Anerkennung Zeiten im Schuldienst bei Wiedereinstellung

  • Hallo zusammen,


    ich bin total verzweifelt, weil ich es einfach nicht glauben kann, dass die Bezirkregierung mich mit Stufe 1 einstellen will. Vielleicht weiß jemand Rat. Zur Situation:


    Ich habe im Oktober 2018 im Rahmen der OBAS mein zweites Staatsexamen für das Lehramt an Berufskollegs in den Fächern Mathematik und Informatik erfolgreich absolviert. Ich war dann an der Schule bis Oktober 2020 tariflich beschäftigt. Meine letzte Eingruppierung dort war TVL 13 Stufe 3.


    Dann habe ich für fast vier Jahre als Data Scientist in einer kommunalen Verwaltung gearbeitet, habe habe dort gekündigt und möchte zum 1.10.2024 wieder an derselben Schule als Lehrerin arbeiten. Es handelt sich um eine anerkannte Ersatzschule. Von der Bezirksregierung kommt nun die Rückmeldung, dass ich mit TVL 13 Stufe 1 eingestellt werde, da meine Zeiten im Schuldienst wegen der Unterbrechung nicht berücksichtigt werden können.


    Dann kann doch nicht sein, oder doch?


    Viele Dank für jeden hilfreichen Hinweis!


    Viele Grüße,

    Hekki

  • Ja, ist korrekt, dass die Zeiten nicht mehr anerkannt werden für Stufe 3, wobei ich meine, dass mindestens Stufe 2 drin sein müsste, weil da die Vorerfahrungen unabhängig des Zeitpunktes für genutzt werden dürfen.

    Es handelt sich um eine sogenannte schädliche Unterbrechung, die das alles von vorne zählen lässt.

  • Hallo,


    ich habe inzwischen den Gesetzestext auch ganz genau gelesen. Hätte ich das vorher mal gemacht - ich wäre bei meinem alten Arbeitgeber geblieben.


    Es bleibt die bittere Erkenntnis, dass es in meinem Fall überhaupt keine Rolle spielt, dass ich fertig ausgebildete Lehrerin bin. Bei meinem Einstieg als Obaslerin wurde mir meine Berufstätigkeit in einem ähnlichen Bereich wie dem jetzigen als förderlich anerkannt und ich bin mit Stufe 2 eingestiegen.


    Jetzt komme ich als ausgebildete Lehrerin und soll wieder bei Stufe 1 anfangen.


    Am besten sofort nach einem neuen Job Ausschau halten.


    Danke für eure Antworten und viele Grüße!

  • Jetzt komme ich als ausgebildete Lehrerin und soll wieder bei Stufe 1 anfangen.

    Ich habe ja eine ähnlich alberne Erfahrung gemacht, ich habe vor dem Ref als PKB-Kraft gearbeitet und war bereits bei Stufe 3 und nach dem Ref musste ich dann auch wieder bei Stufe 1 anfangen. Weil das Ref auch als schädliche Unterbrechung zählte, wobei sie mir 6 Monate (von dem Jahr) als Vorerfahrung angerechnet haben, also brauchte ich nur noch 6 Monate um in Stufe 2 zu landen.


    Und bei der Höhergruppierung von 11 in 13 wars dann wieder so, dass die Stufe 3 plötzlich wieder weg war (wobei das nicht der Matrix entspricht, aber von Personalrat und Gewerkschaft mitgetragen wurde mit der Begründung in E13 sind wir doch viel besser dran).

    Also ja, das ist manchmal völlig absurd, aber leider wirklich z.T. so festgelegt.

  • Das ist leider so rechtens. Da staunen auch pensionierte Lehrkräfte nicht schlecht, wenn sie nach vier Jahren noch mal ein paar Stunden geben, weil der SL so nett nachgefragt hat. Es ist eine Sauerei, die aber leider tarifrechtlich verankert ist. Allerdings würde ich nochmal beim Personalrat nachfassen., denn m.E. sollte es dann mindestens die Stufe zwei sein.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

Werbung