PTBS und Panikstörung nach Dienstunfall

  • Genau, ich weiß. Ich bin in NRW.


    Mir ist nicht ganz klar, warum du dich über die Schulform Gesamtschule beschwerst bzw. damit nicht zufrieden bist, aber damals das Lehramt dafür studiert hast. Hättest du das nicht gewollt, hättest du es gar nicht studieren dürfen.

    Ich denke, dass du dich auf meinen ersten Post beziehst. In diesem schrieb ich, dass ich "allgemein nicht sehr glücklich an der Schulform Gesamtschule" bin. Das bezieht sich auf meine Erfahrungen, die ich im 51. Beitrag skizziert habe. Ich persönlich kann schlecht damit umgehen, mit Schimpfworten wie "Hure" oder "Schlampe" beleidigt zu werden, wenn ich Schüler bitte ein Fenster zu öffnen oder ihre Schulbücher herauszuholen. Auch fühle ich mich bedroht von Aussagen wie "Sie stehen ganz oben auf meiner Abschussliste".

    Dies ist doch keine Kritik an Gesamtschulen allgemein. Eher die Einsicht, dass ich nicht so abgehärtet wie meine Kolleg:innen bin.

    Ich habe mein Studium erfolgreich abgeschlossen, ebenso mein Referendariat vor mehreren Jahren. Ich kann besonders gut in der Oberstufe oder in EKursen unterrichten. Da hatte ich oben genannte Probleme noch nie.


    Ich habe dies angesprochen, da ich eine Versetzung in Erwägung ziehe und nachfragen wollte, ob das mit einem Schulformwechsel einhergehen kann. Denn ich möchte nicht noch mehrfach die Schule wechseln.

  • Dies ist doch keine Kritik an Gesamtschulen allgemein. Eher die Einsicht, dass ich nicht so abgehärtet wie meine Kolleg:innen bin.

    Hör bitte auf dich für irgendwas rechtfertigen zu wollen, was dir passiert ist. Das was du in Ansätzen schilderst (bitte nenne auch weiterhin keine Details) hat genau *nichts* mit *deinem* Verhalten zu tun und es ist eine absolute Unverschämtheit, dass hier auch noch jemand meint, dich zu einer Rechtfertigung nötigen zu wollen, warum du überhaupt an einer Gesamtschule arbeitest. Gewalt ist immer falsch, egal in welchem Kontext.

  • Mich wundert allerdings dann schon, weshalb du bei der Einschreibung ins Studium das "Lehramt für Gymnasien und Gesamtschulen" wählst.

    Mit deiner Schulleitung und dem Personalrat gesprochen?

    Vielleicht weil er / sie gerne ans Gymnasium wollte, das aber nicht geklappt hat? Die Gesamtschule muss man ja mitmachen, wenn man Gymnasiallehramt studiert. Zumindest musste man das meinerzeit.

  • Das stimmt.

    Ich bin mir nur nicht so sicher, ob die Situation nicht sehr schnell (von meiner SL und von Kolleg:innen) "runtergespielt" wurde. Zumindest kann ich mir das gut vorstellen. Die Klassenleitung hat im Vorfeld Beschimpfungen und Drohungen gegen mich durch den Schüler und durch seinen besten Freund immer relativiert und die Schüler in Schutz genommen (ihrer Meinung nach muss man als Lehrer/in damit leben, übel beschimpft zu werden. "Sie werden schon sehen, was Sie davon haben" und "Sie stehen ganz oben auf meiner Abschussliste" seien zudem keine Drohungen).

    Es kann auch sein, dass ich da sehr weich bin. Ich kann Beschimpfungen und (wahrgenommene?) Drohungen schlecht aushalten. Daran arbeite ich.

    Schau, dass du da wegkommst. Toxischer geht's ja nicht mehr. Ebenfalls stellt sich ggf. die Frage, ob die Fürsorgepflicht von der SL eingehalten wurde.


    Da wird an der Schule offensichtlich alles falsch gehandhabt. Auch Drohungen sind Gewalt und die Schule muss bei Gewalt einschreiten - sonst hat die Schule nicht mehr die Macht, sondern es gilt das Recht des Stärkeren. Darunter leiden am Ende alle - selbst die Täter, denen nie ihre Grenzen aufgezeigt werden.


