Dienstanweisung Nutzung Privathandy


  • Toilettenpapier benötige ich nicht dienstlich.

    Daher ist der Gang zum Lehrerklo ja auch kein Dienstweg. Ein Kollege bekam während des Unterrichts Durchfall und rannte schnell aufs Klo. Danach rannte er zurück ins Klassenzimmer und stürzte unglücklich. Wurde als privater Unfall eingestuft.

    Da es keine Folgeschäden gab, war das egal, trotzdem erscheint mir die Regelung absurd, gerade dann, wenn er in den Unterricht rennt. Das tat er ja nicht aus privaten Gründen, sondern um schnell weiter zu unterrichten und die Schüler zu beaufsichtigen

  • Interessant. Auf der GLK, ist aber schon 5 Jahre her, wurde nochmal betont, dass der Weg zur Toilette kein Arbeitsunfall ist. Aber wie gesagt, es gab keine Spätolgen und die Kosten des privaten Unfalls wurden natürlich bezahlt.

  • Interessant. Auf der GLK, ist aber schon 5 Jahre her, wurde nochmal betont, dass der Weg zur Toilette kein Arbeitsunfall ist. Aber wie gesagt, es gab keine Spätolgen und die Kosten des privaten Unfalls wurden natürlich bezahlt.

    Spätfolgen können Jahre später auftreten. Daher ist die Feststellung eines Dienstunfalls wichtig.

  • Auf der GLK, ist aber schon 5 Jahre her, wurde nochmal betont, dass der Weg zur Toilette kein Arbeitsunfall ist.

    Das Geplapper auf Konferenzen hat aber keine rechtliche Bindung. Da hat nur jemand ihre Meinung abgesondert.

  • Interessant. Auf der GLK, ist aber schon 5 Jahre her, wurde nochmal betont, dass der Weg zur Toilette kein Arbeitsunfall ist. Aber wie gesagt, es gab keine Spätolgen und die Kosten des privaten Unfalls wurden natürlich bezahlt.

    Da gibt es Urteile, die älter als 10 Jahre sind.


    https://www.dgbrechtsschutz.de…toilette/details/anzeige/


    der Toilettengang ist bei Beamten versichert. Angestellte sollten hier lieber nicht verunfallen. Das war der O-Ton auf einer Fortbildung zur Unfallversicherung von ein paar Wochen.


    Das Geplapper auf Konferenzen hat aber keine rechtliche Bindung. Da hat nur jemand ihre Meinung abgesondert.

    Es erwärmt und befeuchtet aber die Raumluft. Ist auch manchmal wichtig.

  • 112 ist dein Freund. Da rufe ich sicherlich nicht die Eltern als erstes an. Was dann drum herum passiert ist nicht deine Verantwortung. Wenn dir die nötigen Resourcen nicht zur Verfügung gestellt werden, ist das eben so.

    Du weißt, dass - sollte dem Schüler einfach schwindelig sein, weil er die Luft als Mutprobe zu lange angehalten hat und du die 112 rufst - dann ein RTW für richtige Notfälle blockiert ist und evtl. ein Unfallopfer oder ein Mensch mit Herzanfall stirbt? Ein RTW-Einsatz kostet schnell mehr als 1000 €. Zudem machst du dich evtl. wegen Missbrauch der Notrufnummer strafbar.

    Als KL habe ich immer die Adressenliste der Kids in der Schultasche, in der wir für solche Notfälle am Schuljahresbeginn von den Eltern immer auch "Notrufnummern" von Oma oder Tante eintragen lassen, die nicht berufstätig sind und das Kind abholen können.

    Ich hatte schon den Fall, dass ein Schüler im Klassenzimmer einen epileptischen Anfall hatte. Da habe ich selbstverständlich den Rettungsdienst informiert. Als die mit Blaulicht und Sirene im Schulhof standen, mit Rettungstrage in den 3. Stock gespurtet waren, stand der Schüler auf und meinte, es sei doch gar nichts los - und grinste. Das ist ihm dann vergangen, als seine Eltern eine Zahlungsaufforderung erhielten. Weil er jedoch nicht selbst die Rettung informiert hatte, kam er um die Zahlung herum.

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten

  • Immer dann , wenn ich subjektiv den berechtigten Grund zur Annahme habe, dass eine lebensbedrohliche Situaition vorliegt, darf und soll ich die 112 anrufen. Es ist Aufgabe des Leitstellendispatchers die Angaben des Anrufers auf Plausibilität zu überprüfen. Dieser entscheidet dann selbständig ob er einen KTW (Krankentransport wagen) oder einen RTW (Rettungswagen) schickt und ob ein Notarzt mir raus geht.


    Missbrauch liegt dann vor, wenn ich wissentlich das kein Notfall vorliegt die 112 betätige um mal zu gucken wie schnell die Mädels und Jungs vom Rettungsdienst denn heute wieder mal sind. Eine übereilte Entscheidung für den Notruf bei einem tatsächlich eingetretenen Ereignis ist für sich alleine genommen kein Missbrauch. Und wie gesagt, da ist immer noch der Disponent am anderen Ende dazwischen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Mit Gerüchten um Kosten und Strafbarkeit sollte man vorsichtig sein. Die halten sonst noch Leute davon ab, den Notruf zu wählen, wenn es nötig ist.

  • Immer dann , wenn ich subjektiv den berechtigten Grund zur Annahme habe, dass eine lebensbedrohliche Situaition vorliegt, darf und soll ich die 112 anrufen.

    Das wurde bisher in allen Erste-Hilfe-Kursen, die ich in den letzten 23 Jahren besucht habe, von den Kursleiter*innen betont.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Du weißt, dass - sollte dem Schüler einfach schwindelig sein, weil er die Luft als Mutprobe zu lange angehalten hat und du die 112 rufst - dann ein RTW für richtige Notfälle blockiert ist und evtl. ein Unfallopfer oder ein Mensch mit Herzanfall stirbt? Ein RTW-Einsatz kostet schnell mehr als 1000 €. Zudem machst du dich evtl. wegen Missbrauch der Notrufnummer strafbar.

    Das ist in dieser pauschalen Form Quatsch und ich hoffe, du weißt das. Man klärt einfach direkt mit der Notrufzentrale die beobachteten Symptome ab. Diese können dann genauer einschätzen, ob ein RTW geschickt wird oder nicht. Im Zweifelsfall schicken sie einen und genau in dieser Art von Zweifelsfällen liegt auch kein Missbrauch des Notrufs vor.


    Bei nur leichten Schwindelgefühlen und guter Ansprechbarkeit werden sie vermutlich niemanden schicken und auf ansässige Mediziner verweisen. Das klärt man dann mit den Eltern ab. Auf keinen Fall würde ich bei Verdacht auf eine medizinische Notlage zuerst die Eltern anrufen, sondern wie beschrieben erst mit der Notrufzentrale telefonieren und dann mit den Eltern.

  • Als KL habe ich immer die Adressenliste der Kids in der Schultasche, in der wir für solche Notfälle am Schuljahresbeginn von den Eltern immer auch "Notrufnummern" von Oma oder Tante eintragen lassen, die nicht berufstätig sind und das Kind abholen können.

    Dass das mit dem RTW Unsinn ist, haben ja schon viele gesagt, ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass es viele gibt, die keinen in der Familie haben, der/die nicht berufstätig ist, aber dass alle Kinder Mama und Papa haben! Die natürlich bei einem Notfall auch ihre Arbeitsstätte verlassen werden. Mir ist schleierhaft, was die Tante da verloren haben soll, wenn sie nicht grad Vormund ist.

Werbung