PTBS und Panikstörung nach Dienstunfall

  • Weiß jemand von euch, ob ich mir das Protokoll der Teilkonferenz für die Ordnungsmaßnahme anfordern darf? Ich wurde von meiner Schule ja über nichts informiert...

    Einsehen bestimmt, anfordern im Sinne von Kopie per Post schicken lassen eher nicht. Fragen kostet aber nichts.


    Allerdings würde ich vielleicht erst mal einen Kollegen bitten, reinzuschauen und dir wesentliche Punkte aufzuschreiben, falls du es doch nicht zu Gesicht bekommen solltest.

  • Mit tatkräftige Unterstützung des PR und wenn diecDienststelle sich trotzdem quer stellt, dann auch sofort mit Rechtsanwalt. In der Beziehung sind viele Kollegen zu lieb. Wir leben in einem Rechtsstaat. Dazu gehört die Möglichkeit bei zwei Meinungen über eine Rechsauslegung ein Gericht entscheiden zu lassen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Eine schriftliche (!) Bemängelung meines Verhaltens in der Krisensituation per Rundmail an alle Kolleg:innen ist da nur die Spitze des Eisbergs.

    Ach Du liebes bisschen.


    Was bitte gibt es für Schulleitungen?? :qualm:


    Das musst Du Dir wirklich nicht bieten lassen!!

  • Ich habe heute mit dem für meine Schule zuständigen Personlaratsmitglied telefoniert und es war sehr ernüchternd, was mich unglaublich sauer macht.


    1. Wurde mir von einer Strafanzeige abgeraten, da der Schüler dann meine Adresse kenne und dies für mich ggf. gefährlich sei.


    2. Solle ich mir überlegen, ob ich einen Dienstunfall melde. Denn dann müsse ich meine Erkrankung angeben.


    3. Werde die Bezirksregierung wahrscheinlich keiner Versetzung zustimmen, da der Eindruck entstehen könne, dass "sie sich jetzt einen Grund sucht, um an eine andere Schule zu kommen".


    4. Eine Beurlaubung ohne Weiterzahlung der Bezüge nach §103 (um an einer anderen Schule im Angestelltenverhältnis zu arbeiten) würde ganz sicher nicht zugestimmt angesichts der allgemeinen personellen Situation.


    Sollte die Bezirksregierung sich so querstellen, finde ich es unverschämt. Ich bin gesund in den Klassenraum gegangen und seither krank.


    Mit tatkräftige Unterstützung des PR und wenn diecDienststelle sich trotzdem quer stellt, dann auch sofort mit Rechtsanwalt. In der Beziehung sind viele Kollegen zu lieb. Wir leben in einem Rechtsstaat. Dazu gehört die Möglichkeit bei zwei Meinungen über eine Rechsauslegung ein Gericht entscheiden zu lassen.

    Kennt zufällig jemand einen guten Rechtsanwalt in NRW? (gerne auch per Privatnachricht)

    Ich googel nactürlich auch, aber Empfehlungen sind bei Rechtsanwälten wohl sehr hilfreich (um nicht an einen "Feld und Wiesenanwalt" zu gelangen, der sich mit solchen (zugegebenermaßen) komplizierten Fälle im Beamtentum auskennt.

  • Leider ist der Personalrat wenig hilfreich bzw riet mir mehrfach eindringlich, kein großes Fass aufzumachen (dies ist meine Formulierung, kein wörtliches Zitat).

    Ein entsprechender Vermerk zum Ergebnis der Teilkonferenz wird in der Schülerakte des betreffenden Schülers zu finden sein. Zumindest die unterrichtenden Lehrkräfte sollten darauf auch Zugriff haben können.

    Das Ergebnis ist mir ja durch Zufall bekannt, dann steht als Aktenvermerk "Androhung der Parallelisierung".

    Ich dachte, dass Protokolle einer Teilkonferenz da wesentlich ausführlicher seien. Ich habe selbst noch kein Protokoll einer solchen Konferenz geschrieben oder gesehen.

  • In den Protokollen steht in der Regel eine kurze Zusammenfassung des Vorfalls bzw. Grundes für die Teilkonferenz, die Vorgeschichte des Schülers (inkl. ggf. bereits in der Vergangenheit verhangener Maßnahmen), seine Stellungnahme und die beschlossenen Maßnahmen zum aktuellen Vergehen. Dass man dich als unmittelbar Betroffene nicht zumindest um eine schriftliche Stellungnahme gebeten hat, finde ich bei einem Vorfall solchen Ausmaßes ziemlich merkwürdig.

