PTBS und Panikstörung nach Dienstunfall

  • Der Schilderung nach könnte es sich sogar um einen "qualifizierten Dienstunfall" handeln.

    Zitat

    Qualifizierter Dienstunfall

    Das Beamtenrecht kennt neben dem Dienstunfall auch den sogenannten qualifizierten Dienstunfall. Ein qualifizierter Dienstunfall ist anzunehmen, wenn sich ein*e Beamte*in in Ausübung des Dienstes einer besonderen Lebensgefahr aussetzt und dabei einen Unfall erleidet.

    https://nrw.verdi.de/themen/na…d3-11e9-99c9-001a4a160100


    Ziel ist es natürlich, dass du schnell gesund wirst und wieder arbeiten kannst. Solltest du allerdings aufgrund des Geschehens dienstunfähig werden, würde dir bei Anerkennung ein erhöhtes Unfallruhegehalt zustehen.


    Die Anerkennung als Dienstunfall hat aber auch etwas mit Sichtbarkeit zu tun. Es ist wichtig, dass solche Fälle an oberster Stelle auch aktenkundig werden.

  • Mit am Schlimmsten finde ich das Unterlassen der Schulleitung. Ich hoffe und wünsche dir, dass dein Kollegium sich noch im Nachgang für angemessene schulische Konsequenzen beim Schüler stark macht. Viel Erfolg beim Wechsel des Dienstortes wünsche ich dir und gute Unterstützung durch die angefragten Stellen.

  • Maylin85

    Es schockiert mich ebenfalls. Noch mehr schockiert mich das das kein Einzelfall ist, sondern mir immer wieder von Kollegen in der täglichen Beratungspraxis berichtet wird. In unserer Bezirksregierung haben eir jedoch die Vereinbarung mit der Dienststelke, dass die Kollegen den Vorgang dann samt Aktenzeichen der Bezreg melden. Die hängt sich dann an die Anzeige dran. SL haben häufig gewisse Ängste, dass der Ruf der Schule leiden könnte. Leider leidet auf diese Art das ganze Kollegium.

    Passieren solche Fälle denn oft?


    Dass sich die Bezirkstegierung dranhängt, ist ja jedenfalls schonmal gut!

    Ich hätte als Schulleitung eher Angst um den Ruf, wenn sich rumspricht, dass da nix passiert, aber okay.

  • Passieren solche Fälle denn oft?

    Wir beobachten in den letzten Jahren eine Häufung von Gewaltvorfällen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Unbedingt als Dienstunfall melden. Wenn du keine Schilderung von Zeugen hast, aber deren Namen dann können die ja kontaktiert werden und müssen dann eben ihre Schilderung abgeben. Ggf. kann dir dabei z.B. der Personalrat behilflich sein. Wie oben schon erwähnt hast du damit einige Rechte - besonders, wenn du DDU wirst oder dauerhaft eine Schädigung davon trägst. Du brauchst dich wegen deiner Diagnose nun nicht zu verstecken, das ist doch nicht deine Schuld und das Verhalten der Schulleitung trägt nicht dazu bei, dass du wieder Vertrauen fassen kannst. So wirst du nicht wieder gesund.


    Und unbedingt zur Anzeige bringen, auch wenn der Täter nicht strafmündig ist, wird das doch aufgenommen und bleibt in seinen Akten. Sollte er dann strafmündig werden und wieder eine Straftat ausüben, wird das mit in Betracht gezogen. So wird die ganze Sache unter den Teppich gekehrt.

    • Offizieller Beitrag

    Du solltest unbedingt dafür sorgen, dass der Vorfall als Dienstunfall anerkannt wird. Falls du dienstunfähig bleibst, hast du andernfalls nicht einmal die Mindestversorgung, da du erst seit zwei (und nicht fünf) Jahren verbeamtet bist.

    2 auf Lebenszeit. Es sind 5 Jahre Verbeamtung in NRW.

  • 2 auf Lebenszeit. Es sind 5 Jahre Verbeamtung in NRW.

    Der Vorbereitungsdienst wird ebenfalls auf die 5-jährige Wartezeit angerechnet. Bei 3-jähriger Probezeit hat man idR nach weiteren 6 Monaten als Beamter auf Lebenszeit Anspruch auf die Mindestpension.


    Zitat

    Die Wartezeit wird vom Zeitpunkt der ersten Berufung in das Beamtenverhältnis ab gerechnet und nur berücksichtigt, sofern sie ruhegehaltfähig ist (Abs. 1 Satz 2). Es handelt sich zunächst um solche Dienstzeiten, die kraft Gesetzes ruhegehaltfähig sind, also in erster Linie die in § 6 geregelten Beamtenzeiten, und zwar auch Dienstzeiten im Beamtenverhältnis auf Widerruf sowie im Beamtenverhältnis auf Probe (Wittmer in Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, BeamtVG, § 4 Rn 56).

    https://www.rehm-verlag.de/eLi…amtenRBuLa_Ges_data%27%5D

  • Mich wundert allerdings dann schon, weshalb du bei der Einschreibung ins Studium das "Lehramt für Gymnasien und Gesamtschulen" wählst

    Vllt. gab es keine Aussicht auf eine Stelle am Gymnasium? Häufig muss man dann abwägen und eine Entscheidung treffen, die man nicht mal eben zurücknehmen kann. Lässt man sich weiter mit Kettenverträgen abspeisen am Gymnasium oder entscheidet man sich für eine Gesamtschule? Hinzu kommt natürlich, dass man in NRW nur eben diesen Studiengang studieren kann, auch wenn man später am Gymnasium arbeiten möchte.