    Zitat

    Ich musste ehrlich gesagt etwas schlucken, als einige von euch angedeutet haben, dass es im schlimmsten Fall zu einer Dienstunfähigkeit kommen könnte. Das habe ich bisher nicht bedacht bzw wollte nicht daran denken.


    Es geht in erster Linie darum zu wissen, dass man finanziell "nicht so tief fällt", wenn es zum worst-case kommt und so der Behandlung mit weniger Druck/Sorge entgegenschauen kann.

  • Und wenn man vorher Teilzeit gearbeitet hat, wird die dann entsprechend gekürzt?


    Zitat

    Die amtsunabhängige Mindestversorgung beträgt 65 % der maßgeblichen Bezüge aus der Besoldungsgruppe A 4 Stufe 8 zuzüglich 30,68 €. Sie beträgt demnach ab 01.03.2024 2.032,23 + 30,68 = 2.062,91 € brutto pro Monat und erhöht sich je nach Familienzuschlag.


    https://www.evg-online.org/fil…ersorgung_2024_240424.pdf (siehe S. 8 )


    Sie wird nicht entsprechend gekürzt. Es handelt sich ja um die Mindestpension.

  • Ich sehe gerade - die Info bezieht sich auf den Bund. Jedes Bundesland handhabt es etwas anders. Für NRW:

    Zitat

    Das Ruhegehalt beträgt mindestens 35 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge des zuletzt bekleideten Amtes (1.1.) - amtsabhängiges Ruhegehalt -. Es darf nicht hinter 61,6 % der jeweiligen ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 5 (ggf. einschließlich Familienzuschlag der Stufe 1) zurückbleiben - amtsunabhängiges Ruhegehalt -.

    https://www.finanzverwaltung.n…t/document/ruhegehalt.pdf (siehe S. 5)


    Ab 01.02.2025 beträgt die Mindestpension in NRW 2120,67€ (ohne Familienzuschlag).

    • Offizieller Beitrag

    ich glaube, deswegen lohnt sich das für viele Frauen (ja, Frauen in der Regel) nicht mehr, die Stunden wesentlich zu erhöhen, wenn sie zum Beispiel 15 Jahre hälftig gearbeitet haben (typischerweise: 2 Kinder, niedrige Teilzeit bis zum Übergang in die weiterführende Schule des jüngsten Kindes)

  • ich glaube, deswegen lohnt sich das für viele Frauen (ja, Frauen in der Regel) nicht mehr, die Stunden wesentlich zu erhöhen, wenn sie zum Beispiel 15 Jahre hälftig gearbeitet haben (typischerweise: 2 Kinder, niedrige Teilzeit bis zum Übergang in die weiterführende Schule des jüngsten Kindes)

    Dann sollte ich mir das also gut überlegen, ob ich mir den Stress mit 2 Korrekturfächern noch mal antun möchte. Falls ich nicht bald dazu gezwungen werde, in VZ zu arbeiten.....

  • Auch, wenn es jetzt ein anderes Thema ist - noch kurz dazu:


    A13 Stufe 12 wird in NRW nach 24 Jahren erreicht. Ab 01.02.2025 sind das 6288,10€ pro Monat. Wenn man insg. auf 19 Jahre kommt ("ruhegehaltfähige Dienstzeit", also unter Berücksichtigung von Teilzeit), hat man mehr als die Mindestpension (19*1,79375%*6288,10€*0,99349 = 2129,11€).


    Jmd., der 15 Jahre mit 50% Teilzeit arbeitet (ruhegehaltfähige Dienstzeit: 7,5 Jahre), und im Anschluss Vollzeit arbeitet, überschreitet die Mindestpension. Hinzu kommt, dass das Referendariat ebenfalls angerechnet wird und das Studium (beim Studium heißt es allerdings, dass es angerechnet werden "kann")). Das sind nochmal fast 4 Jahre, die mitberücksichtigt werden (das Studium wird mit etwas über 2 Jahren angerechnet).


    Es lohnt sich also durchaus.


    Wenn man vorzeitig in den Ruhestand geht, kommt es zu Kürzungen von 0,3% pro Monat. Hierdurch kann es sein, dass man am Ende doch noch mehr hat mit der Mindestpension - je nachdem, wie früh man aufhört und wie lange man in Teilzeit/Vollzeit gearbeitet hat.