    Natürlich ist man grundsätzlich angehalten, Konsequenzen "hochzueskalieren" und nicht direkt beim ersten Vergehen einen Verweis auszusprechen oder dergleichen, aber dabei muss natürlich auch die Art des Vergehens berücksichtigt werden. Androhung von Parallelisierung erscheint mir hier auch unangemessen lasch. Wäre sicher spannend, wie der Vorfall im Protokoll beschrieben wurde.

  • Meine Erfahrung: es gibt sehr, sehr engagierte Leute im Personalrat und die, die sich da einen schlanken Fuß machen und die Entlastungsstunden gerne mitnehmen. Letztere haben mit deinem Fall erheblich weniger Arbeit, wenn du die Füße stillhältst… Es gibt durchaus auch Leute, die noch Karriere machen wollen und sich deshalb lieber bedeckt halten. Anders kann ich mir das Ergebnis des Gesprächs nicht erklären. Ich hoffe du hast die Kraft, dich wenigstens für die Anerkennung des Dienstunfalls einzusetzen. Das hätte für mich Priorität. Deshalb finde ich die Idee mit dem Rechtsanwalt super. Eventuell bei der Gewerkschaft/ Verband anfragen, ich weiß nicht ob du Mitglied bist. Der Philologenverband hat einen eigenen Anwalt, bei dem man in der Regel auch zügig einen Gesprächstermin bekommt.

  • Natürlich kann ich jetzt nur nach dem gehen, was hier steht. Daraus ziehe ich folgende Schlussfolgerung:

    Ich finde das geschilderte Vorgehen der Verantwortlichen äußerst seltsam. Ich war schon an verschiedenen Grund- und Hauptschulen, aber nie wurde etwas wie geschildert abgewiegelt und unter den Tisch gekehrt. Im Gegenteil: Wenn etwas vorgefallen ist, wurden die KollegInnen unterstützt, bzw. wurden Lösungen gesucht. Wo bleibt denn da die Fürsorgepflicht?


    Was ist denn mit Parallelisierung gemeint? Dieser Begriff ist mir bezüglich von Ordnungsmaßnahmen unbekannt. Falls die Versetzung in eine Parallelklasse gemeint ist, dann wäre das schon eine härtere Strafe.

  • [...] Wäre sicher spannend, wie der Vorfall im Protokoll beschrieben wurde.

    Ja, das ist für mich wirklich spannend.


    [...] Ich hoffe du hast die Kraft, dich wenigstens für die Anerkennung des Dienstunfalls einzusetzen. Das hätte für mich Priorität. [...]

    Ja, da bin ich dran.

    Ich brauche dafür unter anderem ein Attest von meiner Ärztin, welches ich mir übermorgen bei meinem nächsten Arzttermin besorge.



    [...]

    Was ist denn mit Parallelisierung gemeint? Dieser Begriff ist mir bezüglich von Ordnungsmaßnahmen unbekannt. Falls die Versetzung in eine Parallelklasse gemeint ist, dann wäre das schon eine härtere Strafe.

    Parallelisierung bedeutet, dass der Schüler von Klasse 8y in die Parallelklasse 8x versetzt wird innerhalb der Schule. Dies wurde ihm angedroht.


    Ich habe dir hier schon mal den Weißen Ring empfohlen. Das ist eine überregionale Beratungsstelle für Opfer von Gewalt. Das scheint mir in deinem Fall die richtige Adresse zu sein.

    Danke nochmals für die Erinnerung!

    In den letzten Tagen (seit Erstellung dieses Threads am Freitagabend) habe ich noch nicht alle Tipps in die Tat umsetzen können. Das bedeutet aber nicht, dass ich deinen guten Hinweis ignoriere.




    Ich muss die beiden Gespräche/Telefonate mit dem Personalrat auch erstmal etwas verdauen. Sie waren dann doch ernüchtender als erhofft. Auch hatte ich zwischenzeitlich eine weitere Therapiesitzung, die noch etwas nachhallt (zwar im Positiven, aber dennoch "heavy").

    Ich bin also nicht untätig. Da meine Situation aber Kommunikation mit verschiedenen Stellen/Menschen erfordert und meine Möglichkeiten in verschiedene Richtungen gehen, könnte es so wirken.

  • 2. Solle ich mir überlegen, ob ich einen Dienstunfall melde. Denn dann müsse ich meine Erkrankung angeben.

    Ja und?! Du willst doch die Schule wechseln, wegen einem Schnupfen setzt sich da niemand für dich ein.

    Also ich sehe gerade zwei Möglichkeiten: 1. Der Vorfall war lapidar 2. Dein Kollegium hält den Vorfall für lapidar.


    In jedem Falle würde ich volles Geschütz auffahren.