    Es kann ja auch sein, dass es gar nicht die Schulform an sich ist, sondern die Schule selber. Das, was hier von OP berichtet wird, klingt auf jeden Fall nicht zufriedenstellend.

    • Offizieller Beitrag

    oder er hat in einem Bundesland studiert, wo es "Lehramt an Gymnasien" heißt. Aber Karl-Dieter ist da gerne auf Gymnasiallehrer*innen aus Prinzip eingeschossen und vermutlich - typisch Lehrer (sorry, aber wenn du gerne mit deinen Stereotypen arbeitest, ich auch) - nie aus seinem NRW-Umkreis weg und kennt also keine anderen Wege, Lehrkraft an ein Gymnasium oder eine Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe zu werden.
    Ob du das auch den HRSGe-Studis sagst, die bewusst lieber an eine Hauptschule wollen? Oder denjenigen, die bewusst nur an eine Gesamtschule wollen? (obwohl sie auch ein Lehramt für Gym oder für Realschule studieren?)

  • Ich frage mich auch, wie es den Kollegen geht, die diesen Schüler unterrichten müssen. Die ganze Schulgemeinschaft weiß vmtl. von dem schrecklichen Vorfall und dann einfach so weiterzumachen, ohne sichtbare Konsequenzen, wirft kein gutes Licht auf die SL. Würde als Elternteil auf die Barrikaden gehen, weil ich Angst hätte um meine Kinder, die hier mit einem potentiellen Täter unterrichtet werden.

  • OK, zum Glück Mindestversorgung. Trotzdem wäre der Unterschied bei einer derart frühen Zurruhesetzung immens, denn es wäre tatsächlich nur die Mindestversorgung und bei Dienstunfähigkeit darf man nur sehr wenig dazuverdienen. Wieso hat dich darüber niemand aufgeklärt? Schieb das nicht weg, es könnte wirklich wichtig für dich werden. Wenn nicht, umso besser, aber das kannst du jetzt nicht wissen.

  • OK, zum Glück Mindestversorgung. Trotzdem wäre der Unterschied bei einer derart frühen Zurruhesetzung immens, denn es wäre tatsächlich nur die Mindestversorgung und bei Dienstunfähigkeit darf man nur sehr wenig dazuverdienen. Wieso hat dich darüber niemand aufgeklärt? Schieb das nicht weg, es könnte wirklich wichtig für dich werden. Wenn nicht, umso besser, aber das kannst du jetzt nicht wissen.

    Wie hoch ist denn die Mindestversorgung?

  • Liegt bei rund about 1800

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Nochmals Danke für eure Antworten und Tipps.


    Da ich mich mit diesen Themen (Dienstunfall, psychische Erkrankung, im schlimmsten Fall Dienstunfähigkeit) nicht auskenne, sind eure Anregungen für mich sehr wertvoll. Ich habe zwar schon einiges gegoogelt und in die BASS geschaut (z.B. zum Thema Versetzung), aber das hat viele Fragen offen gelassen.


    Ich werde den Unfall als Dienstunfall melden, möchte aber das genaue Vorgehen mit dem Personalrat absprechen. Auch ob es ggf ein qualifizierter Dienstunfall war.

    Auch werde ich vermutlich einen Strafantrag stellen.


    Ich musste ehrlich gesagt etwas schlucken, als einige von euch angedeutet haben, dass es im schlimmsten Fall zu einer Dienstunfähigkeit kommen könnte. Das habe ich bisher nicht bedacht bzw wollte nicht daran denken. Ich werde alles versuchen, um dies abzuwenden. Ich möchte ja arbeiten und liebe es Lehrerin zu sein (meistens zumindest).


    Mit am Schlimmsten finde ich das Unterlassen der Schulleitung. Ich hoffe und wünsche dir, dass dein Kollegium sich noch im Nachgang für angemessene schulische Konsequenzen beim Schüler stark macht. Viel Erfolg beim Wechsel des Dienstortes wünsche ich dir und gute Unterstützung durch die angefragten Stellen.

    Es gab eine Ordnungsmaßnahmen-Konferenz. Dort wurde vor Wochen/Monaten entschieden, dass die Konsequenz für den Schüler eben die Androhung der Parallelisierung (von Klasse 8y in Klasse 8z) ist. Es war ja auch ein Schulleitungsmitglied, vermutlich die Abteilungsleitung, anwesend. Die Anwesenden haben diese Konsequenz also als angemessen empfunden bzw so entschieden.

