zur Versetzung in die Parallelklasse. An meiner letzten Grundschule haben wir eher einmal einen zeitweiligen Schulasuschluss praktiziert, denn der Parallelklasse wollte man diesen Schüler dann auch nicht zumuten.

    https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEUG-86


    Es ist auch schwierig, da wir das Bundesland und die verankerten Ordnungsmaßnahmen nicht kennen. Verweise werden bei uns oft verteilt und sind quasi der Einstieg in "härtere" Ordnungsmaßnahmen. In vielen anderen Bundesländern gibt es diese Form gar nicht, auch in Ba-Wü, wo ich ursprünglich herkomme.

    Entschuldige, dann habe ich das falsch verstanden.

  • [...]

    Ich würde hier alles ausreizen, was nur irgendwie möglich ist und jeden einzelnen Schritt mit dem Bezirkspersonalrat absprechen. Hauptsache, die Anerkennung als Dienstunfall ist im Gange - am besten mit tatkräftiger Unterstützung des Personalrats. Der Antrag geht über den Tisch der SL. Es ist gut, wenn diese schon weiß, dass dem Bezirkspersonalrat eine Kopie des Antrags vorliegt.


    Sollte die SL dich kontaktieren, kannst du sie darauf verweisen, dass alle weiteren Gespräche nur noch mit Beteiligung des Bezirkspersonalrats stattfinden.


    Zu einem späteren Zeitpunkt würde ich eine umfassende Dienstaufsichtsbeschwerde in Betracht ziehen.

    Ich habe mich ja an den Bezirkspersonalrat (in NRW heißt er nur "Personalrat") gewandt.

    Ich finde es unangenehm, dass der Antrag für den Dienstunfall (dafür warte ich noch auf ein Attest, welches ich morgen erhalte) über den Tisch meines SL geht, da ich die Diagnose reinschreiben muss. Aber gut, das ist nur mein Befinden.

    Ich werde dann auch angeben, dass ich dem Personalrat eine Kopie habe zukommen lassen.


    Das sowieso! Ich bin auch dabei, mir einen auf das Beamtenrecht spezialisierten Rechtsbeistand zu besorgen. Denn der für mich zuständige Personalrat scheint in der ganzen Sache nicht so ganz auf meiner Seite zu stehen (zumindest war das mein Eindruck gestern).


    Sollte sich die Bezirksregierung auf eine Versetzung einlassen, wäre das dann nicht ein "Nachtreten"? Denn auch davon wurde mir gestern abgeraten. Ich solle in dem BEM-Gespräch die Probleme mit meiner SL nicht ansprechen (alle Probleme stehen in direktem Zusammenhang mit dem Vorfall, zuvor hatte ich eine distanzierte, aber positive Beziehung zu meinem SL). Das habe ich gestern hier nicht geschrieben.



    Quittengelee: Mein Personalrat riet mir, es nicht zu einem Amtsarzttermin kommen zu lassen. Da ich sonst in die Frühpensionierung versetzt werden würde, wenn ich die Schule nicht mehr betreten könne.


    zu 1) Genau das habe ich auch dazu gesagt. Dann würde niemand mehr eine andere Person anzeigen aus Angst.

    Ich finde es schade, dass mir das so gesagt wurde, obwohl ich vorher meine Diagnose PTBS und Panikstörung genannt habe. Bisher hatte ich keine Angst, dass man mich zu Hause angreifen oder "etwas in meinem Briefkasten landen" würde. Danke dafür, lieber Personalrat.

    zu 4) Ich sehe aktuell (u.a. nachdem mir gesagt wurde, dass eine Versetzung unwahrscheinlich ist) den Einsatz an einer Privatschule als realistischen Weg. Auch wenn ich angeblich nicht freigestellt würde von der Bezirksregierung.

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    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich Zweifel an deiner Echtheit hätte (was ich ausdrücklich NICHT habe, aber wenn..), wäre das geschilderte Gespräch mit dem Personalrat der absolute Beweis.
    Es ist eine Schande, dass der Mensch sich Personalrat nennen darf. Bist du in einer Gewerkschaft oder Berufsverband? Kannst du einen ANDEREN Personalrat anrufen? (ich wüsste nicht, dass man an einer Person gebunden ist. Ich habe immer die Person angerufen, wonach mir war, bzw. wer Sprechstunde hatte).
    Ich halte - als Laiein natürlich - ziemlich alle genannten für falsch.
    Ich bin relativ sicher, dass das Land keine Lust auf Frühpensionierung hat, ohne das Mittel der Versetzung ausprobiert zu haben.
    Ich würde DEFINITIV die seit dem Vorfall aufgetretenen Probleme mit der SL schildern. Sachlich, schriftlich. Es gehört eben zur Situation!

