PTBS und Panikstörung nach Dienstunfall

  • Hallo zusammen,


    ich habe leider Anfang dieses Jahres einen derart "unschönen" Dienstunfall im Unterricht erlitten, dass ich seitdem dienstunfähig/krankgeschrieben bin. Ich habe mich schnell um einen Therapieplatz bemüht und hatte nun zwei Sitzungen, die (vorläufige?) Diagnose lautet leider "PTBS und Panikstörung". Ich bin im Alltag seitdem eingeschränkt und kann mir nicht vorstellen, diese Schule wieder zu betreten. Wenigstens bin ich bereits seit zwei Jahren auf Lebenszeit verbeamtet an einer Gesamtschule in NRW.


    Ich liebe es zu unterrichten und kann mir keinen anderen Beruf vorstellen. Jedoch schaffe ich es nicht, an meine Schule wiederzukehren.

    Daher die Frage an euch: Was würdet ihr tun? Euch versetzen lassen?


    Das geht ja immer nur zum nächsten Schuljahr, soweit ich weiß. Was mache ich in der Zwischenzeit?


    Hat es jemand von euch nach längerer Zeit der Erkrankung vielleicht geschafft, "unbürokratisch" die Schule zu wechseln?


    Meine Therapeutin hat mit mir ebenfalls besprochen, ob es nicht sinnvoll wäre, an ein Gymnasium zu wechseln. Ich bin nämlich allgemein nicht sehr glücklich an der Schulform Gesamtschule. Aber dort habe ich eben die Planstelle angenommen (was ich nun bereue).


    Ich würde mich über Denkanstöße oder Erfahrungen freuen.


    P.S.: Ich entschuldige mich, falls/dass der Text teilweise schwer zu verstehen ist. Mir fällt es aktuell schwer, meine Gedanken zu ordnen.

  • Generell gibt es natürlich Fristen, zu denen man sich für eine Versetzung bewerben kann. Andererseits werden diese Fristen auch nicht immer so hoch gehängt, wenn es im Interesse des Dienstherrn ist. Bei einer Lehrkraft, die gerade mit vollen Bezügen nicht in der Lage ist, ihren Dienst an ihrer Schule zu verrichten, dies aber an einer anderen Schule tun könnte, sehe ich durchaus ein Interesse des Dienstherrn. Ein Gespräch mit dem zuständigen Dezernenten (Terminvereinbarung auf dem Dienstweg) kann dir hier sicherlich Klarheit schaffen und ist auch nichts, wofür du dich fürchten müsstest.

    Eine schnelle und formal korrekte Lösung könnte auch die "Abordnung mit dem Ziel der Versetzung" noch im laufenden Schuljahr sein. Das gibt es immer wieder mal, v.a. wenn Funktionsstellen mitten im Schuljahr besetzt werden.


    Generell: Achte auf dich selbst. Du solltest den Schritt zurück in die Schule erst dann antreten, wenn du selbst und auch deine Therapeutin der Meinung seid, dass du bereit dafür bist.


    Anmerkung: Ich bin nicht in NRW, deswegen sind diese Hinweise eher genereller Art.

  • Lass dich am Besten vom Personalrat und von der Schwerbehindertenvertretung beraten. Die können recht gut sagen, welche Optionen realistisch sind und der Personalrat ist spätestens bei einer Versetzung auch mit beteiligt.

  • Gibt es in NRW keine Wiedereingliederung mit begleitenden Gesprächen?

    In NDS würden die Bedenken im Gespräch aufgegriffen und dann eine Möglichkeit gesucht, zu der auch ein Schulwechsel gehören kann. Das bedeutet aber nicht, dass man sich die Schule aussuchen kann.

    Die Wiedereingliederung ist nicht an den Beginn eines Halbjahres gebunden.