    - Gutachten Traumatherapeutin

    - Amtsarzttermin

    - Unterstützung durch Anwältin

    - Bezirkspersonalrat, falls noch nicht geschehen

    - Schwerbehindertenvertretung

    - In ein Gespräch beim Amt mit der Einstellung reingehen: ich kann keinen Fuß mehr in Schule xy setzen und wenn die Versetzung nicht klappt, kann ich womöglich nie wieder arbeiten


    Was in der Therapie passiert, steht natürlich auf einem anderen Blatt, du willst die Symptomatik ja loswerden.

  • Das ist bedauerlich. So sollte das nicht ablaufen.


    1) Deine Meldeadresse landet in der Akte und bei Akteneinsicht hätte der Anwalt des Beschuldigten auch Zugriff auf die Adresse. Nach der Logik kann man aber gegen niemanden mehr Strafanzeige erstatten. Wenn er nicht strafmündig ist, kommt es sowieso erst gar nicht so weit.

    2) Die Wahrheit muss man ja nicht verheimlichen. (Gesundheitsdaten dürfen zudem nicht einfach so weitergegeben werden. Alle mit Zugriff auf die Diagnose sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.)

    3) Dann klagt man halt.

    4) Den Weg würde ich sowieso nicht einschlagen.


    Der Bezirkspersonalrat hat einen Vorsitzenden. Evtl. mal schriftlich per Mail an den wenden.

  • Was ist denn mit Parallelisierung gemeint? Dieser Begriff ist mir bezüglich von Ordnungsmaßnahmen unbekannt. Falls die Versetzung in eine Parallelklasse gemeint ist, dann wäre das schon eine härtere Strafe.

    Ich komme hier aus dem Staunen echt nicht mehr heraus. Du findest die Versetzung in eine Parallelklasse wirklich eine "härtere Strafe", die angemessen ist bei physischer Gewalt gegen eine Lehrkraft, die so gravierend war, das PTBS und Panikstörung davongetragen wurden?!


    Die Verharmlosung solcher Entgleisungen scheint nicht nur im Kollegium der TE ein Problem zu sein.

  • Ich komme hier aus dem Staunen echt nicht mehr heraus. Du findest die Versetzung in eine Parallelklasse wirklich eine "härtere Strafe", die angemessen ist bei physischer Gewalt gegen eine Lehrkraft, die so gravierend war, das PTBS und Panikstörung davongetragen wurden?!


    Die Verharmlosung solcher Entgleisungen scheint nicht nur im Kollegium der TE ein Problem zu sein.

    Nein, ich habe jetzt allgemein einmal an den Ordnungsmaßnahmenkatalog in Bayern gedacht und das nicht auf den Vorfall interpretiert. Mir ging es nur um den Begriff und wie er im Katalog der Ordnungsmaßnahmen zu sehen ist.

    Da kommt die Versetzung in eine Parallelklasse vor einem zeitweiligen Schulausschluss. Bei uns musste da einiges (auch in der Hauptschule) im Vorfeld passiert sein, wenn es zu dieser Maßnahme kam, was durchaus durchgeführt wurde. Wobei meine Erfahrung ist, dass man eher zum zeitweiligen Schulausschluss neigte als zur Versetzung in die Parallelklasse. An meiner letzten Grundschule haben wir eher einmal einen zeitweiligen Schulausschluss praktiziert, denn der Parallelklasse wollte man diesen Schüler dann auch nicht zumuten.

    https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEUG-86


    Es ist auch schwierig, da wir das Bundesland und die verankerten Ordnungsmaßnahmen nicht kennen. Verweise werden bei uns oft verteilt und sind quasi der Einstieg in "härtere" Ordnungsmaßnahmen. In vielen anderen Bundesländern gibt es diese Form gar nicht, auch in Ba-Wü, wo ich ursprünglich herkomme.

  • Nein, ich habe jetzt allgemein einmal an den Ordnungsmaßnahmenkatalog in Bayern gedacht und das nicht auf den Vorfall interpretiert. Mir ging es nur um den Begriff und wie er im Katalog der Ordnungsmaßnahmen zu sehen ist.

    Da kommt die Versetzung in eine Parallelklasse vor einem zeitweiligen Schulausschluss. Bei uns musste da einiges (auch in der Hauptschule) im Vorfeld passiert sein, wenn es zu dieser Maßnahme kam, was durchaus durchgeführt wurde. Wobei meine Erfahrung ist, dass man eher zum zeitweiligen Schulausschluss neigte als zur Versetzung in die Parallelklasse. An meiner letzten Grundschule haben wir eher einmal einen zeitweiligen Schulasuschluss praktiziert, denn der Parallelklasse wollte man diesen Schüler dann auch nicht zumuten.

    https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEUG-86


    Es ist auch schwierig, da wir das Bundesland und die verankerten Ordnungsmaßnahmen nicht kennen. Verweise werden bei uns oft verteilt und sind quasi der Einstieg in "härtere" Ordnungsmaßnahmen. In vielen anderen Bundesländern gibt es diese Form gar nicht, auch in Ba-Wü, wo ich ursprünglich herkomme.