  • Und unbedingt zur Anzeige bringen, auch wenn der Täter nicht strafmündig ist, wird das doch aufgenommen und bleibt in seinen Akten. Sollte er dann strafmündig werden und wieder eine Straftat ausüben, wird das mit in Betracht gezogen. So wird die ganze Sache unter den Teppich gekehrt.

    Außerdem wird dies an das Jugendamt weitergeleitet und dort können entsprechende Schritte eingeleitet werden.

    Wer Fehler findet darf sie behalten und sich freuen! :victory:

  • Also mich wundern die Schilderungen zu dem Gespräch mit dem Personalrat nicht, ich kann mir das ganz konkret bei einigen Personen vorstellen. Leider.


    Thema Amtsarzt: Dass du nach 6 Monaten da noch keinen Termin hast, ist schon fast verwunderlich. Auch wirst du mit großer Wahrscheinlichkeit in die Dienstunfähigkeit geschickt, wenn du diesen Termin in nächste Zeit hast. Je nach Bezirksregierung geschieht das nämlich in letzter Zeit enorm schnell, abweichend von der bisherigen Handhabung. Aber: Es besteht auf Seiten des Dienstherren durchaus ein Interesse daran, dich so schnell wie möglich wieder in den Dienst zurückzuholen. Allerdings möchte er dich nicht Monate lang voll alimentieren. Es wird also eine Nachuntersuchung geben, die zu einer Reaktivierung führen bei Möglichkeit.


    Zum Thema Versetzung kann ich leider nichts beitragen.

  • Ich weiß nicht, ob das schon geschrieben wurde, weil ich teils nur quer gelesen habe: Es sollte schon allein deswegen als Dienstunfall gemeldet werden, weil es dann über die BG läuft. Und dann bekommst du nochmal umfangreichere Leistungen weil es hier insbesondere um die Wiederherstellung deiner Dienstfähigkeit geht, und nicht „nur“ darum, dass du wieder gesund wirst.


    Zu BEM: Du kannst das BEM auch an einer anderen Schule machen. Das würde ich dir auch empfehlen! Das BEM muss innerhalb eines Kalenderjahres erfolgreich abgeschlossen sein. Gelingt das nicht, wirst du vorzeitig in den Ruhestand versetzt. Gut, dass du dich anwaltlich vertreten lässt. Der Anwalt kann sicher gut deutlich machen, warum an einer anderen Schule die Chancen auf ein erfolgreiches BEM größer sind.


    Ansonsten bin ich fassungslos, dass das Kind nicht von der Schule geschmissen wurde…

  • Sollte sich die Bezirksregierung auf eine Versetzung einlassen, wäre das dann nicht ein "Nachtreten"? Denn auch davon wurde mir gestern abgeraten. Ich solle in dem BEM-Gespräch die Probleme mit meiner SL nicht ansprechen (alle Probleme stehen in direktem Zusammenhang mit dem Vorfall, zuvor hatte ich eine distanzierte, aber positive Beziehung zu meinem SL). Das habe ich gestern hier nicht geschrieben.

    Vorab: ich kann keine Rechtsberatung bieten, wenn ich etwas Falsches sage, dann möge man mich korrigieren. ABER, ich habe noch einen Rest an gesundem Menschenverstand im Schuldienst bewahrt und auch ein wenig Erfahrung mit Amtsärzten und Versetzungen aus verschiedenen Kontexten.


    1. Du trittst nicht nach, sondern du erklärst, dass du an speziell dieser Schule auch deswegen nicht mehr arbeiten kannst, weil die Schulleitung dich mobbt, statt dich zu unterstützen. Du bist seit Monaten krankgeschrieben aufgrund eines Vorfalls an seiner Dienststelle und er tut alles dafür, dass du nicht mehr arbeiten gehen kannst, denn wie um Himmels Willen sollst du dieses Kind je wieder unterrichten? Der Schüler hätte die Schule wechseln müssen, da die Schulleitung das vergeigt hat, musst du jetzt gehen. Das versteht JEDER Mensch, auch ein Behördenheinz, der Versetzungen durchwinken muss.


    2. Amtsärzte haben kein Interesse daran, dich in Frühverrentung zu schicken, wenn du arbeiten willst, das aber nur nach Versetzung kannst. Auch ein Amtsarzt hat schon mal von PTBS gehört und ist in der Lage, deinen Fall nachzuvollziehen.


    3. Die PTBS ist nicht peinlich, sondern ein Armutszeugnis für die Schule, die Schulleitung darf gerne davon wissen.

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