PTBS und Panikstörung nach Dienstunfall

  • Das ist bedauerlich. So sollte das nicht ablaufen.


    1) Deine Meldeadresse landet in der Akte und bei Akteneinsicht hätte der Anwalt des Beschuldigten auch Zugriff auf die Adresse. Nach der Logik kann man aber gegen niemanden mehr Strafanzeige erstatten. Wenn er nicht strafmündig ist, kommt es sowieso erst gar nicht so weit.

    2) Die Wahrheit muss man ja nicht verheimlichen. (Gesundheitsdaten dürfen zudem nicht einfach so weitergegeben werden. Alle mit Zugriff auf die Diagnose sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.)

    3) Dann klagt man halt.

    4) Den Weg würde ich sowieso nicht einschlagen.


    Der Bezirkspersonalrat hat einen Vorsitzenden. Evtl. mal schriftlich per Mail an den wenden.

  • Was ist denn mit Parallelisierung gemeint? Dieser Begriff ist mir bezüglich von Ordnungsmaßnahmen unbekannt. Falls die Versetzung in eine Parallelklasse gemeint ist, dann wäre das schon eine härtere Strafe.

    Ich komme hier aus dem Staunen echt nicht mehr heraus. Du findest die Versetzung in eine Parallelklasse wirklich eine "härtere Strafe", die angemessen ist bei physischer Gewalt gegen eine Lehrkraft, die so gravierend war, das PTBS und Panikstörung davongetragen wurden?!


    Die Verharmlosung solcher Entgleisungen scheint nicht nur im Kollegium der TE ein Problem zu sein.

  • Ich komme hier aus dem Staunen echt nicht mehr heraus. Du findest die Versetzung in eine Parallelklasse wirklich eine "härtere Strafe", die angemessen ist bei physischer Gewalt gegen eine Lehrkraft, die so gravierend war, das PTBS und Panikstörung davongetragen wurden?!


    Die Verharmlosung solcher Entgleisungen scheint nicht nur im Kollegium der TE ein Problem zu sein.

    Nein, ich habe jetzt allgemein einmal an den Ordnungsmaßnahmenkatalog in Bayern gedacht und das nicht auf den Vorfall interpretiert. Mir ging es nur um den Begriff und wie er im Katalog der Ordnungsmaßnahmen zu sehen ist.

    Da kommt die Versetzung in eine Parallelklasse vor einem zeitweiligen Schulausschluss. Bei uns musste da einiges (auch in der Hauptschule) im Vorfeld passiert sein, wenn es zu dieser Maßnahme kam, was durchaus durchgeführt wurde. Wobei meine Erfahrung ist, dass man eher zum zeitweiligen Schulausschluss neigte als zur Versetzung in die Parallelklasse. An meiner letzten Grundschule haben wir eher einmal einen zeitweiligen Schulausschluss praktiziert, denn der Parallelklasse wollte man diesen Schüler dann auch nicht zumuten.

    https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEUG-86


    Es ist auch schwierig, da wir das Bundesland und die verankerten Ordnungsmaßnahmen nicht kennen. Verweise werden bei uns oft verteilt und sind quasi der Einstieg in "härtere" Ordnungsmaßnahmen. In vielen anderen Bundesländern gibt es diese Form gar nicht, auch in Ba-Wü, wo ich ursprünglich herkomme.

  • Nein, ich habe jetzt allgemein einmal an den Ordnungsmaßnahmenkatalog in Bayern gedacht und das nicht auf den Vorfall interpretiert. Mir ging es nur um den Begriff und wie er im Katalog der Ordnungsmaßnahmen zu sehen ist.

    Da kommt die Versetzung in eine Parallelklasse vor einem zeitweiligen Schulausschluss. Bei uns musste da einiges (auch in der Hauptschule) im Vorfeld passiert sein, wenn es zu dieser Maßnahme kam, was durchaus durchgeführt wurde. Wobei meine Erfahrung ist, dass man eher zum zeitweiligen Schulausschluss neigte als zur Versetzung in die Parallelklasse. An meiner letzten Grundschule haben wir eher einmal einen zeitweiligen Schulasuschluss praktiziert, denn der Parallelklasse wollte man diesen Schüler dann auch nicht zumuten.

    https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEUG-86


    Es ist auch schwierig, da wir das Bundesland und die verankerten Ordnungsmaßnahmen nicht kennen. Verweise werden bei uns oft verteilt und sind quasi der Einstieg in "härtere" Ordnungsmaßnahmen. In vielen anderen Bundesländern gibt es diese Form gar nicht, auch in Ba-Wü, wo ich ursprünglich herkomme.

    Entschuldige, dann habe ich das falsch verstanden.

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