Dienstanweisung Nutzung Privathandy

  • Interessant. Auf der GLK, ist aber schon 5 Jahre her, wurde nochmal betont, dass der Weg zur Toilette kein Arbeitsunfall ist. Aber wie gesagt, es gab keine Spätolgen und die Kosten des privaten Unfalls wurden natürlich bezahlt.

    Da gibt es Urteile, die älter als 10 Jahre sind.


    https://www.dgbrechtsschutz.de…toilette/details/anzeige/


    der Toilettengang ist bei Beamten versichert. Angestellte sollten hier lieber nicht verunfallen. Das war der O-Ton auf einer Fortbildung zur Unfallversicherung von ein paar Wochen.


    Das Geplapper auf Konferenzen hat aber keine rechtliche Bindung. Da hat nur jemand ihre Meinung abgesondert.

    Es erwärmt und befeuchtet aber die Raumluft. Ist auch manchmal wichtig.

  • Immer dann , wenn ich subjektiv den berechtigten Grund zur Annahme habe, dass eine lebensbedrohliche Situaition vorliegt, darf und soll ich die 112 anrufen. Es ist Aufgabe des Leitstellendispatchers die Angaben des Anrufers auf Plausibilität zu überprüfen. Dieser entscheidet dann selbständig ob er einen KTW (Krankentransport wagen) oder einen RTW (Rettungswagen) schickt und ob ein Notarzt mir raus geht.


    Missbrauch liegt dann vor, wenn ich wissentlich das kein Notfall vorliegt die 112 betätige um mal zu gucken wie schnell die Mädels und Jungs vom Rettungsdienst denn heute wieder mal sind. Eine übereilte Entscheidung für den Notruf bei einem tatsächlich eingetretenen Ereignis ist für sich alleine genommen kein Missbrauch. Und wie gesagt, da ist immer noch der Disponent am anderen Ende dazwischen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Mit Gerüchten um Kosten und Strafbarkeit sollte man vorsichtig sein. Die halten sonst noch Leute davon ab, den Notruf zu wählen, wenn es nötig ist.

  • Immer dann , wenn ich subjektiv den berechtigten Grund zur Annahme habe, dass eine lebensbedrohliche Situaition vorliegt, darf und soll ich die 112 anrufen.

    Das wurde bisher in allen Erste-Hilfe-Kursen, die ich in den letzten 23 Jahren besucht habe, von den Kursleiter*innen betont.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Du weißt, dass - sollte dem Schüler einfach schwindelig sein, weil er die Luft als Mutprobe zu lange angehalten hat und du die 112 rufst - dann ein RTW für richtige Notfälle blockiert ist und evtl. ein Unfallopfer oder ein Mensch mit Herzanfall stirbt? Ein RTW-Einsatz kostet schnell mehr als 1000 €. Zudem machst du dich evtl. wegen Missbrauch der Notrufnummer strafbar.

    Das ist in dieser pauschalen Form Quatsch und ich hoffe, du weißt das. Man klärt einfach direkt mit der Notrufzentrale die beobachteten Symptome ab. Diese können dann genauer einschätzen, ob ein RTW geschickt wird oder nicht. Im Zweifelsfall schicken sie einen und genau in dieser Art von Zweifelsfällen liegt auch kein Missbrauch des Notrufs vor.


    Bei nur leichten Schwindelgefühlen und guter Ansprechbarkeit werden sie vermutlich niemanden schicken und auf ansässige Mediziner verweisen. Das klärt man dann mit den Eltern ab. Auf keinen Fall würde ich bei Verdacht auf eine medizinische Notlage zuerst die Eltern anrufen, sondern wie beschrieben erst mit der Notrufzentrale telefonieren und dann mit den Eltern.

  • Als KL habe ich immer die Adressenliste der Kids in der Schultasche, in der wir für solche Notfälle am Schuljahresbeginn von den Eltern immer auch "Notrufnummern" von Oma oder Tante eintragen lassen, die nicht berufstätig sind und das Kind abholen können.