    Ich als "kleines, einzelnes Licht" mit nur einer Stimme hätte da, selbst wenn ich eingeladen worden wäre, nicht ändern können.

    Unsere Schule ist leider äußerst vorsichtig was Ordnungsmaßnahmen angeht.


    [...] Ich hätte als Schulleitung eher Angst um den Ruf, wenn sich rumspricht, dass da nix passiert, aber okay.

    Ich bin mir sehr sicher, dass dieser Vorfall den Eltern unserer Schülerschaft nicht bekannt ist. Oder nur den Eltern, deren Kinder mit anwesend waren.



    Mich wundert allerdings dann schon, weshalb du bei der Einschreibung ins Studium das "Lehramt für Gymnasien und Gesamtschulen" wählst.


    Mit deiner Schulleitung und dem Personalrat gesprochen?

    In NRW gibt es nur diesen Studiengang, also nicht "Lehramt an Gymnasien" und "Lehramt an Gesamtschulen" getrennt.

    Mein Referendariat habe ich am Gymnasium absolviert, danach aber leider drei Jahre keine Planstelle erhalten. Dann habe ich mich an Gesamtschulen beworben und konnte mir die Stelle aussuchen (habe von allen Gesamtschulen nach den Bewerbungsgesprächen ein Einstellungsangebot erhalten).


    Ich frage mich auch, wie es den Kollegen geht, die diesen Schüler unterrichten müssen. Die ganze Schulgemeinschaft weiß vmtl. von dem schrecklichen Vorfall und dann einfach so weiterzumachen, ohne sichtbare Konsequenzen, wirft kein gutes Licht auf die SL. Würde als Elternteil auf die Barrikaden gehen, weil ich Angst hätte um meine Kinder, die hier mit einem potentiellen Täter unterrichtet werden.

    Die unterrichtenden Kolleg:innen hatten auf der Ordnungsmaßnahmen-Konferenz ja die Gelegenheit, sich darüber auszutauschen.

    Ich wurde nicht eingeladen, war aber auch krankgeschrieben.

    Ich würde mich an deren Stelle weigern, den Schüler zu unterrichten. So schön unser Job ist, er ist es nicht wert dafür zu sterben. Aber das ist nur meine bescheidene Meinung.


    [...] Wieso hat dich darüber niemand aufgeklärt? [...]

    Es hat sich seit Monaten niemand bei mir gemeldet. Weder von der Schule noch von der Bezirksregierung.

    Nur der SL, der die noch nicht zurückgegebenen Klassenarbeiten unbedingt haben wollte. Auch wurde ich am Ende des Schuljahres aufgefordert, für die Förderschüler:innen schriftliche Beurteilungen zu verfassen.

    Ich war aber so stur, dass ich auf letzteres nicht reagiert habe. Man kann ja mal copy paste machen und die Texte vom Halbjahr nehmen. Ist für die Schüler:innen nicht optimal, aber ich habe mich dazu nicht in der Lage gesehen.




    Ich bin übrigens weiblich. Ich bin absoluter Irlandfan, daher der Username. Jetzt ist mir erst aufgefallen, dass man bei "Emerald" auf einen Mann schließt. Es stört mich nicht, ich möchte nur Unklarheiten beseitigen.

  • Das ist ja mehr, als in meinem 1. Pensionsbescheid nach 25 Dienstjahren stand. Okay, ich habe viele Jahre nur zu 83% gearbeitet.

    Das bezweifle ich. Ich würde an deiner Stelle mal auf der Homepage des LBV den Versorgungsrechner bemühen.

    Zum Vergleich: Ich (okay, A13 statt A12) habe die meiste Zeit (17 Jahre als Lehrer + 1,5 Jahre Ref + 2 Jahre Studium + 1 Jahr Zivildienst) meistens voll gearbeitet, käme aber bei Frühpensionierung auf aktuell 2700 (und ein paar zerquetschte).

    Oder ich habe dich irgendwie falsch verstanden.

  • Das bezweifle ich. Ich würde an deiner Stelle mal auf der Homepage des LBV den Versorgungsrechner bemühen.

    Zum Vergleich: Ich (okay, A13 statt A12) habe die meiste Zeit (17 Jahre als Lehrer + 1,5 Jahre Ref + 2 Jahre Studium + 1 Jahr Zivildienst) meistens voll gearbeitet, käme aber bei Frühpensionierung auf aktuell 2700 (und ein paar zerquetschte).

    Oder ich habe dich irgendwie falsch verstanden.

    Ich bemühe den Versorgungsrechner. Im Jahre 2017 wären es nach 25 Dienstjahren 1669,85 € Brutto gewesen, wenn ich da dienstunfähig geworden wäre.


    Wenn ich bis zum Ende arbeite, sind es im Jahre 2030 2363,01 € Brutto, aber nur, wenn ich 25/28 Stunden arbeite. Ich arbeite aber seit einiger Zeit 23/28 Stunden. Also wird es etwas weniger.


    Verstehst du, warum mich das mit der Mindestpension immer verwirrt? Gut, ich bin A12...

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