Dienstanweisung Nutzung Privathandy

  • „sei mal entspannt. Ich nehme doch auch mein privates Telefon/Konto/auto/Tablet.

    Oh, wo habe ich das so in der Schule gesagt? Da weißt du mehr als ich.


    Wenn in der Schule jemand nach einem Telefon fragt, sage ich ihm, wo die schnurlosem Telefon steht.

    Und wenn er ankäme, und sagt "ich nutze aus Prinzip mein Handy nicht" sage ich ihm, wo die schnurlosen Telefone stehen. Okay, ich würde mir meinen Teil denken (und, da wir hier in einem Diskussionsforum sind, hier auch schreiben). Aber wie s3g4 ganz richtig sagt: ich kann es nicht einfordern, dass man sein Privatgerät nutzt.


    Genauso wie du mit deinem subtilen Vorwurf auch nicht einfordern kannst, dass ich nicht meins nutze. Oder andere.

  • Es ist übrigens nicht der Dienstherr der sich einen schlanken Fuß macht. Es ist der Träger. Wären Träger und Dienstherr ein und die gleiche juristische Person, dann hätten Personalvertretungen wesentlich bessere Chancen via Initiativanträgen die Situation zu verbessern. So wird Ping Pong mit den Verantwortlichkeiten gespielt.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Ich persönlich führe telefonische Elterngespräche auch weitgehend nur über Dienstgeräte. Wenn das für mich gerade besser passte, habe ich das mit unterdrückter Nummer aber auch bereits mit dem Privathandy erledigt und mir da keinen "Zacken aus der Krone gebrochen". Ich bin mir auch relativ sicher, dass ich im Notfall ebenfalls mein Privathandy nutzen würde anstatt lange zu lamentieren, dass mir gerade kein Dienstgerät zur Verfügung steht. Außerhalb von Notfällen hingegen können Gespräche auch lange genug warten, bis ich in Reichweite von Dienstgeräten komme und Zeit dafür habe.


    PS: Wir werden mit hoher Sicherheit nicht erreichen, dass die Schulträger alle Lehrkräfte flächendeckend mit Diensthandys ausstatten...weil es schlicht und einfach im schulischen Alltag nicht notwendig ist und jede Schule auf die ein oder andere Weise Telefone haben wird. Ob man sich in Notfallsituationen (und nur in solchen) in Anbetracht der breiten Verfügbarkeit von (privaten) Telefonen darauf berufen mag, dass man dieses nicht dienstlich einsetzen kann, wage ich zu bezweifeln.

  • Selbstredend, unterlassene Hilfeleistung will ich mir nicht ans Bein und Gewissen binden.

    Das hattest du ja auch schon beschrieben und deckt sich sehr mit meiner Haltung hierzu. Das ist natürlich eine deutlich andere Situation, als eine Weisung zur Nutzung von Privatgeräten in Nicht-Notfallsituationen zu erhalten. Eine solche halte ich auch für nicht statthaft.

  • Echt Jetzt? Das ist in den meisten Schulen schon ein längerfristiges Problem. Es ist Aufgabe des Schulträgers dieses Problem zu lösen. Die Problemlösungspflicht besteht schon ab 28 Grad Celsius.

    Lösungsmöglichkeiten wären die Anbringung von Jalousien, das Aufkleben einer Sonnenschutzfolie auf die Fenster.

    Um die Hitze erträglicher zu machen können Ventilatoren aufgestellt werden und kalte Getränke zur Verfügung gestellt werden. Ab 35 Grad ist jedoch Dchluss. Ab da ist der Arbeitsraum nicht mehr als Arbeitsraum geeignet. Die ultimative Lösung ist eine Klimaanlage. Das Ganze habe nicht ich mir ausgedacht, sondern es ist geltendes Arbeitsrecht in der Bundesrepublik Deutschland. Die vorgesetzten Dienststellen scheinen dies zu wissen, die haben nämlich Klimaanlagen im Büro.

    Und indem du auf dem Flur unterrichtest, hast du ein Signal an den Schulträger gesendet?


    Das Problem ist ein rechtliches, Klimaanlagen, Temperatur-Obergrenzen und kalte Getränke sind nicht gesetzlich verankert, da müsste man sich an den Landtag wenden. Was ich übrigens getan habe.

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