    Dass das mit dem RTW Unsinn ist, haben ja schon viele gesagt, ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass es viele gibt, die keinen in der Familie haben, der/die nicht berufstätig ist, aber dass alle Kinder Mama und Papa haben! Die natürlich bei einem Notfall auch ihre Arbeitsstätte verlassen werden. Mir ist schleierhaft, was die Tante da verloren haben soll, wenn sie nicht grad Vormund ist.

  • Die Entscheidung die Eltern oder Fachleute anzurufen, beantwortet aber nicht die Frage, woher denn nun das Telefon kommt, mit dem anruft.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Das ist in dieser pauschalen Form Quatsch und ich hoffe, du weißt das. Man klärt einfach direkt mit der Notrufzentrale die beobachteten Symptome ab. Diese können dann genauer einschätzen, ob ein RTW geschickt wird oder nicht. Im Zweifelsfall schicken sie einen und genau in dieser Art von Zweifelsfällen liegt auch kein Missbrauch des Notrufs vor.

    Das kann ich jedoch nur, wenn ich im Klassenzimmer mein privates Handy einsetze. Als der Vorfall passiert ist, gab es noch nicht in jeder Hosentasche ein Handy. Damals habe ich einen Schüler ins Sekretariat geschickt, und mitgeteilt, dass ein epileptischer Anfall vorliegt.

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
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  • Jetzt drehen wir uns im Kreis.

    Egal mit welchem Telefon geht nur, wenn eines da ist. Ihr Smartphone nehmen viele Kollegen bewusst gar nicht mit ins Klassenzimmer. Laut Schulordnung haben diese sowieso ausgeschaltet on der Tasche zu sein. Und die Schulordnungen die ich kenne, gelten explizit für alle am Schulleben beteiligten.

  • Jetzt drehen wir uns im Kreis.

    Egal mit welchem Telefon geht nur, wenn eines da ist. Ihr Smartphone nehmen viele Kollegen bewusst gar nicht mit ins Klassenzimmer. Laut Schulordnung haben diese sowieso ausgeschaltet on der Tasche zu sein. Und die Schulordnungen die ich kenne, gelten explizit für alle am Schulleben beteiligten.

    Danke für die Erinnerung warum deine Schule für mich der absolute Albtraum wäre. Als würde ich mir als Lehrkraft das Smartphone verbieten lassen.

  • Jetzt drehen wir uns im Kreis.

    Egal mit welchem Telefon geht nur, wenn eines da ist. Ihr Smartphone nehmen viele Kollegen bewusst gar nicht mit ins Klassenzimmer. Laut Schulordnung haben diese sowieso ausgeschaltet on der Tasche zu sein. Und die Schulordnungen die ich kenne, gelten explizit für alle am Schulleben beteiligten.

    Ohne Smartphone kann ich nicht das digitale Klassenbuch führen.

  • Ihr Smartphone nehmen viele Kollegen bewusst gar nicht mit ins Klassenzimmer.

    Mag an deiner Schule so sein; an meiner - und anderen mir bekannten Schulen (auch allgemeinbildenden) nicht.

    Laut Schulordnung haben diese sowieso ausgeschaltet on der Tasche zu sein. Und die Schulordnungen die ich kenne, gelten explizit für alle am Schulleben beteiligten.

    Auch das kenne ich so nicht. Dass die Handys/Smartphones ausgeschaltet werden sollen, gilt - wenn es überhaupt in den Schulordnungen erwähnt wird - an den mir bekannten Schulen nur für SuS.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Laut Schulordnung haben diese sowieso ausgeschaltet on der Tasche zu sein. Und die Schulordnungen die ich kenne, gelten explizit für alle am Schulleben beteiligten.

    Die mir bekannten Hausordnungen erlauben nach expliziter Freigabe durch eine Lehrkraft auch die Nutzung digitaler Endgeräte für schulische Zwecke. Dass eine Lehrkraft sich selbst eine solche Freigabe erteilen darf, ist darin natürlich enthalten ;)

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