    Entschuldige, dann habe ich das falsch verstanden.

  • [...]

    Ich würde hier alles ausreizen, was nur irgendwie möglich ist und jeden einzelnen Schritt mit dem Bezirkspersonalrat absprechen. Hauptsache, die Anerkennung als Dienstunfall ist im Gange - am besten mit tatkräftiger Unterstützung des Personalrats. Der Antrag geht über den Tisch der SL. Es ist gut, wenn diese schon weiß, dass dem Bezirkspersonalrat eine Kopie des Antrags vorliegt.


    Sollte die SL dich kontaktieren, kannst du sie darauf verweisen, dass alle weiteren Gespräche nur noch mit Beteiligung des Bezirkspersonalrats stattfinden.


    Zu einem späteren Zeitpunkt würde ich eine umfassende Dienstaufsichtsbeschwerde in Betracht ziehen.

    Ich habe mich ja an den Bezirkspersonalrat (in NRW heißt er nur "Personalrat") gewandt.

    Ich finde es unangenehm, dass der Antrag für den Dienstunfall (dafür warte ich noch auf ein Attest, welches ich morgen erhalte) über den Tisch meines SL geht, da ich die Diagnose reinschreiben muss. Aber gut, das ist nur mein Befinden.

    Ich werde dann auch angeben, dass ich dem Personalrat eine Kopie habe zukommen lassen.


    Das sowieso! Ich bin auch dabei, mir einen auf das Beamtenrecht spezialisierten Rechtsbeistand zu besorgen. Denn der für mich zuständige Personalrat scheint in der ganzen Sache nicht so ganz auf meiner Seite zu stehen (zumindest war das mein Eindruck gestern).


    Sollte sich die Bezirksregierung auf eine Versetzung einlassen, wäre das dann nicht ein "Nachtreten"? Denn auch davon wurde mir gestern abgeraten. Ich solle in dem BEM-Gespräch die Probleme mit meiner SL nicht ansprechen (alle Probleme stehen in direktem Zusammenhang mit dem Vorfall, zuvor hatte ich eine distanzierte, aber positive Beziehung zu meinem SL). Das habe ich gestern hier nicht geschrieben.



    Quittengelee: Mein Personalrat riet mir, es nicht zu einem Amtsarzttermin kommen zu lassen. Da ich sonst in die Frühpensionierung versetzt werden würde, wenn ich die Schule nicht mehr betreten könne.


    zu 1) Genau das habe ich auch dazu gesagt. Dann würde niemand mehr eine andere Person anzeigen aus Angst.

    Ich finde es schade, dass mir das so gesagt wurde, obwohl ich vorher meine Diagnose PTBS und Panikstörung genannt habe. Bisher hatte ich keine Angst, dass man mich zu Hause angreifen oder "etwas in meinem Briefkasten landen" würde. Danke dafür, lieber Personalrat.

    zu 4) Ich sehe aktuell (u.a. nachdem mir gesagt wurde, dass eine Versetzung unwahrscheinlich ist) den Einsatz an einer Privatschule als realistischen Weg. Auch wenn ich angeblich nicht freigestellt würde von der Bezirksregierung.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich Zweifel an deiner Echtheit hätte (was ich ausdrücklich NICHT habe, aber wenn..), wäre das geschilderte Gespräch mit dem Personalrat der absolute Beweis.
    Es ist eine Schande, dass der Mensch sich Personalrat nennen darf. Bist du in einer Gewerkschaft oder Berufsverband? Kannst du einen ANDEREN Personalrat anrufen? (ich wüsste nicht, dass man an einer Person gebunden ist. Ich habe immer die Person angerufen, wonach mir war, bzw. wer Sprechstunde hatte).
    Ich halte - als Laiein natürlich - ziemlich alle genannten für falsch.
    Ich bin relativ sicher, dass das Land keine Lust auf Frühpensionierung hat, ohne das Mittel der Versetzung ausprobiert zu haben.
    Ich würde DEFINITIV die seit dem Vorfall aufgetretenen Probleme mit der SL schildern. Sachlich, schriftlich. Es gehört eben zur Situation!

  • Und unbedingt zur Anzeige bringen, auch wenn der Täter nicht strafmündig ist, wird das doch aufgenommen und bleibt in seinen Akten. Sollte er dann strafmündig werden und wieder eine Straftat ausüben, wird das mit in Betracht gezogen. So wird die ganze Sache unter den Teppich gekehrt.

    Außerdem wird dies an das Jugendamt weitergeleitet und dort können entsprechende Schritte eingeleitet werden.

    Wer Fehler findet darf sie behalten und sich freuen! :victory:

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