  • ich glaube, deswegen lohnt sich das für viele Frauen (ja, Frauen in der Regel) nicht mehr, die Stunden wesentlich zu erhöhen, wenn sie zum Beispiel 15 Jahre hälftig gearbeitet haben (typischerweise: 2 Kinder, niedrige Teilzeit bis zum Übergang in die weiterführende Schule des jüngsten Kindes)

    Das mag für die eigentliche Pension vlt. noch gelten, sofern man nahe an der Mindestpension bleibt. Das Einkommen während der Arbeitsphase und damit die Möglichkeit zum Aufbau von Privatvermögen unterscheidet sich sehr deutlich.

  • Danke. Das ist ja dann richtig gut. Dann hat man ja kaum Nachteile bei der Pension, wenn man lange Teilzeit gearbeitet hat.

    Naja, wenn du zufrieden bist mit der Mindestpension.

    Angenommen dein Mann, der jetzt den richtigen Job macht, verlässt dich. Dann muss man schauen. ;)

  • Genau, ich weiß. Ich bin in NRW.


    Mir ist nicht ganz klar, warum du dich über die Schulform Gesamtschule beschwerst bzw. damit nicht zufrieden bist, aber damals das Lehramt dafür studiert hast. Hättest du das nicht gewollt, hättest du es gar nicht studieren dürfen.

    Das ist doch hier völlig irrelevant! Erstens weiß man als Student*in noch nicht, was das Lehramt am Ende genau bedeutet und zweitens geht es hier um Posttraumatische Belastungsstörung und die Hoffnung, an einer anderen Schulart weniger Probleme dieser Art zu haben, was natürlich auch begründet ist.

  • Naja, wenn du zufrieden bist mit der Mindestpension.

    Angenommen dein Mann, der jetzt den richtigen Job macht, verlässt dich. Dann muss man schauen. ;)

    Wenn mein Mann mich verlässt, kann ich ja jederzeit aufstocken auf Vollzeit.


    Ansonsten gibt es noch den Versorgungsausgleich, private Altersvorsorge etc.


    Es gibt sehr sehr viele, die für das, was ich in Teilzeit verdiene und das sehr nahe an der Mindestpension liegt, Vollzeit arbeiten müssen. Was meinst du, was die für eine Rente kriegen?


    Meine Gesundheit ist mir wichtiger als Vermögensaufbau.

  • Ich hatte heute morgen das Schreiben der Bezirksregierung mit der Einladung zu einem BEM-Gespräch im Briefkasten und habe danach mit dem Personalrat telefoniert.

    Das wenige Minuten lange (kurze) Gespräch hat mir zumindest dahingehend geholfen, dass ich weiß, was meine Ärtzin und Therapeutin in ihre Atteste für eine mögliche Versetzung schreiben sollen.


    Ich finde es übrigens kurios, dass man ein Attest dafür benötigt, wenn das Gespräch nicht in der Schule/Dienststelle stattfinden soll sondern in der Bezirksregierung. Aber nungut.


    Weiß jemand von euch, ob ich mir das Protokoll der Teilkonferenz für die Ordnungsmaßnahme anfordern darf? Ich wurde von meiner Schule ja über nichts informiert...

  • Zum Off-Topic: Die Unterschiede zwischen Rente und Pension sind für mich genauso unbegreiflich ungerecht wie die zwischen den Bezügen von Beamten und Angestellten. Es ist ungerecht, da die gleiche Arbeit gemacht wird.

  • ch finde es übrigens kurios, dass man ein Attest dafür benötigt, wenn das Gespräch nicht in der Schule/Dienststelle stattfinden soll sondern in der Bezirksregierung.

    Es hat etwas über Hand genommen, dass Kollegen versucht haben mit dem Einwand der Gesundheit eine Versetzung zu erreichen. Darunter auch solche, die nie bei einem Arzt waren. Die Dienststelle schützt sich vor Missbrauch indem sie eine Attest einfordert. Denn ein EM Gespräch in der Dienststelle zu führen macht eben nur Sinn, wenn die Versetzung quasi schon vorausgesetzt wird. Denn ohne diese Voraussetzung sollte das BEM GEspräch lieber am Ort des Geschehens stattfinden. Denn nur hier kann wirklich wirksam vereinbart werden, welche Hilfsmaßnahmen gewünscht und möglich sind.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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