  • In NRW wird jedem nach sechs Wochen AU (auch gestückelt) ein BEM Angebot unterbreitet. Personalrat und oder SbV beraten gerne. Wenn die Panikstörung / PTBS länger als sechs Monate besteht bitte unbedingt einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen. Die zuständige Schwerbehindertenvertretung hilft hierbei gerne.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Ich hoffe, du hast den Dienstunfall als solchen gemeldet. Falls nicht, hole dies bitte dringend nach. Sollte der Unfall in Zusammenhang mit einer Gewalttat stehen, hast Du hoffentlich Strafantrag gestellt und dafür gesorgt, dass sich der Dienstherr anschliesst.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Ich bedanke mich herzlich für eure Rückmeldungen! Sie enthalten wertvolle Tipps und Anregungen.


    [...] Ein Gespräch mit dem zuständigen Dezernenten (Terminvereinbarung auf dem Dienstweg) kann dir hier sicherlich Klarheit schaffen und ist auch nichts, wofür du dich fürchten müsstest.

    Eine schnelle und formal korrekte Lösung könnte auch die "Abordnung mit dem Ziel der Versetzung" noch im laufenden Schuljahr sein. [...]

    Dies ist ein guter Vorschlag. Mir war nicht bewusst, dass man die Terminvereinbarung auf dem Dienstweg (über den Tisch des SL) ausmacht, da ich ein solches Gespräch noch nie führen musste.


    Lass dich am Besten vom Personalrat und von der Schwerbehindertenvertretung beraten. Die können recht gut sagen, welche Optionen realistisch sind und der Personalrat ist spätestens bei einer Versetzung auch mit beteiligt.

    Ich kontaktiere direkt am Montag meinen Personalrat.


    Gibt es in NRW keine Wiedereingliederung mit begleitenden Gesprächen?

    In NDS würden die Bedenken im Gespräch aufgegriffen und dann eine Möglichkeit gesucht, zu der auch ein Schulwechsel gehören kann. Das bedeutet aber nicht, dass man sich die Schule aussuchen kann.

    Die Wiedereingliederung ist nicht an den Beginn eines Halbjahres gebunden.

    Doch, eine Wiedereingliederung ist in NRW möglich. Dies hat mir meine Therapeutin in unserer letzten (zweiten) Sitzung erklärt.

    Ich ging aber davon aus, dass ich die Wiedereingliederung an meiner aktuellen Schule durchlaufen muss. Dies hat mich in den letzten Tagen sehr beschäftigt und mir (leider!) gezeigt, dass ich noch nicht gesund bin.


    In NRW wird jedem nach sechs Wochen AU (auch gestückelt) ein BEM Angebot unterbreitet. Personalrat und oder SbV beraten gerne. Wenn die Panikstörung / PTBS länger als sechs Monate besteht bitte unbedingt einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen. Die zuständige Schwerbehindertenvertretung hilft hierbei gerne.

    Ich habe noch keine Post (und auch keine Mail oder sonstiges) von der Bezirksregierung erhalten. Meine AU besteht seit mehreren Monaten und meine Schule hat mir für dieses Schuljahr keinen Stundenplan erstellt bzw keine Lerngruppen zugeteilt.

    Ich kontaktiere neben dem Personalrat auch die Schwerbehindertenvertretung, danke für den Tipp (auch an kodi).


    Ich hoffe, du hast den Dienstunfall als solchen gemeldet. Falls nicht, hole dies bitte dringend nach. Sollte der Unfall in Zusammenhang mit einer Gewalttat stehen, hast Du hoffentlich Strafantrag gestellt und dafür gesorgt, dass sich der Dienstherr anschliesst.

    Das habe ich leider nicht getan. Ich war in der lebensbedrohlichen Situation so überfordert, dass ich nicht mal selbst die Polizei rufen konnte. Diese wurde durch die SL am gleichen Tag kontaktiert.

    Da es sich um einen minderjährigen Schüler handelt, habe ich keine Strafanzeige gestellt, meine SL ebenfalls nicht.

    Die Konsequenzen für den Schüler waren eine Gefährderansprache durch die Polizei und als schulische Ordnungsmaßnahme (aus meiner Sicht nur) die Androhung der Parallelisierung. Darüber wurde ich aber nicht in Kenntnis gesetzt, letzteres habe ich zufällig bzw privat durch einen Kollegen erfahren.

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